Beschlussvorlage - 01/SVV/0421

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

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Erläuterung

Die als Anlage beigefügte Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam wird als überarbeitete Zusammenfassung der

 

·       Entgeltordnung für Leistungen des Eigenbetriebes "Naherholung Potsdam" der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. März 1997 und der

·       Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen der Landeshauptstadt Potsdam vom 7. Juni 2000

 

zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Darüber hinaus sollen die bisher unterschiedlichen Nutzungsbedingungen für Schwimmhallen und Strandbäder harmonisiert und so gestaltet werden, dass Entgelte vergleichbar und Mehrfachkarten gleichermaßen in Schwimmhallen und Strandbädern gelten.

 

Die Anpassung der Entgelte und die Euro-Umstellung haben jeweils geringfügig zu Erhöhungen, teilweise zur Minderung einzelner Eintrittsgelder geführt. Da die Harmonisierung auf der Grundlage der am 07.06.2000 beschlossenen Entgeltordnung für die städtischen Schwimmhallen (DS 00/0580) basiert und keine erneuten Erhöhungen zur Erzielung von Mehreinnahmen vorsieht, sind zusätzliche Leinnahmen nicht zu erwarten. Derzeit wird geprüft, wie die Betreibung der Bootsplätze und Bungalows wirtschaftlicher, z. B. durch Veräußerung erreicht werden kann.

 

Die beiliegende Entgeltordnung soll zum 01. Januar 2002 in Kraft treten.

 

Die vorgenommenen Veränderungen sind in der beigefügten Anlage übersichtlich dargestellt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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