Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0753

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.07.02 die Verwaltung beauftragt, das „Innenstadt-Verkehrskonzept" des Bahnkundenverbandes zur Verbesserung des ÖPNV zu prüfen hinsichtlich ihrer Eignung zur Erhöhung der Attraktivität des Nahverkehrs, ihrer Umsetzbarkeit sowie ihrer verkehrspolitischen und finanziellen Auswirkungen. Das Prüfergebnis soll im Oktober 2002 vorgelegt werden. 

 

Der eingeschränkten personellen und finanziellen Situation in der Stadtverwaltung entsprechend wurden die Bestandteile des Konzeptes durch die betreffenden Bereiche geprüft.

 

Die im Konzept vorgeschlagenen Verbesserungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf drei Maß-nahmen, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:

 

1.

Verbesserung der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an den Haltestellen Nauener Tor, Brandenburger Str. und Dortustr.: 

     Aus denkmalpflegerischen, baulichen sowie finanziellen Gründen (Rückzahlung von Fördermitteln     bezüglich Gleisrekonstruktion) können die beiden erstgenannten Haltestellen nicht attraktiver   

gestaltet werden. Auf Grund der veränderten Verkehrsführung im Bereich des Luisenplatzes (Trennung der Schopenhauerstr.) wird eine erneute Prüfung der Haltestelle Dortustr. vorgenommen.

 

2. 

Veränderung der Linienführung der Buslinie 695 über die Dortustr. zur direkten

Erschließung der Fußgängerzone Brandenburger Str.:

     In dem von der ViP GmbH für den Fahrplanwechsel in Auftrag gegebenen Linienkonzept wurde auch diese Linie optimiert.

Hinsichtlich der verkehrsorganisatorischen Probleme (Ruhender Verkehr, Lieferverkehr, Reisezeit) sowie Fahrbahnzustand und damit verbundener Risiken in der Anschlusssicherung (Erinnerung an Testbetrieb mit „Citybus") wird die vorgeschlagene Linienführung abgelehnt.

 

3.

Überlegungen zur Einführung einer „Nulltarifzone Innenstadt"

Diese Vorschläge bedürfen einer umfangreichen und komplexen Untersuchung durch einen externen Gutachter, um die finanziellen Auswirkungen und Risiken konkret beurteilen zu können: Deckung der Mindereinnahmen und des infolge Taktverdichtung zu erhöhenden Betriebsaufwandes des Verkehrsbetriebes durch neue Finanzierungsquellen.

Diese Untersuchungs-Leistung ist aus den derzeitig verfügbaren Haushaltsmitteln nicht zu finanzieren, eine auch nur annähernd entscheidungsreife Bewertung mit belastbaren Ergebnissen ist innerhalb der Verwaltung weder hinsichtlich der personellen Kapazitäten noch im Hinblick auf die notwendigen betriebswirtschaftlichen Beurteilungen leistbar.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die durch die Verwaltung etwa zu veranlassenden Änderungen bezüglich Infrastrukturmaßnahmen und Verkehrsorganisation können außerplanmäßige Ausgaben zur Folge haben, die gegenwärtig in ihrer Höhe nicht benannt werden können. Sie bedürfen ggf. eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Eine Untersuchung zur Einführung einer „Nulltarifzone Innenstadt" bedarf der gesonderten Bereitstellung von Haushaltsmitteln, die im gegenwärtigen Haushalt nicht enthalten sind und erkennbar im Rahmen des vorgegebenen Budgets für den Fachbereich auch für 2003 nicht eingeplant werden können.          

 

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