Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0856
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsinformation zur Verkürzung der Bearbeitungszeit für Anträge auf Fällgenehmigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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02.12.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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zur Kenntnis
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17.12.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß Beschluss 15/SVV/0362 vom 01.07.2015 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bearbeitungszeit für Anträge auf Fällgenehmigungen auf vier Wochen verkürzt wird. Die SVV ist gem. Beschluss im Dezember 2015 über den Stand zu informieren.
Um das Ziel einer kürzeren Bearbeitungszeit zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen eingeleitet.
1. Es wurde eine Organisationsuntersuchung zur Ermittlung des Personalbedarfs beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im 1. Quartal 2016 erwartet.
2. Es wurde der Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde als DS Nr. 15/SVV/0675 am 07.10.2015 in die SVV eingebracht, um den Beschluss zur öffentlichen Auslegung herbeizuführen. Der Beschluss der SVV zur Auslegung steht noch aus und kann in der SVV am 02.12.2015 erfolgen.
Aus der Organisationsuntersuchung erwartet die LHP eine Optimierung der Bearbeitungsprozesse und eine aktuelle Personalbemessung. Aus der Novellierung der Baumschutzverordnung erwartet die LHP eine rechtssicherere Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetze. Weiterhin wird mit der Novellierung der steigenden Antragszahl entgegengewirkt (Geltungsbereich heute ab 30 cm Stammumfang; geplanter Geltungsbereich 60 cm Stammumfang) und damit der Bearbeitungsaufwand reduziert.
Insgesamt ist das Bündel aus allen o.g. Maßnahmen erforderlich um die Zeit zwischen vollständigem Antragseingang und Antragsbescheidung gem. PBaumSchVO auf vier Wochen zu verkürzen. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit meist über drei Monate.