Antrag - 15/SVV/0833
Grunddaten
- Betreff:
-
Novellierung Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.12.2015
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27.01.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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19.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.01.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zusammen mit dem Bericht über die Evaluation der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam Vorschläge zu deren Novellierung zu unterbreiten, die neben der bereits jetzt vorgesehenen Kostenbeteiligung an sozialer Infrastruktur zukünftig auch eine Kostenbeteiligung für Mietpreis- und Belegungsbindungen bzw. adäquate Bindungen regelt.
Weiterhin soll geprüft werden, ob, wie und in welchem Umfang Verpflichtungen der Grundstückseigentümer zur Inanspruchnahme von landesseitigen Förderprogrammen zum Mietwohnungsbau in der Richtlinie geregelt werden können.
Die entsprechenden Unterlagen sind der Stadtverordnetenversammlung spätestens Mitte des Jahres 2016 zuzuleiten.
Erläuterung
Begründung:
Erfahrungen in Städten wie Berlin und München, aber auch in Potsdam selbst haben gezeigt, dass eine kontinuierliche Anpassung der Richtlinie an die sich ändernden Rahmenbedingungen (Wohnungsbauförderung, Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, Bedarf an sozialer Infrastruktur) erforderlich ist, um die entsprechenden städtebaulichen Verträge zwischen Stadt und Vorhabenträgern optimal zum Wohle der Allgemeinheit rechtssicher zu gestalten.
Durch die Ausweisung neuer Baugebiete für den Wohnungsbau soll insbesondere auch die Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen verbessert werden. Zugleich soll sichergestellt werden, dass eine sozial ausgewogene und stabile Bevölkerungsstruktur erhalten bzw. entwickelt wird. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Notwendigkeiten und Zielsetzungen in dem jeweiligen Plangebiet und seinem Umfeld soll der Projektträger Mietpreis-und Belegungsbindungen für Wohnungen übernehmen. Als Grundlage dafür sollen die jeweils geltenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen im Rahmen des Miet- und Genossenschaftswohnungsneubaus herangezogen werden.
Stehen keine Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung oder beabsichtigt der Bauherr sein Projekt ohne Inanspruchnahme solcher Mittel realisieren, sollen dennoch entsprechende und jeweils angemessene Mietpreis- und Belegungsbindungen vertraglich vereinbart werden.