Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundlage für die Herstellung und Gestaltung von Uferzugängen bzw. Uferwegen im Stadtgebiet Potsdam bildet die 2001 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Uferkonzeption sowie das Uferkonzept der neuen Ortsteile 2013. Im Rahmen der Bearbeitung der Uferkonzeption 2001 wurde eine Zugänglichkeit der Nordseite des Meedehorns nicht in die Liste der Veränderungsbereiche aufgenommen, um für das dort bestehende Naturschutzgebiet keine zusätzlichen Belastungen entstehen zu lassen.

 

Eine Fortschreibung des Uferwegekonzeptes ist derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen wird seitens der Stadtverwaltung eine Strategie zur Umsetzung der Uferkonzeption 2001 erarbeitet (DS 12/SVV/0280). Dabei werden zum einen die einzelnen Maßnahmen des Uferkonzepts der neuen Ortsteile berücksichtigt und zum anderen auf die gegenüber der Uferkonzeption 2001 veränderten Randbedingungen, wie z.B. die Umsetzung von (Teil-) Abschnitten vorgesehener Uferwege, die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplanen, der Ankauf von Grundstücken in Ufernähe oder auch die Änderung der Nutzungsansprüche von Uferabschnitten (Templiner See), eingegangen.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch die Durchwegung des Meedehorn als weitere Maßnahme in die Liste der zukünftigen Veränderungsbereiche aufgenommen.

 

Derzeit erfolgt die Abstimmung der einzelnen Maßnahmeninhalte der Umsetzungsstrategie mit den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung Potsdam. Im nächsten Arbeitsschritt folgt die Aktualisierung der Prioritätensetzung in Abhängigkeit der jeweiligen Planungszeiträume. Eine Einbringung der Umsetzungsstrategie kann nach derzeitigem Stand im 3.Quartal 2016 erfolgen.

 

Die Erarbeitung einer detaillierten Planung für einen durchgängigen Uferweg um das Meedehorn (einschl. konkreter Breiten, Befestigung, Sitzmöglichkeiten, Beleuchtung etc.) ist nicht Bestandteil der strategischen Überlegungen. Diese umsetzungsbezogene Bearbeitung soll erfolgen, wenn die strategische Entscheidung mit allen enthaltenen Maßnahmen einschließlich Prioritäten beschlossen wurde.

 

Unabhängig von der weiteren Bearbeitung der Strategie zur Umsetzung der Uferkonzeption 2001 werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Freihaltung der sich im städtischen Besitz befindenden Uferbereiche am Meedehorn zu sichern und damit auch weiterhin eine öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten.

 

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Erläuterung

 

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