Anfrage - 02/SVV/0709
Grunddaten
- Betreff:
-
Müllcontainerplatz Domstraße / Rosa-Luxemburg-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- S. Bretz, CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.10.2002
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Beschlussvorschlag
Der
Müllcontainerplatz im Kreuzungsbereich
Domstraße / Rosa-Luxemburg-Straße weist zeitweilig erhebliche
Verschmutzungen auf und verunstaltet das umliegende Wohnviertel. Zudem
beschweren sich Anwohner über das verstärkt auftretende Ungeziefer (Ratten) sowie
über die Nichteinhaltung der Einwurfzeiten (insbesondere Glaseinwurf zu
Nachtzeiten). Vor diesem Hintergrund fragt sich, ob eine Verlegung an einen
Standort nicht sinnvoller wäre.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Welchen
Ersatzstandort schlägt die Stadtverwaltung für die Verlegung des
Müllcontainerplatzes im Kreuzungsbereich Domstraße und Rosa-Luxemburg-Straße
vor?
Antwort:
Um den rechtlichen Handlungsrahmen der Stadt darzustellen,
gestatten Sie mir, Ihnen eine ausführliche Darstellung zu der gesamten
Problematik zu geben.
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von
Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) aus dem Jahr 1991 und deren
Novellierung von 1998 regelt: "Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, ist
auch für deren ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung
verantwortlich."
Zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen wurde 1991 die Gesellschaft
"Duales System Deutschland" (DSD) mit dem Ziel gegründet, bundesweit
ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufzubauen.
Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen können sich an
diesem System mit dem Erwerb der Lizenz für den "Grünen Punkt"
beteiligen. Aus dieser
Lizenzgebühr werden alle mit der Rücknahme und Entsorgung verbundenen Kosten
finanziert.
Das DSD ist ein gewerbliches Rücknahmesystem, dass sich zur
Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter bedient.
In der
Landeshauptstadt Potsdam ist der Vertragspartner des DSD die
Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP).
Die Stadt erteilte der STEP 1991 das Recht, die zur Durchführung
des Systems erforderlichen Sammelbehälter im Stadtgebiet auf öffentlich
zugänglichen Flächen aufzustellen und zu entleeren, unter der Maßgabe, dass ab
01.01.1993 damit begonnen werden sollte, dieses Bring-System auf ein Hol-System
umzustellen.
Da mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) der
Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für solche
Verkaufsverpackungen die Entsorgungspflicht entzogen wurde, ist die Stadt
rechtlich gehindert, entsprechende Regelungen zu diesem System zu treffen.
Die Stadt hält aber schon aus Sicht der abfallrechtlichen und
abfallpolitischen Zielstellungen ein funktionierendes Rücknahmesystem für
zwingend erforderlich, deshalb hat sie die STEP bei der Umsetzung von
Maßnahmen, in dem ihr zur Verfügung stehenden Rahmen, ständig unterstützt.
Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Bauordnung müssen alle im
öffentlichen Straßenland befindlichen Wertstofferfassungsstandplätze bauordnungsrechtlich genehmigt werden.
Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung kann nur dann erteilt
werden, wenn andere Rechtsgründe nicht dagegen sprechen.
Die STEP als Geschäftsbesorger für die DSD AG wurde vom
Bauaufsichtsamt aufgefordert, für alle ab 1991 genutzten Standplätze die
entsprechenden Bauanträge einzureichen.
Im Ergebnis der Bescheide zu den einzelnen Standplätzen musste
jedoch festgestellt werden, dass eine große Anzahl an Standplätzen nicht
positiv beschieden werden konnte, obwohl das von der Verwaltung aus-zuübende
Ermessen großzügig in Ansatz gebracht wurde.
Die Gründe der Ablehnung sind vielschichtig wie z.B.
denkmalpflegerisch, Nutzung von Parkflächen, Sichtbeeinträchtigung im
Kreuzungsbereich, rechtskräftige B-Pläne und Außenbereich nach § 35
Baugesetzbuch.
Dies führte dazu, dass eine flächendeckende Erfassung von
Verkaufsverpackungen vorwiegend im erweiterten Innenstadtbereich und
Babelsberg/Nord nicht mehr gewährleistet werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat die STEP entsprechend ihres Vertrages
mit dem DSD Maßnahmen eingeleitet
mit dem Ziel, das Holsystem für Leichtverpackung (LVP) und für Papier,
Pappe, Kartonagen (PPK) flächen-deckend auf- und auszubauen. Dieses Ziel kann
aber nur erreicht werden, wenn die Grundstückseigentümer dieses Angebot der
STEP annehmen.
Ungeachtet dessen, wird es immer Standplätze für die farbgetrennte
Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Glas geben.
Bei dem von Ihnen angesprochenen "Müllcontainerplatz
Domstraße/Rosa-Luxemburg-Straße" handelt es sich um einen
bauordnungsrechtlich genehmigten
Wertstofferfassungsstandplatz, auf dem ein Papiercontainer, ein
3-Kammer-Glascontainer sowie ein Container zur Erfassung von Altkleidern und
Altschuhen steht.
Dieser Standplatz wird in folgenden Zyklen durch die STEP
gereinigt bzw. die Behälter entleert :
Reinigung
3x wöchentlich,
Papierentsorgung 3x wöchentlich,
Glasentsorgung 1x
wöchentlich,
Altkleider / Altschuhe
1x wöchentlich.
Im Vorfeld der Einreichung der Bauanträge wurden alle Standplätze
unter Beteiligung aller zuständigen Ämter und der STEP einer ersten Prüfung vor
Ort unterzogen. Diese Maßnahme
diente einerseits der STEP zur ordnungsgemäßen Erstellung der Bauanträge und
anderseits war dadurch eine schnellere Bearbeitung in der Verwaltung möglich,
da schon im Vorfeld auf Probleme, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen
waren, hingewiesen wurde.
Gleichzeitig wurde dabei auch geprüft, wenn ein Standplatz aus den
o.g. Gründen nicht genehmigungsfähig sein sollte, ob dann in unmittelbarer Nähe
eine geeignete Ersatzfläche zur Verfügung stehen würde.
Der Standplatz Domstraße/Rosa-Luxemburg-Straße erfüllt alle
bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45
"Karl-Marx-Straße" (- durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen und am 26.11.1999 genehmigt -) setzt an der Kreuzung
Domstraße/Rosa-Luxemburg-Straße ausdrücklich eine Fläche für Sammelcontainer
fest. Der in dem vorliegenden Satzungsbeschluss festgesetzte Standort ist das
Ergebnis eines Abwägungsprozesses in einem ohnehin sehr sensiblen Raum.
Die von Ihnen angefragte Verlegung des Standplatzes löst nicht die
Probleme der illegalen Abfallablagerungen bzw. der Lärmbelästigungen außerhalb
der Einwurfzeiten, sondern sie werden dadurch nur verlagert und die Beschwerden
erfolgen dann von anderen Betroffenen.
Somit ist eine Verlegung des Standortes weder sinnvoll, noch gibt
es ohne eine B-Plan Änderung einen Raum für Alternativdiskussionen.
In der Stadt Potsdam gibt es zur Zeit 130 öffentliche
Wertstofferfassungsstandplätze, bei denen zu 70 % die gleichen Probleme
bestehen, wie an dem von Ihnen angesprochenen Standplatz.
Für viele dieser Standplätze liegen ebenfalls massive Beschwerden
der Anwohner mit dem Tenor vor, die Standplätze zu verlagern bzw. sie ganz aus
dem Stadtbild zu entfernen.
Der Missbrauch der Wertstofferfassungsstandplätze ist nicht dem
Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen (DSD) geschuldet, sondern einzig und
allein dem rechtswidrigem Verhalten einiger Bürger bzw. Gewerbetreibender der
Stadt Potsdam.
Mit Verweis auf die Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung
der Landeshauptstadt Potsdam ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar, da ein gut durchorganisiertes
Abfallentsorgungssystem für die Bürger der Stadt als auch für die
Gewerbetreibenden seit Jahren besteht.
Alle Aktivitäten seitens der STEP, mit Unterstützung der Stadt,
wie z.B.:
- Appelle
in den Tageszeitungen,
- Informationsblätter
der Stadt zur Abfallvermeidung, -verwertung, -beseitigung (an alle Haushalte),
- öffentliche
Veranstaltungen,
- Artikel
in der Zeitschrift der Stadtwerke GmbH (an alle Haushalte),
- Ständige
Informationen dazu im "Arbeitskreis Abfall" etc.,
- verstärkte
Kontrollen durch die Außendienstmitarbeiter der Stadt,
führten bisher zu keiner nennenswerten Verbesserung der Situation
an diesen öffentlichen Standplätzen.
Vertreter des Fachbereiches Umwelt und Gesundheit werden Ende
September 2002 mit der
Geschäftsführung der STEP neue Maßnahmen beraten, mit deren Umsetzung Verbesserungen
erzielt werden können.
Über das Ergebnis werden Sie unaufgefordert informiert.