Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Punkt 1 des Ehrenkodex der Stadtverordnetenversammlung erstattet die/ der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig der Stadtverordnetenversammlung schriftlich Bericht über die Einhaltung der Auskunftspflichten.

 

 

Der gemäß Ehrenkodex unter der Leitung der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu bildende Ehrenrat hat sich am 29.06.2015 konstituiert.

 

Seitens der Fraktionen wurden folgende Stadtverordnete als Mitglieder des Ehrenrates benannt und haben diese vereinbart, neben den ständigen Mitgliedern auch Stellvertreter in den Ehrenrat entsenden zu nnen, um die Kontinuität zu gewährleisten.

 

Fraktion SPD:Herr Claus Wartenberg

 

Fraktion DIE LINKE:Frau Birgit Müller

 

Fraktion CDU/ANW:Herr Finken

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Frau Armbruster

 

Fraktion Bürgerbündnis-FDP: Herr Wolfhard Kirsch

Stellvertreterin: Frau Dr. Carmen Klockow

 

Fraktion DIE aNDERE: Frau Maja Kulke

 

Fraktion AfD:Frau Dr. Sylke Kaduk

 

Derzeit befassen sich die Mitglieder mit der Überarbeitung der mit dem Ehrenkodex festgelegten verpflichtenden Angaben der Stadtverordneten zu neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten.

 

Vereinbart wurde:

- die im Ehrenkodex enthaltene jährliche Berichterstattung erfolgt jeweils in der Dezember-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit einer Mitteilungsvorlage

 

-       der Ehrenrat wird regelmäßig einmal im Jahr vor der Sommerpause und bei Bedarf einberufen.

 

Am 22.06.2015 fand eine Informationsveranstaltung r die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu den Themen „Korruption“ und „Abgeordnetenbestechung“ nach der neuen Rechtslage unter Mitwirkung von Herrn Dr. Hartmut Grams, zu diesem Zeitpunkt Ombudsmann der Landeshauptstadt Potsdam sowie Frau Dr. Gisela Rüß, Vorstandsmitglied Transparency International Deutschland e.V. statt.

Im Ergebnis dieser Veranstaltung ist festzustellen, dass der Ehrenkodex der Stadtverordnetenversammlung Potsdam über die Anforderungen, die Transparency im Februar dieses Jahres vorgegeben hat, hinausgeht. Es wurde weiterhin festgestellt, dass Stadtverordnete sehr wohl Einladungen im Rahmen des Ehrenkodex annehmen dürfen, allerdings mit einer Einschränkung - Sie müssen als Stadtverordnete eingeladen werden. Problematisch wird es bei Einladungen, die ausdrücklich an das Aufsichtsratsmitglied, das auch Stadtverordneter ist, gerichtet sind. Einladungen an Fraktionsvorsitzende und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden als Teil der politischen und repräsentativen Arbeit eingestuft und sind daher unproblematisch.

 

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Erläuterung

 

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