Beschlussvorlage - 16/SVV/0024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 27.682.524  zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2015 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr

- max. Zinssatz 3,0 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 14/SVV/1045 vom 04.03.2015 den Wirtschaftsplan 2015 des KIS beschlossen. Nach der Genehmigung der Kommunalaufsicht vom 18.08.2015 ist der Wirtschaftsplan mit seiner Veröffentlichung am 03.09.2015 in Kraft getreten.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde auf 29.682.524 € festgesetzt.

 

Mit Beschluss der SVV vom 07.10.2015, DS 15/SVV/0679, wurde im Rahmen der Kreditermächtigung bereits der Aufnahme von Krediten i. H. v. 2.000.000 € für die Einrichtung von Unterkünften für Asylbewerber zugestimmt.

 

Nunmehr macht sich die Aufnahme des Restbetrages i. H. v. 27.682.524 € erforderlich, die für Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur vorgesehen sind.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2016 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Der Kredit soll innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss des Kreditvertrages in der nächst folgenden Sitzung über den vertraglichen Zinssatz informiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2015 ff. des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,0 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 827.346  und einer Tilgung i. H. v. 279.955 . Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei ca. 1.107.301 € p. a., wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer, sind in der beschlossenen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2015/2016 sowie in der Mittelfristplanung vollumfänglich berücksichtigt.

 

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Anlagen

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