Beschlussvorlage - 02/SVV/0597

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Str. (Abschnitt Karl-Liebknecht-Str. bis Daimlerstr.) sind dem Oberlinhaus Potsdam-Babelsberg in Höhe von insgesamt 32.660,64 EUR zu erlassen.        

 

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Erläuterung

Für die Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung in der Rudolf-Breitscheid-Str. von der Karl-Liebknecht-Str. bis Daimlerstr. entstand für die anliegenden Grundstücke des Oberlinhauses Potsdam-Babelsberg die Beitragspflicht.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam machte ihren Ersatzanspruch, geregelt in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam vom 24.10.1997 (ABS), geltend und erhob Straßenausbaubeiträge in einer Gesamthöhe von 32.660,64 EUR gemäß dieser Satzung.

 

Die Bescheide wurden am 12.04.2002 dem Oberlinhaus Potsdam-Babelsberg zugesandt. Das Oberlinhaus wurde bereits vor Beginn der Baumaßnahme auf die Möglichkeit einer Antragstellung auf Erlass hingewiesen. Daraufhin stellte das Oberlinhaus fristgemäß am 24.04.2002 den Antrag auf Befreiung bezüglich der Straßenausbaubeiträge.

 

Das Oberlinhaus begründet sein Begehren mit seiner gemeinnützigen Tätigkeit und belegte diese mit einer Kopie der Anlage des zur Zeit geltenden Körperschaftssteuerbescheides vom 14.03.2002, in dem der Verein aufgrund seiner gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Tätigkeit von der Körperschaftssteuerpflicht, im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung, befreit wurde. Des Weiteren legte der Verein eine Kopie seiner Satzung vom 29.02.1992 vor, in der im § 3 der Satzung ausdrücklich dargelegt wird, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und  kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke" verfolgt. Zusätzlich ist von der Grundsteuer gemäß § 3, Absatz 1, Ziff. 3 b) Grundsteuergesetz befreit – Grundbesitz, der von einer inländischen Körperschaft ... , die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonszigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient.

 

Die in Rede stehenden Anliegergrundstücken des Oberlinhauses sind bebaut. In den Gebäuden befinden sich u.a. ein Krankenhaus, eine diakonische Werkstadt für behinderte Menschen, eine Förderschule für körperbehinderte Menschen und Schwerstmehrfachbehinderte, Orthopäden, Kinderkrippe sowie ein Rehabilitationszentrum.

 

In der Rechtsliteratur heißt es:

... „Die Wahrnehmung (auch) gemeindlicher Interessen durch den Beitragspflichtigen kann überdies als Grund für einen Beitragserlass wegen sachlich unbilliger Härte in Betracht kommen. Das setzt allerdings voraus, dass der Beitragspflichtige die Gemeinde durch seine Tätigkeit von einer andernfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendungen durchgeführte Aufgabe freistellt und ihr dadurch eine finanzielle Entlastung verschafft, d.h. ihr nachhaltig eigene Aufwendungen erspart." (Driehaus, H.-J.: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 26 RN 7)

 

Der auf die Grundstücke entfallene Straßenausbaubeitrag stellt nach dem o.g. Zitat eine sachlich unbillige Härte dar, weil das Oberlinhaus gemeindliche Interessen wahrnimmt, die zu einer finanziellen Entlastung der Landeshauptstadt Potsdam führen.

 

 

Verfahren:

 

Gemäß der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass städtischer Ansprüche vom 25.07.1996 dürfen Ansprüche nur nach schriftlichen Antrag erlassen werden. Bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen muss der Erlass durch eine schriftliche Verzichtserklärung (Verwaltungsakt) ausgesprochen werden. Erlassene Ansprüche sind vom Einnahmesoll abzusetzen bzw. sind zu erstatten. Die Entscheidung über den Erlass trifft die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der umlagefähige Gesamtaufwand für die Verbesserung bzw. für den Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Str. in dem o.g. Abschnitt beträgt 103.953,83 EUR.

 

Dieser Gesamtaufwand wird getragen durch die Landeshauptstadt Potsdam, das Oberlinhaus und durch Dritte (private Anlieger):

 

städtische Grundstücke                                           44.668,46 EUR

Oberlinhaus Potsdam-Babelsberg                           32.660,64 EUR

Dritte (private Anlieger)                                            26.624,73 EUR.

 

 

Sollte die Landeshauptstadt Potsdam dem Beitragserlass zustimmen, verzichtet sie auf Einnahmen in Höhe von 32.660,83 EUR.

 

HHSt.            60000.35001

Anord.-Nr.     2 000 004.6

PK                 65.00 122.5

                      65.00 123.3

                      65.00 124.1

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