Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0853
Grunddaten
- Betreff:
-
Nordanbindung Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark" an die Golmer Chaussee (L 902), halbjährliche Berichterstattung, hier Dezember 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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08.12.2015
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19.01.2016
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23.02.2016
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Ortsbeirat Golm nehmen zur Kenntnis:
Die Verwaltung kann zum aktuellen Sachstand folgende Informationen geben:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ ist in die Stadtverordnetenversammlung zum 04.03.2015 eingebracht worden und nach Beratung im Ortsbeirat Golm und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr durch die Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2015 gefasst worden.
Er wurde im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 30.04.2015 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrer Beschlussfassung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung am 06.05.2015 entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ als zügiger Nachrücker von Priorität 2 I in Priorität 1 I eingestuft wird. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist daher noch nicht begonnen worden.
Für die Erarbeitung des Bebauungsplans und der hierzu erforderlichen verkehrstechnischen Untersuchungen wären externe Planungsleistungen erforderlich, die bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel vergeben werden könnten.
Aufgrund der getroffenen Prioritätenfestlegung und entsprechend anderer Prioritätensetzungen für die verkehrsplanerischen Aufgaben konnte jedoch bislang keine Aufgabenstellung für eine solche verkehrstechnische Untersuchung, die als Voraussetzung für den Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit einer Netzergänzung zur Anbindung an die Landesstraße 902 dient, entwickelt werden.
Über den Stand der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen hat die Verwaltung die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 04.03.2015 (DS 15/SVV/0173) informiert.
Eine erste Berichterstattung der Verwaltung zu dieser Nordanbindung ist für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 09.06.2015 und im Ortsbeirat Golm am 16.07.2015 bereitgestellt worden. Die darin enthaltenen Informationen sind von diesen Gremien zur Kenntnis genommen worden.
Aktuell konzentrieren sich die Aktivitäten der Verwaltung schwerpunktmäßig auf die Unterstützung in der Umsetzung der im Bebauungsplan Nr. 129 „Nördlich In der Feldmark“ festgesetzten Gewerbeflächen. Aus den angestrebten Ansiedlungsprozessen werden noch Erkenntnisse zu dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen aus dem Gewerbegebiet erwartet.
Bei einer Einstufung des Bebauungsplanverfahrens in die Priorität 1 der Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung und der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel können zunächst die notwendigen Vorabstimmungen mit den relevanten Fachbehörden zu den erforderlichen verkehrstechnischen Untersuchungen erfolgen. Erste Vorklärungen sollen dann auch zur Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“, das durch die vorgesehene Anbindung berührt wäre, vorgenommen werden.