Antrag - 15/SVV/0839

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH am 09.09.2015 gemäß Drucksache Nr. 15/SVV/0641 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

2.)    Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH - folgende sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

über die Fraktion SPD:Herr Torsten K. BorkFrau Dr. Uta Wegewitz

           (2 Sitze)

 

über die Fraktion DIE LINKE:Frau Jana Schulze

          ( 1Sitz)

 

über die Fraktion CDU/ANW : Herr Hans-Wilhelm Dünn

(1 Sitz)

 

über die Fraktion Bündnis 90/

         (1 Sitz)      Die Grünen:Herr Axel Mertens

 

Über die Fraktion Bürgerbündnis-

(1 Sitz)       FDPFrau Dr. Carmen Klockow

 

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

 

über die Fraktion DIE LINKE        Frau Dr. Sigrid Müller              Frau Kati Biesecke

             

über die Fraktion SPD:Frau Anke Michalske-Acioglu

 

über die Fraktion CDU/ANW :Herr Norbert Mensch

 

über die Fraktion Bündnis 90/

Die GrünenFrau Dr. Brigitte Lotz

 

über die Fraktion Bürgerbündnis-FDPHerr Lothar W. Wellmann

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).

 

Durch den Eintritt des Stadtverordneten Schultheiß in die Fraktion SPD hat sich das Verhältnis der Fraktionen geändert. Dies hat Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Aufsichtsrat. Deshalb beabsichtigt die SPD die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf sowie gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag ergibt sich für die sechs von der SVV in den Aufsichtsrat der KEvB zu entsendenden Mitglieder nunmehr folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD6 x 15/56  = 1,612 Sitze

Fraktion DIE LINKE    6 x 14/56  = 1,501 Sitz

 

Fraktion CDU/ANW                            6 x  9/56   = 0,96              1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen6 x  7/56   = 0,751 Sitz

Fraktion rgerbündnis-FDP6 x  5/56   = 0,541 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/ Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

§ 8 Gesellschaftsvertrag der KEvB regeln die Zusammensetzung/ Bildung/ Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der KEvB in den Aufsichtsrat zu entsendenden sechs Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:

 

DS 08/SVV/0061              Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001              Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV

DS 12/SVV/0278              Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP

DS 13/SVV/0830              40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.

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