Anfrage - 02/SVV/0709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Müllcontainerplatz im Kreuzungsbereich  Domstraße / Rosa-Luxemburg-Straße weist zeitweilig erhebliche Verschmutzungen auf und verunstaltet das umliegende Wohnviertel. Zudem beschweren sich Anwohner über das verstärkt auftretende Ungeziefer (Ratten) sowie über die Nichteinhaltung der Einwurfzeiten (insbesondere Glaseinwurf zu Nachtzeiten). Vor diesem Hintergrund fragt sich, ob eine Verlegung an einen Standort nicht sinnvoller wäre.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welchen Ersatzstandort schlägt die Stadtverwaltung für die Verlegung des Müllcontainerplatzes im Kreuzungsbereich Domstraße und Rosa-Luxemburg-Straße vor?

 

 

Antwort:

 

Um den rechtlichen Handlungsrahmen der Stadt darzustellen, gestatten Sie mir, Ihnen eine ausführliche Darstellung zu der gesamten Problematik zu geben.  

 

Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) aus dem Jahr 1991 und deren Novellierung von 1998 regelt: "Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, ist auch für deren ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung verantwortlich." 

 

Zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen wurde 1991 die Gesellschaft "Duales System Deutschland" (DSD) mit dem Ziel gegründet, bundesweit ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufzubauen. 

Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen können sich an diesem System mit dem Erwerb der Lizenz für den "Grünen Punkt" beteiligen.  Aus dieser Lizenzgebühr werden alle mit der Rücknahme und Entsorgung verbundenen Kosten finanziert.

Das DSD ist ein gewerbliches Rücknahmesystem, dass sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter bedient.

In  der Landeshauptstadt Potsdam ist der Vertragspartner des DSD die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). 

Die Stadt erteilte der STEP 1991 das Recht, die zur Durchführung des Systems erforderlichen Sammelbehälter im Stadtgebiet auf öffentlich zugänglichen Flächen aufzustellen und zu entleeren, unter der Maßgabe, dass ab 01.01.1993 damit begonnen werden sollte, dieses Bring-System auf ein Hol-System umzustellen.

 

Da mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) der Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für solche Verkaufsverpackungen die Entsorgungspflicht entzogen wurde, ist die Stadt rechtlich gehindert, entsprechende Regelungen zu diesem System zu treffen.

Die Stadt hält aber schon aus Sicht der abfallrechtlichen und abfallpolitischen Zielstellungen ein funktionierendes Rücknahmesystem für zwingend erforderlich, deshalb hat sie die STEP bei der Umsetzung von Maßnahmen, in dem ihr zur Verfügung stehenden Rahmen, ständig unterstützt.

 

Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Bauordnung müssen alle im öffentlichen Straßenland befindlichen Wertstofferfassungsstandplätze  bauordnungsrechtlich genehmigt werden.

 

Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn andere Rechtsgründe nicht dagegen sprechen.

 

Die STEP als Geschäftsbesorger für die DSD AG wurde vom Bauaufsichtsamt aufgefordert, für alle ab 1991 genutzten Standplätze die entsprechenden Bauanträge einzureichen.

Im Ergebnis der Bescheide zu den einzelnen Standplätzen musste jedoch festgestellt werden, dass eine große Anzahl an Standplätzen nicht positiv beschieden werden konnte, obwohl das von der Verwaltung aus-zuübende Ermessen großzügig in Ansatz gebracht wurde.

Die Gründe der Ablehnung sind vielschichtig wie z.B. denkmalpflegerisch, Nutzung von Parkflächen, Sichtbeeinträchtigung im Kreuzungsbereich, rechtskräftige B-Pläne und Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. 

 

Dies führte dazu, dass eine flächendeckende Erfassung von Verkaufsverpackungen vorwiegend im erweiterten Innenstadtbereich und Babelsberg/Nord nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund hat die STEP entsprechend ihres Vertrages mit dem DSD Maßnahmen eingeleitet   mit dem Ziel, das Holsystem für Leichtverpackung (LVP) und für Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) flächen-deckend auf- und auszubauen. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Grundstückseigentümer dieses Angebot der STEP annehmen.

Ungeachtet dessen, wird es immer Standplätze für die farbgetrennte Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Glas geben.

 

Bei dem von Ihnen angesprochenen "Müllcontainerplatz Domstraße/Rosa-Luxemburg-Straße" handelt es sich um einen bauordnungsrechtlich genehmigten  Wertstofferfassungsstandplatz, auf dem ein Papiercontainer, ein 3-Kammer-Glascontainer sowie ein Container zur Erfassung von Altkleidern und Altschuhen steht.

Dieser Standplatz wird in folgenden Zyklen durch die STEP gereinigt bzw. die Behälter entleert :

Reinigung                   3x wöchentlich,

Papierentsorgung        3x wöchentlich,

Glasentsorgung          1x wöchentlich,

Altkleider / Altschuhe  1x wöchentlich.

 

 

Im Vorfeld der Einreichung der Bauanträge wurden alle Standplätze unter Beteiligung aller zuständigen Ämter und der STEP einer ersten Prüfung vor Ort unterzogen. Diese  Maßnahme diente einerseits der STEP zur ordnungsgemäßen Erstellung der Bauanträge und anderseits war dadurch eine schnellere Bearbeitung in der Verwaltung möglich, da schon im Vorfeld auf Probleme, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen waren, hingewiesen wurde.

Gleichzeitig wurde dabei auch geprüft, wenn ein Standplatz aus den o.g. Gründen nicht genehmigungsfähig sein sollte, ob dann in unmittelbarer Nähe eine geeignete Ersatzfläche zur Verfügung stehen würde.

 

Der Standplatz Domstraße/Rosa-Luxemburg-Straße erfüllt alle bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen.

 

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" (- durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 26.11.1999 genehmigt -) setzt an der Kreuzung Domstraße/Rosa-Luxemburg-Straße ausdrücklich eine Fläche für Sammelcontainer fest. Der in dem vorliegenden Satzungsbeschluss festgesetzte Standort ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses in einem ohnehin sehr sensiblen Raum.

 

Die von Ihnen angefragte Verlegung des Standplatzes löst nicht die Probleme der illegalen Abfallablagerungen bzw. der Lärmbelästigungen außerhalb der Einwurfzeiten, sondern sie werden dadurch nur verlagert und die Beschwerden erfolgen dann von anderen Betroffenen.

 

Somit ist eine Verlegung des Standortes weder sinnvoll, noch gibt es ohne eine B-Plan Änderung einen Raum für Alternativdiskussionen.

 

In der Stadt Potsdam gibt es zur Zeit 130 öffentliche Wertstofferfassungsstandplätze, bei denen zu 70 % die gleichen Probleme bestehen, wie an dem von Ihnen angesprochenen Standplatz.

Für viele dieser Standplätze liegen ebenfalls massive Beschwerden der Anwohner mit dem Tenor vor, die Standplätze zu verlagern bzw. sie ganz aus dem Stadtbild zu entfernen.

 

Der Missbrauch der Wertstofferfassungsstandplätze ist nicht dem Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen (DSD) geschuldet, sondern einzig und allein dem rechtswidrigem Verhalten einiger Bürger bzw. Gewerbetreibender der Stadt Potsdam.

 

Mit Verweis auf die Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam ist dieses Verhalten  nicht nachvollziehbar, da ein gut durchorganisiertes Abfallentsorgungssystem für die Bürger der Stadt als auch für die Gewerbetreibenden seit Jahren besteht.

 

Alle Aktivitäten seitens der STEP, mit Unterstützung der Stadt, wie z.B.:

 

-           Appelle in den Tageszeitungen,

-            Informationsblätter der Stadt zur Abfallvermeidung, -verwertung, -beseitigung (an alle Haushalte),

-            öffentliche Veranstaltungen,

-           Artikel in der Zeitschrift der Stadtwerke GmbH (an alle Haushalte),

-            Ständige Informationen dazu im "Arbeitskreis Abfall" etc.,

-            verstärkte Kontrollen durch die Außendienstmitarbeiter der Stadt, 

 

führten bisher zu keiner nennenswerten Verbesserung der Situation an diesen öffentlichen Standplätzen.

 

Vertreter des Fachbereiches Umwelt und Gesundheit werden Ende September  2002 mit der Geschäftsführung der STEP neue Maßnahmen beraten, mit deren Umsetzung Verbesserungen erzielt werden können.

 

Über das Ergebnis werden Sie unaufgefordert informiert.

 

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