Beschlussvorlage - 16/SVV/0130
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.03.2016
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:
- den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung
- dem Erfolgsplan
- dem Finanzplan
Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:
- einen Vorbericht
- eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken
- eine Stellenübersicht
- eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen
- eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre
Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgelegt.
Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes
Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2016 Kreditaufnahmen i. H. v. 59.419.437 Euro vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 37.090.000 Euro erforderlich. Gemäß §§ 73 - 74 BbgKVerf ist für die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.
Eckdaten und Schwerpunkte
Es wird auf die Erläuterungen im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) verwiesen.
Anlage
Entwurf des Wirtschaftsplans des KIS 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
36,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
88,4 kB
|