Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Anpassungen bei den städtischen Förderrichtlinien des Bereichs Wirtschaftsförderung für das Jahr 2016ff.

 

1)      Fortführung der Richtlinie zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen entsprechend der beigefügten Richtlinie.

2)      Auslaufen der Richtlinie zur Zuwendung zur Verbilligung von Zinsleistungen für Bankdarlehen.

3)      Vorbereitung eines neuen städtischen Förderprogramms zu Ende 2016 / Anfang 2017.

 

Die Unterstützung von Vorhaben zur Neuschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Potsdam. Besonders unterstützungswürdig sind dabei Maßnahmen und Initiativen, die von kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen ausgehen, die das Rückgrat der Potsdamer Wirtschaft bilden. Sie gewährleisten in Potsdam wirtschaftliche Stabilität und Dynamik, schaffen und sichern Arbeitsplätze und fördern auf Grund ihrer Verwurzelung in der Stadt die lokale und regionale Entwicklung.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bei Investitionen bzw. der Markterschließung aktuell auf der Grundlage der

 

        Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Zinsleistungen für Bankdarlehen - Zinssubventionierung (seit 1993)

        Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen - Messeförderung (seit 2004)

 

Im Ergebnishaushalt wurden in den zurückliegenden Jahren im Produkt 5710000 zur Durchführung für „rderprogramme zur Unterstützung kleiner Unternehmen“ 20.000,00 Euro eingestellt. Seit 2005 gab es über 100 Anträge auf Zuschüsse zur Teilnahme an Messen oder auf Zuwendungen zur Verbilligung von Zinsleistungen. Davon haben über 70 Unternehmen von einer Förderung profitiert.

 

Im Jahr 2014 hatte sich bereits eine Verschiebung der Verhältnisse der Inanspruchnahme der beiden Programme angedeutet. Diese Verschiebung hat sich im Jahr 2015 verstetigt. Die Zinssubventionierung wird quasi nicht mehr nachgefragt. Die Messeförderung hingegen zunehmend stärker.

In der Zinssubventionierung gab es im laufenden sowie im Jahr 2014 keine neuen Anträge. Hier sind aktuell noch 5 Fördermittelempfänger aus Vorjahren zu verzeichnen, die mit insgesamt ca. 4.000 € im Jahr 2015 von dieser Richtlinie profitieren. Für das Jahr 2016 rechnen wir hier mit gebundenen Mitteln von unter 3.000 €. Der restliche Mittelabruf entfällt auf die Messeförderung. In den Jahren 2014 und 2015 mit bisher fast 20 Antragstellern.

 

Hintergrund für die fehlende Nachfrage der sdtischen Zinssubventionierung sind die schon länger anhaltenden, niedrigen Darlehenszinssätze bei Haus- und Förderbanken. Diese Niedrigzinsphase wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren Bestand haben. Daher soll das entsprechende Förderprogramm bis auf weiteres ruhen. Es wird vorgeschlagen die eingestellten Haushaltsmittel vorerst für die aktuell bestehenden Zuwendungsempfänger in der Zinssubventionierung sowie Neuanträge in der Messeförderung zu verwenden.

 

Parallel dazu werden innerhalb der Wirtschaftsförderung bereits Überlegungen für ein weiteres Vorgehen ab 2017 angestellt. Aktuell werden die Bedürfnisse insbesondere von Gründern eruiert. Als Ergebnis dieser Auswertung könnte bis Ende 2016 / Anfang 2017 eine neue Richtlinie erarbeitet und auf den Weg gebracht werden, die den Bedürfnissen der kleinen und Kleinstunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam besser Rechnung trägt. Erste Überlegungen zielen in die Richtung der Verbesserung der Außendarstellung Potsdamer Unternehmen zur Erhöhung der kundenbezogenen Reichweite, bei einer gleichzeitigen Stärkung des  IT-/Medienstandortes Potsdam ab.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Haushaltsplanung 2015/2016 und der  langfristigen Planung für die Jahre 2017 bis 2019 wurden Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro als Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen veranschlagt.

 

Produkt                   Jahr          Summe

571000.5317100    2015         20.000,00 Euro

571000.5317100    2016         120.000,00 Euro, davon 20.000 € als Zuschuss an private

Unternehmen

571000.5317100    2017         170.000,00 Euro, davon 20.000 € als Zuschuss an private

Unternehmen

571000.5317100    2018         170.000,00 Euro, davon 20.000 € als Zuschuss an private

  Unternehmen

571000.5317100    2019         170.000,00 Euro, davon 20.000 € als Zuschuss an private

Unternehmen

 

Neben den Mitteln für städtische Förderprogramme in Höhe von jährlich 20.000 €, werden in dem Produktkonto weitere Maßnahmen zur Umsetzung des von der SVV als Arbeitsgrundlage beschlossenen Standortentwicklungskonzepts (DS 13/SVV/0514) geplant bzw. kontiert.

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Anlagen

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