Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0797

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Nach oben genanntem Beschluss sind „glichkeiten aufzuzeigen, wie die ehrenamtlich geleiteten Nachbarschafts- und Begegnungshäuser in ihrer Aufgabenerfüllung durch finanzielle Unterstützung des Ehrenamtes weiter gestärkt werden können.“

 

Dazu ist zunächst mitzuteilen, dass mit der 2. Fortschreibung der Rahmenkonzeption zur Weiterentwicklung und Steuerung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern in der LHP (DS 14/SVV/0047) vom  April 2014 grundsätzlich die Instrumentarien zur Förderung auch ehrenamtlich geleiteter Einrichtungen und Initiativen vorhanden sind.

 

In den vergangenen und der gegenwärtigen Förderperiode wurden und werden auch Einrichtungen, die ehrenamtlich, das heißt ohne festangestelltes Personal geführt werden, durch den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport gefördert.

 

Diese Einrichtungen unterscheiden sich in Größe und Umfang ihrer Tätigkeitsfelder von denen

mit angestelltem Personal geleiteten Einrichtungen, nicht aber in der Zielstellung und Wirkungsrichtung ihrer Arbeit als öffentliche Begegnungsstätten in den Stadt- und Ortsteilen.

 

In der gegenwärtigen Förderperiode werden freie Träger von insgesamt elf Begegnungshäusern, davon sechs mit festangestelltem und vier mit geringfügig beschäftigtem Personal für ehrenamtliche Leitungstätigkeit gefördert. Eine Einrichtung wird bisher nur im Bereich der Miet- und Mietnebenkosten unterstützt.

 

Die Arbeit aller Häuser basiert auf einem umfassenden, ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement, das im Rahmen von Ehrenamtsanerkennung auch gewürdigt wird.

Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre die Existenz der Einrichtungen über längere Zeiträume nicht denkbar und in seiner Attraktivität und Wirkungsweise nur mit starken Einschränkungen möglich.

 

Nach Angaben der Träger werden in den durch die LHP geförderten Nachbarschafts- und Begegnungshäusern von ca. 150 ehrenamtlich tätigen Bürgern mehr als 1.000 h pro Monat unentgeltliche Arbeit geleistet.

 

Die hier vorliegende Mitteilung bezieht sich entsprechend des Beschlusstextes nur auf die ehrenamtliche Leitungstätigkeit in den Einrichtungen und gibt keine Darstellung des breiten und umfangreichen bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements als eine Grundvoraussetzung für die Grundförderung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern entsprechend der gültigen Rahmenkonzeption von 2014.

 

Im Rahmen der Gesamtförderung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ca. 914 T€ (davon 34 % für Miete/BK) werden ehrenamtlich geleitete Einrichtungen gegenwärtig mit  58 T€ (davon 28 T€ = 48 % Miete/BK) gefördert und erhalten damit 6,35% der Gesamtzuwendung des Produktes 28404. 

 

Im Einzelnen stellt sich die Fördersituation der ehrenamtlich geleiteten Nachbarschafts- und Begegnungshäuser gegenwärtig wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

Nachbarschafts- und Begegnungshaus

Zuwendung 2015 in €

 

dav. anteilig Personal in €

 

 

 

 

 

 

 

 

Groß Glienicker BH

      32.040,00 €

*

       6.318,00 €

 

 

 

rgertreff Neu Fahrland

      12.000,00 €

*

       4.936,71 €

zzgl. 12 x 600,00 € = 7.200,00 € Ortsbeirat Neu Fahrland  f. Miete

 

Kulturladen Fahrland           

 

        9.480,00 €

 

*

 

       2.012,80 €

 

 

rderung ab 01.05.2015  inkl. 4.480,00 € Ortsbeirat Fahrland  f. Miete

 

rgerhaus Bornim

 

       4.500,00 €

 

 **

 

       2.340,00 €

 

rderung ab 01.09.2015

 

 

Summe

      58.020,00 €

 

      15.607,51 €

 

 

 

* Die Höhe der Förderung ist abhängig von den Gesamtkosten der einzelnen Einrichtungen, insbesondere der Miet-/ und Betriebskosten.

** Das Bürgerhaus Bornim befindet sich gegenrtig in einer Übergangs- und Neukonstituierungsphase, daher die zur Zeit relativ geringe Höhe der rdermittel.

 

Die hier dargestellten Personalkosten werden für Zahlungen von Aufwandsentschädigungen in Höhe von maximal 450,00 €/Monat/Person verwendet.

 

Aktuell liegen der LHP gegenwärtig keine weiteren konkret untersetzten Anträge zur Förderung von Personalkosten in ehrenamtlich geleiteten Einrichtungen vor. Es existiert jedoch ein angezeigter Bedarf für den Bürgertreff Waldstadt.

 

Mit dem Träger des Bürgertreffs konnten der Strukturierungsprozess und die Klärung der finanziellen Förderung im Personalkostenbereich im Einzelnen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden. Der Förderbedarf des Bürgertreffs Waldstadt wurde für einen Mitarbeiter in Höhe von 450,00 €/Monat angezeigt, das entspricht einer jährlichen Zuwendung von ca. 7.000 € ausschließlich für Personalkosten. Als zweite Variante wird gegenwärtig eine Unterstützung von Seiten der KUBUS gGmbH, Träger des Bürgerhauses am Schlaatz, geprüft.

 

Im Prozess der weiteren Stadtentwicklung und -erweiterung könnten weitere Bestrebungen einer finanziellen Förderung in ähnlicher Form und Höhe zu erwarten sein.

Bemühungen und Gespräche dazu existieren in den Ortsteilen Eiche, im Bornstedter Feld und in Golm.

 

Sollte es in Bezug auf diese Einrichtungen zur Beantragung von Zuwendungen kommen, wird ein zusätzlicher Fördermittelbedarf im Produkt 28404 zu ermitteln sein.

Im Rahmen der gegenwärtigen mittel- und langfristigen Haushaltsplanung stehen aber derzeit keine Mittel für weitere Nachbarschafts- und Begegnungshäuser zur Verfügung.

Insofern sind zur Zeit keine zusätzliche Förderungen von Einrichtungen über den Produktbereich möglich.

 

Bei neu zu fördernden Einrichtungen bleibt im Einzelfall im Vorfeld eventueller Fördermittelzusagen zu prüfen, inwieweit ehrenamtlich geleitete Nachbarschafts- und Begegnungshäuser einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 20% erbringen können.

 

Fast immer ist gegenwärtig eine Anschubfinanzierung in 100%iger Höhe (ohne Eigenmittel) notwendig. Es können auch Fördermodelle mit einer 100% Finanzierung entwickelt werden, diese sind aber im Rahmen von  Zuwendungs- und Nachweisvorschriften durch die geltende „Dienstanweisung über die Bewilligung, Auszahlung und Verwendung von Zuwendungen der Stadt Potsdam 2002“  nur in befristeten Ausnahmefällen oder durch spezielle Beschlussfassung der SVV möglich.

 

Im Zuge der rasanten gesellschafts- und stadtpolitischen Entwicklungen leiten sich im Bereich der Förderung der Nachbarschafts- und Begegnungshäuser in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen grundsätzlich auch neue Strukturfragen ab.

 

Die oben genannte 2. Fortschreibung der Rahmenkonzeption zur Weiterentwicklung und Steuerung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern in der LHP (DS 14/SVV/0047) ist trotz ihrer umfangreichen partizipativen Entwicklungsstruktur nach nur 2 Jahren Wirkungszeit bereits wieder zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wird die in den Jahren 2012/13 aktive Arbeitsgruppe neu aktiviert werden.

 

Dabei sind insbesondere auch Fragen der Vernetzung und Unterstützung von sozial-kulturellen Strukturen gegebenenfalls neu zu konzeptionieren.

 

In diesem Umfeld ist die aufgeworfene Frage der ehrenamtlichen Leitung von Initiativen und Einrichtungen ebenfalls weiter zu verfolgen.

 

Zu prüfen ist beispielsweise grundsätzlich (oder wie oben für den Bürgertreff Waldstadt im Einzelfall dargestellt), inwieweit gefestigte Träger anderer, größerer Nachbarschafts- und Begegnungshäuser die ehrenamtlichen Leitungen oder projektbezogen ehrenamtlich arbeitende Mitarbeiter kleinerer Einrichtungen strukturell unterstützen und mit fördern können.

 

 

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