Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0857

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bericht über die umweltfreundliche Beschaffung im Jahr 2015

Vorlage: 12/SVV/0654

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Oberbürgermeister beauftragt, eine umweltfreundliche Beschaffung auf Grundlage des Bundesprogramms zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der Potsdamer Stadtverwaltung einzuführen und über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

Mit Beschluss Nr. 12/SVV/0654 gab die Stadtverordnetenversammlung vor, wie die umweltfreundlichen Aspekte zukünftig bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden sollen. Die Erfüllung der Vorgaben befindet sich weiterhin in der Umsetzungsphase:

 

Zu den einzelnen Punkten:

 

a) ausschließliche Beschaffung von Produkten der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse (z.B. Bürogeräte), sofern die Produkte das erforderliche Leistungsprofil aufweisen

 

Die Beschaffung von elektrischen Geräten erfolgt unter Berücksichtigung mehrerer Bewertungskriterien. Die Energieeffizienz ist neben dem Kriterium Preis ein ausschlaggebendes Kriterium, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. In der Regel erfolgt die Beschaffung von Geräten der Energieeffizienzklasse A++ und A+++.

 

Über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hinaus wurde im Rahmen der Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs (Beförderung von Schülern mit Handicap) das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Effizienz der einzusetzenden Fahrzeuge entsprechend der CO2-Effizienzklasse der jeweiligen Fahrzeuge ermittelt.

 

b) Verwendung der Standards des Umweltzeichens „Blauer Engel“, des Europäischen Umweltzeichens, des Energy Stars oder vergleichbarer Label

 

Der Fachbereich Steuerung und Innovation, der Fachbereich Feuerwehr sowie der Fachbereich Bildung und Sport teilen über die Beschaffung von IT-Produkten mit:

 

Bei Ausschreibungen für Server, Arbeitsplatzcomputer und Notebooks wird unter den Ausschlusskriterien Folgendes gefordert:

 

Das Gerät erfüllt die Anforderung der Energy Star-Spezifikation 5.0 oder gleichwertiger Nachweise und /oder Zertifikate sind einzureichen.

 

Demzufolge wird u.a. gewährleistet, dass die Geräte bzw. Einzelne Bauteile bei Nicht-Nutzung in den Standby-Modus versetzt werden bzw. die Leistung auf ein Minimum gedrosselt wird (z.B. Prozessorleistung oder Abschalten der Festplatte).

 

Arbeitsplatzmonitore werden grundsätzlich nur mit den Zertifizierungen Energy Star und /oder TCO beschafft. Demnach haben diese Geräte u.a. eine quecksilberfreie LED-Hintergrundbeleuchtung als energiesparende Lichtquelle, was zur Senkung des Energieverbrauchs beiträgt. Die TCO-Zertifizierung berücksichtigt ebenfalls ergonomische, benutzerfreundliche Aspekte wie Höhenverstellbarkeit und Neigung des Monitors. Diese Punkte dienen dem Gesundheitsschutz der Benutzer.

 

Projektoren werden mit der Funktion „ECO-Modus“ ausgeschrieben. Das Aktivieren dieser Funktion ist mit einem Tastendruck abgeschlossen und hat einen wesentlich reduzierten Energiebedarf und damit eine erweiterte Lampenlebensdauer zur Folge. Dadurch werden ebenfalls Filterreinigungs-/ bzw. Filteraustauschintervalle verlängert.

 

 

Der KIS berücksichtigt im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die Mindestanforderungen von Umweltzeichen, z.B. bei der Beschaffung von Büromöbel die Kriterien nach FSC und PEFC, sowie im Reinigungs- und Sanitärhygienebereich die des Blauen Engels.

 

Ferner erfüllen die für die Erfüllung des Beschlusses 15/SVV/0269Staubschutz auf Baustellen“ zum Einsatz kommenden Rußpartikelfilter regelmäßig die Kriterien des „Blauen Engels“.

 

 

c) Steigerung des Anteils von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) schrittweise auf mindestens 90 % in 2015

 

Über die Steigerung des RC-Papier-Anteils hinaus ist festzuhalten, dass es noch umweltfreundlicher ist, den Papierverbrauch wo es möglich ist, zu senken. In diesem Zusammenhang kann mitgeteilt werden, dass in den Vergabeverfahren, die öffentlich bekannt gemacht werden, die Vergabeunterlagen elektronisch auf die Vergabeplattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg hochgeladen werden und dort von den Interessenten abgerufen werden können, so dass der bisherige postalische Versand kaum noch erfolgt und der Papierverbrauch reduziert wurde. Inwieweit diese Vorgehensweise auf andere Vergabeverfahren übertragbar ist, wird im Rahmen des Projektes „e-Vergabe“ geprüft.

 

Der Servicebereich Verwaltungsmanagement berichtet darüber hinaus:

Entsprechend des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur umweltfreundlichen Beschaffung ist grundsätzlich Recyclingpapier als Kopier- und Druckpapier zu verwenden. Der Standard für alle Stellen ist Recyclingpapier in 80iger Weiße. Dieser Papierstandard gilt für alle Kopien, Schreiben und Dokumente auch an Dritte. Ebenfalls ist Recyclingpapierr alle anderen Papierartikel (z.B. Umschläge, Trennblätter, Versandtaschen) zu verwenden.

 

Vom KIS werden ausschließlich Recyclingpapiere beschafft. Der Anteil RC-Papier liegt für den KIS derzeit bei 100%.

 

Der Fachbereich Bildung und Sport teilt dazu mit:

Der Einsatz von Recyclingpapier für Unterrichtszwecke wird weiter vorangetrieben und jährlich vom Fachbereich erfasst. Der Anteil des 2015 beschafften Recyclingpapiers ist gegenüber dem Vorjahr gleich hoch und liegt gegenwärtig bei 70%.

 

 

d) Prüfung von Einzelmaßnahmen, die sichern, dass sich das eigene Beschaffungs- und Bauwesen spätestens bis zum Jahr 2020 auch an biodiversitätserhaltenden Standards (Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung) orientiert;

 

Im Jahr 2015 wurden in verschiedenen Beschaffungsvorgängen einzelne Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität vorgenommen. An Hand der hier getroffenen Erfahrungen sowie der in der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung vorgesehenen kommunalen Aufgabenfelder wird mit den betroffenen Bereichen und dem KIS diskutiert werden, welche Standards in welchen Beschaffungsvorgängen umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch ein Benchmarking des Beschaffungswesens anderer Kommunen, die eine eigene Biodiversitätsstrategie entwickelt haben, geplant.

 

Erste Erfahrungen zum Erhalt der Artenvielfalt entsprechend der Biodiversitätsstrategie wurden in folgenden Beschaffungsvorngen gemacht:

 

Im Rahmen der Erneuerung der Templiner Straße ist der Bau einer stationären Amphibienleiteinrichtung (Tunnel, der die Unterquerung der Straße ermöglicht) geplant.

 

Ferner werden bei geeigneten Straßenbauvorhaben Regelungen getroffen, dass bei der Rückverfüllung von Baugruben der zu verwendende Oberboden und sonstiger Boden (auch Schottenrasen) keinen Ambrosiasamen und keinen Ambrosiabewuchs aufweisen darf. Der Auftragnehmer hat dies abzusichern und in der Anwuchszeit zu kontrollieren. So soll einer Verbreitung entgegengewirkt werden und der Verdrängung der einheimischen Vegetation vorgebeugt werden.

 

Des Weiteren berät die Untere Nuturschutzbehörde in vielen Einzelmaßnahmen, wie die Artenvielfalt im Stadtgebiet z.B. auch bei Baumaßnahmen gefördert bzw. geschützt werden kann.

 

In weiteren Auftragsvergaben wurde indirekt ein Beitrag zur Biodiversität geleistet:

 

Bei der Beauftragung der Winterdienstleistung wurde festgelegt, dass nur ein Streugut verwendet werden darf, dass aus einem auftaufreien Granulat besteht. Der Einsatz von auftauenden Mitteln ist nur in klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen gestattet. Darüber hinaus ist Eis aufzuhacken und zu beseitigen.

 

Im Rahmen der Konzessionsvergabe für das Schüleressen werden Qualitätskriterien zur Gesundheitsförderung als Mindestbedingungen festgelegt. Dabei muss der Konzessionär Verwendung regionaler Produkte bevorzugt verwenden. Damit wird indirekt ein Beitrag zur Biodiversität geleistet.

 

 

e) Forderung einer Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO 14001 oder nach gleichwertigen Standards) als Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit, sofern sich dies bei geeigneten Ausschreibungen anbietet

 

Die Fachbereiche Bildung und Sport, Feuerwehr und Steuerung und Innovation teilen mit, dass bei der Beschaffung von Monitoren, für die das TCO-Zertifikat als Mindeststandard gefordert wird, die Zertifizierung nach ISO 14001 einhergeht, denn Hersteller, die TCO-zertifizierte Monitore anbieten, müssen nach ISO 14001 zertifiziert sein. (Quelle: http://tcodevelopment.de).

 

 

f) Weiterbildung des Personals in den Vergabestellen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung

 

Mitte des Jahres wurde ein Inhouse-Seminar zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der Vergabestellen und der Bedarfsstellen durchgeführt. Das Seminar wurde durch die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) gehalten. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere über die Möglichkeiten des Wissenstransfers und -austausches als ein wichtiger Bestandteil zur nachhaltigen Entwicklung, die Servicedienste der Kompetenzstelle sowie deren Vernetzung informiert. Dabei wurden Module zur Berechnung der Lebenszykluskosten vorgestellt. Zudem wurde eine Datenbank, in der die verschiedensten Leistungsbeschreibungen, die umweltbezogene Kriterien enthalten, vorgestellt.

 

Zudem wurde aufgeklärt, dass sich die Parameter einer umweltfreundlichen Beschaffung fortlaufend weiterentwickeln und sich Empfehlungen z.B. des Bundesumweltamtes regelmäßig verändern.  

 

Die im Rahmen des Seminares gewonnenen Kenntnisse wurden inzwischen in geeigneten Vergabeverfahren angewandt.

 

 

g) Berücksichtigung von Lebenszykluskosten in die Leistungsbeschreibung, indem Mindestanforderungen zum Beispiel an den Energieverbrauch gestellt werden.

 

In Abhängigkeit vom Beschaffungsgegenstand werden entsprechende Umweltschutzanforderungen aufgestellt und die eingehenden Angebote dementsprechend gewertet. Die Art der Berücksichtigung der Lebenszykluskosten oder spezieller Teile der Lebenszykluskosten, wie z.B. der Energieverbrauch oder die Kosten der Entsorgung und Verwertung variiert und wurde berücksichtigt:

 

Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie die Kriterien für eine umweltfreundliche Entsorgung (Verwertung und/ oder Rückführung in den Wertstoffkreislauf) erfolgte vom Fachbereich Feuerwehr in verschiedenen Beschaffungsvorgängen, wie z.B. bei der Beschaffung von IT-Produkten.

 

Darüber hinaus werden in die Leistungsbeschreibungen für die zu beschaffenden Produkte Mindestanforderungen, wie die Vermeidung von Verpackungen festgeschrieben, um den Umweltschutz zu berücksichtigen.
 

Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten erfolgt bei den vom KIS betreuten Beschaffungsvorgängen im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens im Zuge der Planung und der Entscheidung zu einer Ausführungsvariante. Die Ergebnisse der auf der Grundlage der Lebenszykluskostenanalyse getroffenen Entscheidung über die auszuführenden Leistungen bilden die Grundlage der Leistungsbeschreibung.

 

 

Fazit und Ausblick

 

Festzustellen ist, dass bundesweit die umweltfreundliche und damit auch nachhaltige Beschaffung einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Aufbauend auf die ersten Schritte zur Umsetzung des Beschlusses 12/SVV/0654 im Jahr 2013 und 2014 sind wie zuvor dargestellt - weitere Fortschritte bei der umweltfreundlichen Beschaffung in der Landeshauptstadt Potsdam zu verzeichnen.

 

Aufbauend auf die durch die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung vermittelten Kenntnisse ist es erforderlich, das Know-How zu vertiefen und stets zu aktualisieren. Im Rahmen der weiteren Umsetzungsphase ist vorgesehen, mit den betroffenen Fachbereichen und dem KIS einheitliche Mindeststandards r die umweltfreundliche und nachhaltige Beschaffung zu erarbeiten, die bei der Auftragsvergabe zukünftig berücksichtigt werden sollen. Anregungen sollen ein Benchmarking anderer Kommunen mit einer eigenen Biodiversitätsstrategie sowie die Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung geben.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...