Beschlussvorlage - 02/SVV/0718
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Potsdam UmlegungsausschussWahl des Vorsitzenden / Wahl zweier Vertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kataster und Vermessung
- Einreicher*:
- FB 62
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.10.2002
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Beschlussvorschlag
Gemäß §§
3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (
Umlegungsaus- schussverordnung – UmlAussV ) vom 10.10.1994 (GVBl. II
Brandenburg, S.901) ist die Berufung der Ausschussmitglieder vorzunehmen. Die
Berufung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses:
Name
Befähigung
Funktion
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Wilk Mroß höherer
vermessungstechn. Vorsitzender
Verwaltungsdienst
für die
Dauer von 5 Jahren.
In den
Ausschuss werden folgende Vertreter berufen:
Name
Befähigung
Funktion
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Bernd
Sorge höherer
vermessungstechn. Vorsitzender
Verwaltungsdienst
2. Anne
Scholz Sachverständige
für Fachmitglied
Wertermittlung
durch
Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren.
Erläuterung
Nach § 4
der Umlegungsausschussverordnung
ist die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses auf fünf Jahre
begrenzt, mit Ablauf der Wahlperiode ist die Wiederwahl der genannten
Ausschussmitglieder notwendig.
Mit der
Berufung des Vorsitzenden / der Vertreter in den Umlegungsausschuss ist auf
gesetzlicher Grundlage die Weiterführung des durch die
Stadtverordnetenversammlung 1994 eingeleiteten Umlegungsverfahrens in Potsdam
Bornim, Hügelweg / Gutsstraße gesichert.