Beschlussvorlage - 16/SVV/0056

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 8.727.912,01 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von € 6.357.773,46 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 2.370.138,55.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bilanziert seit dem 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik). Durch die drei Komponenten Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wird seither ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt. Ziel der Doppik ist, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Entscheidungsträgern geeignete sowie übliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, wie sie denen in der Wirtschaft ähneln.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz sowie der ersten doppischen Jahresabschlüsse 2007 bis 2012 hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ihr Rechnungswesen sowie die Strukturen und Prozesse weiter optimiert. Die Abschlusserstellungsprozesse werden ständig verbessert, um das Ziel, künftige Jahresabschlüsse innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist vorzulegen, zu erreichen.

 

Der vorliegende siebente doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2013 wird hiermit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf, den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Das Verfahren zur Genehmigung aller im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 (Anlage 2) orientiert sich an den Empfehlungen aus den FAQ Nr. 9.1.1 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (Stand 24. Juli 2009), wonach die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in dessen Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf die über- und außerplanmäßigen nicht erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

Eckwerte des Jahresabschlusses 2013

 

Das Jahresergebnis 2013 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ordentliches Ergebnis              6.357.773,46 

Außerordentliches Ergebnis                  2.370.138,55 

Gesamtergebnis              8.727.912,01 

 

In dem o.a. ordentlichen Ergebnis ist das Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.923.951,95  und das Finanzergebnis von 2.433.821,51  enthalten.

 

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 wurden Aufwandsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 7.120.229,45  in das Haushaltsjahr 2014 übertragen. Diese Übertragung der Haushaltsermächtigungen wirkt entlastend auf das Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 und im Zuge der Verwendung der übertragenen Haushaltsmittel belastend im Folgejahr.

 

Nach § 26 Abs. 1 KomHKV ist der Unterschiedsbetrag (Überschuss), in dessen Höhe der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen übersteigt, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbetgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren benötigt wird, der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zuzuführen.

 

Nach § 26 Abs. 5 KomHKV ist ein Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre oder zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird, der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Die Rücklagen aus den Ergebnisüberschüssen werden zur Deckung von Fehlbeträgen zukünftiger Haushaltsjahre herangezogen und sollen u.a. Unwägbarkeiten in der Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft (z.B. Einbußen bei den Erträgen aus Gewerbesteuern) ausgleichen.

 

Trotz des positiven Gesamtergebnisses in Höhe von 8,7 Mio. ssen weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, insbesondere das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (2013: 3,9 Mio. ) noch deutlicher zu verbessern. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ist der Gradmesser für ein Investieren aus eigener Kraft. Bisher reicht es bei Weitem noch nicht aus, um allein die bereits bekannten Herausforderungen meistern zu können. Der Weg des investitionsorientierten Haushalts ist deshalb konsequent fortzusetzen. Gelingt dies nicht, droht bereits kurzfristig der noch stärkere Anstieg der Verschuldung der LHP. Investitionen wären weitestgehend nur noch möglich, wenn sie unaufschieb- und unabweisbar sind.

 

Bezogen auf ein Haushaltsvolumen von rd. 509 Mio.  (Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit) kann mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2013 lediglich festgestellt werden, dass hiervon 0,8 % als Überschuss „aus eigener Kraft“ verbleiben. Aufgrund der notwendigerweise in das nächste Haushaltsjahr zu übertragenen Auszahlungsermächtigungen führt dies noch nicht dazu, dass auch tatsächlich zusätzliche liquide Mittel für mehr Investitionen zur Verfügung stehen. Nur wenn zukünftig ausreichend hohe zahlungswirksame Überschüsse im Ergebnishaushalt erzielt werden, kann die nachhaltige Konsolidierung der LHP und das „Investieren aus eigener Kraft“ gelingen.

 

Ein wichtiger Indikator hierfür ist auch die Finanzrechnung. Die Finanzrechnung schließt mit einem Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von 11.674.562,83  sowie einem Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von 2.802.462,17  ab. Damit erhöht sich der Gesamtbestand an Zahlungsmitteln um 14.477.025,00  auf 69.316.187,10  zum Bilanzstichtag. Der Anteil an eigenen Zahlungsmitteln beträgt 63.156.505,79 €.

 

Dem stehen übertragene Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 69.146.706,74  gegenüber. Hier liegt der Auszahlungszeitpunkt nach dem Bilanzstichtag 31.12.2013.

 

Die übertragenen Ermächtigungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

-          aus laufender Verwaltungstätigkeit33.341.591,40 

-          aus Investitionstätigkeit35.508.469,31 

-          aus Finanzierungstätigkeit     296.646,03 €.

 

Aus der Gegenüberstellung des eigenen Zahlungsmittelbestandes zum 31.12.2013 und der übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus 2013 ergibt sich demnach eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von 5.990.200,95 .

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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