Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0624
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnübergang am Bf. Grube
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Lohrenz Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.09.2002
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22.10.2002
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Beschlussvorschlag
Die zwischen der Stadtverwaltung und der
DB AG geführten Verhandlungen zur öffentlichen Nutzung der Treppen- und
Bahnübergangsanlage am Haltepunkt Bf. Grube für öffentlichen Fußgänger- und
Radverkehr sind zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich im Monat
Sept. 2002 werden der Stadt die Forderungen der Bahn im Ergebnis der letzten
Bauwerksprüfung der Bahnübergangsanlage benannt. Die bauliche Realisierung des
straßenbegleitenden Radweges entlang der Landesstraße 902 wird nach Aussage des
amtierenden Leiters des Brandenburgischen Straßenbauamtes Potsdam, Herrn
Schwarz, frühestens im Jahre 2004 erfolgen.
Erläuterung
Die Stadt
Potsdam plant gemeinsam mit dem Straßenbauamt des Landes eine Radverbindung
entlang der Landesstraße L 902 zwischen den Ortsteilen Grube und Bornim.
Dazu ist
im Verlauf der Gröbenstraße eine Querung der DB-Gleise des Berliner Außenringes
erforderlich. Aus Kostengründen ist der Bau einer Brücke oder eines Tunnels z.
Z. nicht möglich. Deshalb schlägt die Stadt die Schaffung einer ebenerdigen
Kreuzung vor, über deren Sicherung vor Ort eine erste Abstimmung zwischen EBA,
DB und Stadt am 25. 10. 2001 erfolgte.
Lösungsvarianten
Die
zweigleisige Eisenbahnstrecke wird mit max. 120 km/h befahren. Im Bereich des
geplanten Überganges ist durch die gerade Gleisführung eine relativ gute Sicht
auf sich nähernde Züge gegeben.
Variante
1
Die
Sicherung erfolgt nur durch eine Umlaufsperre (Z-Geländer) entsprechend dem
technischen Regelwerk der Bahn (Drehkreuze sind nicht zulässig!). Die Kosten
werden mit weniger als 25,- T€ eingeschätzt. Die DB AG und das EBA haben aus
Gründen der Sicherheit (Kinder, eingeschränkte Sicht bei Nebel, hohe
Geschwindigkeit) und des Komforts (bei Radgruppen mitunter lange
Querungszeiten) Bedenken gegen diese Lösung. Sie ist deshalb nicht umsetzbar.
Variante
2
Bau einer
Schrankenanlage mit automatischer Sicherungstechnik.
Diese
Lösung wird auch von Seiten der Bahn als ausreichend sicher eingeschätzt,
allerdings liegen die Kosten bei mind. 409,- T€ Investition plus jährlichen
Unterhaltskosten, die als einmalige Ablösung ebenfalls von der Stadt zu tragen
sind.
Variante
3
Ertüchtigung
der bestehenden Treppen- und Bahnübergangsanlage am Bf. Grube für Fußgänger-
und Radverkehr.
Die
Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen auf Bahnsteigen und Zuwegungen
werden mit 10,- T€ eingeschätzt. Weitere Forderungen bezüglich der Treppen- und
Bahnübergangsanlage sind seitens der Bahn AG für den Monat Sept. 2002 in
Aussicht gestellt.
Durch die
Stadt wird aus Kostengründen die Variante 3 gegenüber der Variante 2 verfolgt.
Eine
endgültige Entscheidung ist erst nach Kenntnis der Forderungen der DB AG sowie
deren vertraglicher Regelung möglich.
Zur
Umsetzung der Radwegkonzeption zwischen Bornim und Grube ist folgender
Sachverhalt erreicht:
-
Vorplanung Radweg entlang der L 902 nach gemeinsamer Aufgabenstellung
durch BSBA Potsdam
und Stadt abgeschlossen; bei
Finanzierung durch die Stadt.
- BSBA
Potsdam realisiert in 2002/2003 die Ausführungsplanung.
- Die
bauliche Umsetzung dieses Radwegeabschnittes wird nach Aussage des BSBA Potsdam
frühestens im Jahre 2004 erfolgen.
- Die
Ertüchtigung der Hug-, Mitschurin- und Gröbenstraße für den Radverkehr in
Bornim erfolgt
im Zusammenhang mit der Verlegung der
Abwasserdruckleitung in 2002/2003.
Fazit finanzielle Auswirkungen
- Forderungen von Station und Service AG-Bahnhofsmanagement
bezüglich Sicherheitsmaßnahmen auf Bahnsteigen und Zuwegungen, die für die DB
AG kostenneutral sein müssen ca. 10.000,00 €
-
Forderungen der DB AG bezüglich der sicheren Nutzung der Treppen- und
Bahnübergangsanlage sind noch offen. Kostenneutralität für DB AG ist jedoch
Voraussetzung für vertragliche Nutzung durch die Stadt.