Beschlussvorlage - 15/SVV/0820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam schließt mit der Gemeinde Nuthetal die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes der Gemeinde Nuthetal auf die Landeshauptstadt Potsdam ab.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 der Brandenburgischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Brandenburgische Personenstandsverordnung – BbgPStV) sind für jedes Standesamt mindestens 2 Standesbeamte zu bestellen.

Das Standesamt Nuthetal verfügt grundsätzlich über 2 bestellte Standesbeamtinnen, von denen jedoch seit längerem nur eine die standesamtlichen Aufgaben wahrnimmt.

Die Gemeinde Nuthetal ist nicht in der Lage, noch eine/n weitere/n Standesbeamten/Standesbeamtin zu bestellen, da dies nur im Wege einer Neueinstellung von Personal erfolgen könnte.

Aus diesem Grund besteht bereits zwischen der Gemeinde Nuthetal und der Landeshauptstadt Potsdam für die Notfallvertretung (z.B. bei Krankheit) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 1 Abs. 4 BbgPStV zur Bestellung einer Standesbeamtin der Landeshauptstadt Potsdam für den Standesamtsbezirk Nuthetal. Dieser Vertrag ist bis zum 31.12.2015 befristet.

 

Die Gemeinde Nuthetal beabsichtigt, ab dem 01.01.2016 mit der in der Anlage beigefügten delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 5 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) die Aufgaben des Standesamtes der Gemeinde Nuthetal dauerhaft auf die Landeshauptstadt Potsdam zu übertragen.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist bereit, zum 01.01.2016 diese Aufgaben zu übernehmen.

Dies umfasst die Übernahme und Fortführung der vorhandenen, noch papiergebundenen oder bereits elektronisch geführten Register (Geburten-, Ehe,- Lebenspartnerschafts-, Sterberegister) mit den dazugehörigen Sammelakten sowie die zukünftige Vornahme von Eheschließungen und die Mitwirkung bei der Begründung von Lebenspartnerschaften im bisher dafür genutzten Raum der Gemeinde Nuthetal und die Neubeurkundung von Geburten und Sterbefällen, die sich auf dem Gemeindegebiet Nuthetal ereignen.

 

Mit der Übertragung der Aufgabe werden die Bestellungen der Standesbeamtinnen der Gemeinde Nuthetal aufgehoben. Die derzeit aktive Standesbeamtin der Gemeinde Nuthetal soll ohne Personalüberleitung, d.h. weiterhin als Beschäftigte der Gemeinde Nuthetal, funktional zum 01.01.2016 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Landeshauptstadt Potsdam bestellt werden.

Sie soll dann weiterhin in den Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal Eheschließungen vornehmen bzw. bei der Begründung von Lebenspartnerschaften mitwirken.

Hierzu wird nach Einigung zwischen der Gemeinde Nuthetal und der Landeshauptstadt Potsdam über die personalrechtliche Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.

 

Die Entscheidung über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 1. Alternative und Nr. 24 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den beiden Gemeindevertretungen (Gemeindevertretung Nuthetal und SVV der Landeshauptstadt Potsdam) vorbehalten.

 

Parallel zum beabsichtigten Beschluss durch die SVV der Landeshauptstadt Potsdam fasst die Gemeindevertretung Nuthetal einen gleichlautenden Beschluss.

 

 

 

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist zudem gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 1 GKGBbg durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde (hier: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg MIK) zu genehmigen.

 

Die von der SVV der Landeshauptstadt Potsdam in der Sitzung am 07.10.2015 beschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Beschluss-Nr. 15/SVV/0677) ist nach Einschätzung des MIK aufgrund eines Formulierungsfehlers in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht genehmigungsfähig.

Gleichzeitig hat das MIK Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der bisherigen Formulierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterbreitet, denen in der neu vorliegenden Fassung entsprochen wurde. Damit befindet sich der Vereinbarungswortlaut im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg).

 

r den vorliegenden, veränderten Vereinbarungstext hat das MIK die Genehmigung nach erneuter gleichlautender Beschlussfassung in beiden Gemeindevertretungen und nach Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam und seinen Stellvertreter sowie die rgermeisterin der Gemeinde Nuthetal und ihren Stellvertreter zeitnah in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

Anlage

öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes der Gemeinde Nuthetal auf die Landeshauptstadt Potsdam (Version 28.10.2015)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam entsteht Personal- und Sachaufwand für die Erbringung standesamtlicher Leistungen und es werden Erträge aus Gebühreneinnahmen generiert.

Darüber hinaus entsteht ebenso in der Gemeinde Nuthetal Aufwand, bspw. für Personal und die Nutzung des vorhandenen Eheschließungsraumes.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt, dass r die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Landeshauptstadt Potsdam im ersten und zweiten Jahr nach der Aufgabenübertragung durch die Gemeinde Nuthetal, d.h. in den Jahren 2016 und 2017, kein Kostenausgleich vorgenommen wird.

In dieser Zeit werden die beiderseits entstehenden Kosten sowie die auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam gewonnenen Erträge ermittelt und in einer detaillierten Kostenaufstellung dargestellt.

 

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich bei der Verrechnung von Erträgen und Aufwand keine Zuschussveränderung ergibt.

 

Auf Basis der ermittelten Beträge wird zum Beginn des dritten Jahres nach der Aufgabenübertragung/-übernahme, d.h. im Jahr 2018, einvernehmlich eine neue Kostenregelung getroffen.

 

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Anlagen

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