Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0715
Grunddaten
- Betreff:
-
Lokale Agenda
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Holtkamp, Tel. 2515
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.10.2002
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06.11.2002
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25.11.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.12.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2000 die Verwaltung
beauftragt zu prüfen, wie bei Beschluss neuer und zu ändernder Satzungen und
planungsrechtlicher Vorgaben der Nachweis geführt werden kann, dass sie mit den
Zielen der Lokalen Agenda übereinstimmen. Sie hat ferner die Verwaltung
beauftragt, die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien vorzuschlagen und bis
zur Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2001 über das Ergebnis zu berichten
(Drucksache 00/0784/1).
Mit der
Mitteilungsvorlage „Lokale Agenda" legte die Verwaltung der
Stadtverordnetenversammlung zum 07.03.2001 einen Zwischenbericht vor. Im
Ergebnis dieses Zwischenberichtes ist in Aussicht gestellt worden, nach
Bestätigung der überarbeiteten Grundsätze zur Stadtentwicklung zu prüfen, ob
hieraus Anhaltspunkte für ein System an Nachhaltigkeitskriterien abgeleitet
werden können, die den genannten Anforderungen Rechnung tragen.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.07.2002 die Leitlinien
der Stadtentwicklung als Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen und
dazu die Erörterung mit der Potsdamer Öffentlichkeit festgelegt. Sie hat sich
ferner das Ziel gesetzt, die aus dieser Erörterung ggf. modifiziert
hervorgehenden Leitlinien als strategische Handlungsgrundlage für die Stadt
Potsdam zu beschließen (Drucksache 02/SVV/389).
Im Rahmen
der Überprüfung der Leitlinien der Stadtentwicklung, insbesondere der hierin
enthaltenen Strategien und Leitprojekte mit erster und mit zweiter Priorität,
auf mögliche Anhaltspunkte für ein System an
Nachhaltigkeitskriterien
musste festgestellt werden, dass diese aufgrund des relativ hohen
Abstraktionsgrades einer Ableitung konkreter Nachhaltigkeitskriterien nicht
zugänglich sind.
Eine
aktuelle Recherche auch bei anderen Gemeinden, die sich um die Entwicklung
verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien bemühen, hat demgegenüber ergeben, dass
nach wie vor ein ausgewogenes System von klaren und verbindlichen
Nachhaltigkeitskriterien im Verantwortungsbereich der Kommunen bundesweit noch
nicht existiert. Die auch gemeindeübergreifend und im Bundesvergleich geführten
Diskussionen haben sehr deutlich gezeigt, dass es zwischenzeitlich zwar
gelingt, einzelne – in der Regel relativ einfach „messbare" - ökologische
Kriterien zu entwickeln. Dem gesamtheitlichen Anspruch der Lokalen Agenda 21,
neben den ökologischen Kriterien in ihrer Gesamtheit auch die sozialen
Kriterien in ihrer Gesamtheit und nicht zuletzt auch die ökonomischen Kriterien
in ihrer Gesamtheit sowie in ihren jeweiligen Wechselwirkung zueinander zu
betrachten, werden diese Ansätze jedoch bislang noch nicht gerecht.
Unverändert
problematisch ist darüber hinaus auch die Frage der Umsetzungskontrolle, die
neben der Entwicklung entsprechender Verfahren zur Erfassung, Messung und
Bewertung der Wirkungen von Nachhaltigkeit die Installation eines
entsprechenden Messsystems und deren systematische und flächendeckende
Auswertung durch hierfür speziell geschultes Personal voraussetzt.
Angesichts
der dargestellten Rahmenbedingungen sind Überlegungen, das kommunale
Bauleitplanverfahren im Sinne einer „Nachhaltigkeitsprüfung" auszudehnen,
auch aus der Sicht von Fachexperten, die zurzeit Überlegungen zu einer
möglichen Novellierung des Baugesetzbuches anstellen, zu verwerfen. Danach
werden die einer Nachhaltigkeitsprüfung immanenten sozialen, kulturellen und
wirtschaftlichen Aspekte bereits im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 des
Baugesetzbuchs berücksichtigt. Eine weitergehende Ausdehnung im Sinne einer -
etwa der Umweltverträglichkeitsprüfung analogen - Nachhaltigkeitsprüfung würde
dazu führen, dass das Bauleitplanverfahren weder zeitlich noch organisatorisch
sinnvoll abzuwickeln wäre. Den Zielen der Lokalen Agenda 21 wäre damit am
wenigsten gedient.
Aus den
dargestellten Gründen soll aus Sicht der Verwaltung auch künftig die
Überprüfung der Nachhaltigkeit der mit einer Bebauungsplanung angestrebten
städtebaulichen Entwicklung unverändert und ohne Mehraufwand an
Verwaltungskapazität oder externen Kosten im Rahmen der Abwägungsentscheidung
zum Bebauungsplan erfolgen.