Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.09.2015, Drucksache 15/SVV/0365, ist der Oberbürgermeister  beauftragt,  sicherzustellen,  dass Schülerinnen und Schüler bei der Einrichtung und Ausgestaltung von Schulen im Zusammenhang mit Sanierung  und sofern möglich, auch  bei  Neubau  beteiligt  werden. 

 

Dazu erfolgte am 02.11.2015 eine Abstimmung  mit  dem  Eigenbetrieb Kommunaler  Immobilien  Service  (KIS), dem Stadtjugendring Potsdam e.V. / Kinder- und Jugendbüro sowie dem Fachbereich  Bildung  und  Sport. Grundsätzlich werden in Zukunft bei Sanierungen von Schulen und nach Möglichkeit bei Neubauten Beteiligungsverfahren für Schüler/innen mit altersgerechten Methoden durchgeführt. Zur künftigen Sicherstellung einer verlässlichen und nachhaltigen Beteiligung wurde folgendes Verfahren entwickelt:

 

  1. Klärung der Aufgabenstellung vor Maßnahmebeginn zwischen den Beteiligten (z. B. KIS, FB 35 und FB 21)
  2. Nach Beauftragung eines Architektur- bzw. Planungsbüros erfolgt das 1. Workshop-Verfahren (projektspezifisch) vor der Entwurfsplanung unter Einbeziehung der Schüler/innen. (Im Vorfeld können bereits erste Entwürfe und/oder Anregungen u. a. aus dem allgemeinen Unterricht oder durchgeführten Projektwochen bzw. tagen erstellt werden. Diese bilden die Arbeits-grundlage für das Workshop-Verfahren).
  3. Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Workshop-Verfahren
  4. Feedback-Veranstaltung am Ende der Entwurfsplanung (Leistungsphase 2), um die Schüler/innen über die Beteiligungsergebnisse zu informieren und letzte Details abzustimmen.
  5. Gegebenenfalls 2. Workshop-Verfahren im Rahmen weiterer Planungen, wie z. B. Gestaltung der Außenanlagen, innere Farbgestaltung, Möblierungskonzept, sofern nicht beim ersten Workshop erfasst oder möglich.

 

Bei diesem Verfahren wird das Kinder- und Jugendbüro als Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in der Landeshauptstadt entsprechend den dort vorhandenen Ressourcen einbezogen.

 

Bei der ersten noch abzustimmenden Schulbaumaßnahme erfolgt eine beispielhafte Vorstellung des Verfahrens unter  Einbeziehung der Schulvertretung im Ausschuss für Bildung und Sport.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Diese Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

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