Beschlussvorlage - 16/SVV/0113

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in 14482 Potsdam gelegenen Straße „Am Babelsberger Park“ wird in

 

„Park Babelsberg“

 

umbenannt.

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen einer Beschwerde über die Nicht-Auffindbarkeit eines an der Straße Am Babelsberger Park“ gelegenen Grundstücks ist aufgefallen, dass es eine weitere Bezeichnung für diese Straße gibt, nämlich „Park Babelsberg“, welche zudem auch offiziell ausgeschildert ist. Die weitere Prüfung dieser abweichenden Schreibweise ergab, dass es zu der Schreibweise „Park Babelsberg“ insgesamt 180 amtliche Adressmeldungen im Melderegister gibt und acht Gewerbeeinträge registriert sind. Zu der eigentlich amtlichen Schreibweise „Am Babelsberger Park“ gibt es hingegen keine einzige amtliche Adressmeldung, jedoch zwei Gewerbeeinträge ohne Hausnummer.

 

Wie diese Diskrepanz trotz der amtlichen Straßenbenennung von 1996 zustande gekommen ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Es wird jedoch davon ausgegangen werden, dass die Bezeichnung „Park Babelsberg“ schon deutlich vor der Straßenbenennung von 1996 in Gebrauch war und bei der Straßenbenennung von 1996 nicht berücksichtigt wurde.

 

Somit ergibt sich nun ein dringender Handlungsbedarf zur Klarstellung der amtlichen und verbindlichen Straßenbezeichnung. Denn auf Grund der eigentlich amtlichen Schreibweise „Am Babelsberger Park“ssten die gesamte Anwohnerschaft (180 amtliche Adressmeldungen) und 80% der Gewerbetreibenden umgemeldet werden. Dies würde jedoch einerseits zu unverhältnismäßig hohen Belastungen der Umzumeldenden Personen und Betriebe sowie andererseits zu enormen Kosten für die Stadt Potsdam (gebührenfreie Ummeldungen) führen.

 

Daher wird nach Abwägung aller Interessen von Amts wegen beantragt, die in Gebrauch befindliche Schreibweise zu bestätigen und die Straße „Am Babelsberger Park“ in „Park Babelsberg“ umzubenennen.

 

Nach der Umbenennung müssten lediglich zwei saisonale Gewerbe umgemeldet und die amtlichen Datenbanken korrigiert werden. Die 180 amtlichen Adressmeldungen und acht Gewerbeeinträge zur Schreibweise „Park Babelsberg“ssten hingegen nicht geändert werden und würden bestehen bleiben.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft stimmte in der Sitzung vom 19.03.2015 einstimmig für die Umbenennung.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Aufwendungen für die Straßennamenbeschilderung (Straßennamensschilder Typ "Fritz") betragen ca. 970,00 €.

Reduzieren

Anlagen

Loading...