Beschlussvorlage - 16/SVV/0031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Stadtkern Potsdam“ der Landeshauptstadt  Potsdam gemäß Anlagen (Denkmalbereichssatzung Stadtkern)

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 sind gemäß Abschnitt 7 § 28 Abs. 2 (Überleitungsbestimmungen) Denkmale mit Gebietscharakter, die nach dem Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik (Denkmalpflegegesetz), die in das Verzeichnis der Denkmale eingetragen waren, gelten als nach § 3 in die Denkmalliste eingetragen.

 

Die Eintragungen sind innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes um die nach § 3 Abs. 3 erforderlichen Angaben zu ergänzen.

 

Nach § 3 Abs. 3 BbgDSchg muss die Denkmalliste mindestens folgende Angaben über das Denkmal enthalten:

1. die Bezeichnung des Denkmals und Angaben zum Ort; bei Baudenkmalen, die aus mehreren baulichen Anlagen bestehen, und Gartendenkmalen ist die Begrenzung in einer Karte im geeigneten Maßstab anzugeben;

2. die Beschreibung des Denkmals und die Benennung des Schutzumfangs und

3. die wesentlichen Gründe der Eintragung.

 

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum hat mit Schreiben vom 14. Juli 2009 der Landeshauptstadt eine Präzisierung des Schutzgutes „Stadtkern Potsdam“ vorgelegt. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt hat hinsichtlich Inhalt und Abgrenzung erhebliche Einwände gegen die Präzisierung erhoben und den Text in wesentlichen Teilen überarbeitet.

 

r die Eintragung bzw. Präzisierung von Denkmalen ist in der Regel die Denkmalfachbehörde  zuständig. Nach Ablauf der 5-Jahresfrist ist es nun jedoch erforderlich, das Denkmal „Stadtkern“ durch den Erlass einer Denkmalbereichssatzung nach § 4 Abs. 1 BbgDSchG zu präzisieren.

 

Von der Satzung unberührt bleibt der Schutz der in der Denkmalliste geführten Einzeldenkmale.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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