Beschlussvorlage - 01/SVV/0398

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofsgebührensatzung).

 

Reduzieren

Erläuterung

Am 24.01.2001 war die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofsgebührensatzung) von der StVV beschlossen worden.

 

Nach der Beschlussfassung ist bei Vorbereitung der Unterlagen zur öffentlichen Bekanntmachung ein redaktioneller Fehler in der von der StVV beschlossenen Satzung im § 4 "Entstehung und Fälligkeit der Gebühr" festgestellt worden.

 

Nach Aussage des Rechtsamtes resultiert aus diesem Fehler nicht die Nichtigkeit der Satzung. Er ist offensichtlich und er führt zu keiner Benachteiligung von Bürgern. Die Gebührenerhebung ist nicht beeinträchtigt.

 

Derzeitiger Wortlaut:

 

§ 4 - Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

 

(1)          Die Gebühr entsteht

a) in den Fällen des § 2 Abs. 1 a) bis c) mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung

b) im Fall des § 2 Abs. 1 d) mit der Zuteilung des Nutzungsrechts

c) im Fall des § 2 Abs. 2 mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung

 

Die kursiv aufgeführten Textteile entfallen in der Neufassung ersatzlos.

 

Loading...