Beschlussvorlage - 16/SVV/0033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 28 i.V.m. § 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Brandenburgischen Kommunalakademie über die örtliche Prüfung der Wirtschaftsführung einschließlich der Prüfung des Jahresabschlusses und der Verbandskasse des Zweckverbandes Brandenburgische Kommunalakademier die Haushaltsjahre 2015 und 2016.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied im Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie. Der Zweckverband übernimmt für seine Mitglieder insbesondere die Aufgaben der Aus- und Fortbildung ihrer Beschäftigten.

 

Nach § 30 GKGBbg obliegt die örtliche Prüfung des Zweckverbandes dem Rechnungsprüfungsamt des kommunalen Verbandsmitgliedes, dem die Zuständigkeit für die örtliche Prüfung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder durch die Verbandssatzung übertragen wurde. Auch kann die Prüfung dauerhaft auf das Rechnungsprüfungsamt des Verbandsmitgliedes übertragen werden, wo der Zweckverband seinen Sitz hat.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung bestimmt die Verbandsversammlung, welchem Verbandsmitglied durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Rechnungsprüfung übertragen wird. Die Verbandsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 12.12.2014, dem Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam die örtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu übertragen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam prüfte bereits die Jahresabschlüsse des Zweckverbandes für die Jahre 2008 bis 2010 auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen. Zudem wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (vgl. DS 14/SVV/0680) die Durchführung der örtlichen Prüfung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 übertragen. Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Zweckverbandes wird mit Beschluss der Verbandsversammlung über den Jahresabschluss voraussichtlich Ende Dezember 2015 beendet sein.

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung - seine Bereitschaft erklärt, die örtliche Prüfung für diese Jahre durchzuführen, und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Abschluss der Vereinbarung zuzustimmen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Prüfung trägt der Zweckverband. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in Anlehnung an den Runderlass des Ministeriums des Inneren Nr. 1/2006 vom 20.02.2006 und wird nach Abschluss der Prüfung fällig. Der Aufwand der Prüfung ist von verschiedenen Faktoren abhängig (u. a. Prüfungsbereitschaft und -unterstützung des Zweckverbandes, Vorliegen besonderer Geschäftsvorfälle und Risiken).

 

In der Vergangenheit betrug der dem Zweckverband in Rechnung gestellte Aufwand für Jahresabschlussprüfungen zwischen 7 T€ und 10 T€. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 im Jahr 2016 und des Jahresabschlusses 2016 im Jahr 2017 wird nach vorsichtiger Schätzung jeweils mit einem Ertrag in Höhe von 5 T€ gerechnet.

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Anlagen

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