Beschlussvorlage - 16/SVV/0045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Richtlinie zur Förderung des Tierschutzes in der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Historie der zur Verfügung stehenden Mittel

 

Auf der Grundlage des Beschlusses 02/SVV/0928 vom 04.12.2002 wurde der Eigenbetrieb Tierheim Potsdam am 01.01.2003 aufgelöst und die Weiterführung des Tierheims dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) per Betreibervertrag vom 31.12.2002 übertragen.

 

In diesem Zuge erhielt der TSV auch drei Konten mit insgesamt 135.084,30 EUR von der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Nach § 7 Abs. 5 des Betreibervertrags handelte es sich dabei um Mittel aus Erbschaften, Spenden und Sponsoring sowie um unternehmerische Gewinne, die im Eigenbetrieb Tierheim erwirtschaftet wurden. Dieses Geld sollte durch den TSV für ausstehende Verbindlichkeiten nach Tierheimübernahme verwendet werden und im Wesentlichen für den Neubau des Tierheims bis zum Baubeginn bzw. bis zum Vertragsende angelegt und durch zukünftige Zuwendungen vermehrt werden, so es mit der Zweckbestimmung in Einklang zu bringen war. Der Betreibervertrag sah neben der Betreuung der Fund- und Verwahrtiere auch die Notwendigkeit eines in Gemeinschaft TSV und LHP zu realisierenden Tierheimneubaus vor, wie es aus der Präambel und § 13 Abs. 2 des Vertrages hervorgeht.

 

Mit der Auflösung des Betreibervertrags zum 31.12.2007 verlor das gemeinsame Vorhaben Tierheimneubau seine Grundlage. G emäß § 7 Abs. 7 waren die zurückgelegten Mittel durch den TSV an die LHP zurückzuführen. Diese Rückabwicklung der drei dem TSV von der LHP zu Vertragsbeginn übergebenen Konten musste im Klageverfahren vor dem Landgericht Potsdam Aktenzeichen 12 O 214/08   durch die LHP erwirkt werden. Insgesamt wurden durch den Vergleich vom 09.04.2009 durch den TSV 131.392,75 EUR an Tierheimrücklagen der LHP ausgekehrt. Dieser Betrag findet sich im kommunalen Haushalt beim Produkt 1220600 im SK 6818000 (7818000) wieder.

 

Zweckbindung der in den 131.392,75 EUR enthaltenen Spenden

 

r die letzten 3 Jahre 2000, 2001 und 2002 des Eigenbetriebs Tierheim wurden die Spendeneingänge nachvollzogen. Weitere Bankbelege liegen nicht vor. Die Spenden der drei Jahre belaufen sich auf 49.186,25 EUR. Folgende Spendenzwecke finden sich in den Listen: „Spende“, „Spende Tierheim“, „Tierheimspende“, „Bareinzahlung Veranst.-Spende“, „kleine Spende für die Tiere“, „Spende für Katzen“, „Weihnachtsspende“, „Weihnachtsgrußr Tiere“, „Weihnachtsspende“, „Spende Felix“, „Spende Tierheim Potsdam“, „Spende Kater Moritz“, „Spende für Tierheim“, „Weihnachtsspende 2001“, „Weihnachtsgeld für Tiere“, „r die Katzen“, „Spende lt. Rambo Hund“, „Aconto Nachlass Charlotte Müller“, „Nachlasssache Schmidt, Erika“. Der konkrete Verwendungszweck Tierheimneubau findet sich nicht unter den insgesamt 151 Spendeneinzahlungen, die durch die LHP bis Ende des Jahres 2002 vereinnahmt wurden.

 

Im gerichtlichen Verfahren wird seitens des TSV über zwei Spenden mit der Zweckbindung Tierheimneubau durch den TSV in Höhe von insgesamt 2.060,00 EUR in der Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2007 berichtet. Diese Spenden sind beim TSV verbucht worden und verblieben. Eine Verpflichtung der  Offenlegung der eigenen Konten gegenüber der LHP wurde durch das Landgericht Potsdam verneint.

 

Eine vorgegebene Zweckbindung Tierheimneubau der Spendenden lässt sich nicht bei den an die LHP zurückgeführten 131.392,75 EUR finden.

 

Im Betreibervertrag vom 31.12.2002 sind diecklagen aus Spenden, Erbschaften und Sponsoring sowie unternehmerische Gewinne aus dem Eigenbetrieb für den Neubau des Tierheims deklariert worden. Mit Beendigung des Betreibervertrags ist die vorgesehene Verwendung für den in Gemeinschaft LHP und TSV vorgesehenen Tierheimbau weggefallen.

 

Der gerichtliche Vergleich schreibt der LHP keinen Verwendungszweck für das zurückgehrte Geld vor.

 

Zukünftige Verwendung der 131.392,75 EUR r den Tierschutz

 

Themen wie die Situation der Tierheime, der freilebenden Katzen und der präventive Tierschutz sind von landesweitem Interesse, beschäftigen aber auch in der LHP eine breite Öffentlichkeit, die Stadtverordneten sowie die Verwaltung.

 

Diese Schwerpunkte sind auch regelmäßig Gegenstand der Beratungen des Tierheimrats der LHP, der sich im Interesse der Entwicklung eines Tierheims und der Beförderung des Tierschutzes in der LHP am 17.09.2014 aus den Reihen aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung neu konstituiert hat.

 

Nunmehr sollen diese wichtigen Themenfelder finanziell mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden. Dazu ist eine Förderrichtlinie erarbeitet worden.

 

In der letzten Tierheimrat-Sitzung am 05.10.2015 wurde bei einer Abstimmung über die Ausschüttung des Geldes über eine rderrichtlinie keine klare Entscheidung herbeigeführt. In Rede stand weiterhin, das Geld zunächst auf einem Konto weiter verwalten zu lassen, bis ein Tierheim in der LHP errichtet worden ist. Die LHP erachtet die Ausreichung des Geldes mithilfe einer Förderrichtlinie als sinnvoll.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Nach Beendigung des Betreibervertrages vom 31.12.2002 zwischen der LHP und dem TSV wurde dieser durch ein gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Potsdam Aktenzeichen 12 O 214/08 - rückabgewickelt.

Durch Abschluss eines Vergleiches zwischen den beiden Vertragspartnern zahlte der TSV an die LHP eine Summe in Höhe von 131.392,75 EUR und weitere gegenseitige Ansprüche erloschen.

 

Die Summe in Höhe von 131.392,75 EUR befindet sich im kommunalen Haushalt beim Produkt 1220600 im Konto 7818000.

 

Nach der Erarbeitung der Förderrichtlinie sind die benötigten Mittel für den/die Förderungsempfänger im Haushaltsplan 2015/2016 berücksichtigt und durch die Ansätze im Haushaltsplan gedeckt.

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Anlagen

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