Beschlussvorlage - 01/SVV/0421
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Sport- und Bäderamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
|
Erläuterung
Die als Anlage beigefügte Entgeltordnung der städtischen
Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam
wird als überarbeitete Zusammenfassung der
·
Entgeltordnung
für Leistungen des Eigenbetriebes "Naherholung Potsdam" der
Landeshauptstadt Potsdam vom 10. März 1997 und der
·
Entgeltordnung
der städtischen Schwimmhallen der Landeshauptstadt Potsdam vom 7. Juni 2000
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Darüber hinaus sollen die bisher unterschiedlichen
Nutzungsbedingungen für Schwimmhallen und Strandbäder harmonisiert und so
gestaltet werden, dass Entgelte vergleichbar und Mehrfachkarten gleichermaßen
in Schwimmhallen und Strandbädern gelten.
Die Anpassung der Entgelte und die Euro-Umstellung haben
jeweils geringfügig zu Erhöhungen, teilweise zur Minderung einzelner
Eintrittsgelder geführt. Da die Harmonisierung auf der Grundlage der am
07.06.2000 beschlossenen Entgeltordnung für die städtischen Schwimmhallen (DS
00/0580) basiert und keine erneuten Erhöhungen zur Erzielung von Mehreinnahmen
vorsieht, sind zusätzliche Leinnahmen nicht zu erwarten. Derzeit wird geprüft,
wie die Betreibung der Bootsplätze und Bungalows wirtschaftlicher, z. B. durch
Veräußerung erreicht werden kann.
Die beiliegende Entgeltordnung soll zum 01. Januar 2002 in
Kraft treten.
Die vorgenommenen Veränderungen sind in der beigefügten
Anlage übersichtlich dargestellt.