Beschlussvorlage - 15/SVV/0819

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH gemäß Anlage 1.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

Die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH wurde mit notariell beglaubigtem Gesellschaftsvertrag am 29. Dezember 1999 als Eigengesellschaft der Landeshauptstadt Potsdam errichtet. Im Januar 2000 erfolgte die Abspaltung des Betriebsteils potsdamer centrum für technologie (pct) aus der Gewerbezentren Potsdam GmbH in die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP). 2009 wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages der TGZP durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, notariell beurkundet und im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam eingetragen.

Die TGZP hält 100% der Geschäftsanteile (25,5 T€) der Zentrum für Film- und Fernsehproduzenten GmbH (ZFF) und ist zu 50 % (12,5 T€) an der Golm Innovationszentrum GmbH (GO:IN) beteiligt.

 

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist es, im öffentlichen Interesse für die Erhaltung und Stärkung der wirtschaftlichen Leistungskraft der Landeshauptstadt Potsdam insbesondere auf den Gebieten:

  1. der Förderung von Innovation und Technologietransfer,

 

  1.               der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Potsdam, insbesondere der Branchenkompetenzfelder Medien, Informations- und Kommunikations-technologien, Biotechnologie, Geoinformationswirtschaft und Automotive sowie der Wissenschaft,

 

  1.               der Schaffung von Rahmenbedingungen/ Existenzgrundlagen für die Ansiedlung von Unternehmen, die Gründung von neuen sowie Sicherung/ Erhaltung von ortsansässigen bestehenden, insbesondere kleinen und              mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie der Entwicklung von technischen Infrastrukturmaßnahmen

 

folgende Aufgaben durchzuführen:

 

  1. Erwerb, Freimachung, Bodenordnung und Erschließung von Grundstücken sowie deren Wiederveräerung für o. g. Zwecke;

 

  1. Beratung und Betreuung von ansiedlungswilligen und ortsansässigen Unternehmen und Gewerbetreibenden sowie von Existenzgründern;

 

  1. Modernisierung, Errichtung (ohne eigene Bautätigkeit), Verwaltung und Vermietung von Gewerbebauten;

 

  1. Einräumung von Erbbaurechten auf Grundstücken der Gesellschaft;

 

  1. Initiierung, Koordinierung und Beteiligung an Netzwerken, Veranstaltungen, Marketingmaßnahmen und sonstigen Projekten.

 

Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Durchführung von grundstücksbezogenen Maßnahmen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben.

 

 

 

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Unter Berücksichtigung des Mustergesellschaftsvertrages der LHP, welcher am 30.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gemäß Drucksache Nr. 12/SVV/0827 als Anlage des Public Governance Kodex der LHP beschlossen wurde, entspricht der Gesellschaftsvertrag der TGZP in weiten Teilen dem städtischen Mustergesellschaftsvertrag; bedarf aber einiger redaktioneller Änderungen bzw. Ergänzungen.

 

Diese betreffen u.a. Präzisierungen des Unternehmenszwecks bzw -gegenstandes, der Zusammensetzung/Bildung/Amtsdauer und die innere Ordnung des Aufsichtsrates. Die einzelnen Änderungen/Ergänzungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse aufgeführt. Sie  sind u.a. mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (Kommunalaufsicht) abgestimmt worden.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 21 BbgKVerf bedarf die Änderung des Unternehmenszwecks und  - gegenstandes der Zustimmung und Entscheidung der SVV.

 

Zudem entscheidet die SVV gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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