Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Rahmen von Baumaßnahmen an der Nuthestraße wurde 2012 durch den Landesbetrieb Straßenwesen als Baulastträger der Brücke über die Wetzlarer Bahn  geprüft, ob es möglich ist, Fußngern und Radfahrern mehr Platz zu bieten. Als Ergebnis wurde der LH Potsdam mitgeteilt, dass eine Ertüchtigung und Verbreiterung der bestehenden Randträgersicherung bautechnisch nicht möglich ist. Um die Engstelle geringfügig von derzeit 1,40 m auf ca. 1,90 m aufzuweiten, wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen auch geprüft, ob ein anderes Fahrzeugrückhaltesystem zur Fahrbahn (Leitplanken) eingebaut werden kann. Dies ist nicht möglich, da hierfür keine Einsatzfreigabe vorliegt. Somit käme derzeit nur ein eigenständiger Brückenneubau in Frage, um r den Fuß- und Radverehr eine attraktivere Querung der Bahntrasse zu schaffen. Sinnfällige Alternativen bestehen nicht.

 

Nach Rücksprache mit der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) als Baulastträger der Trambrücke über die Nuthe ist eine Verbreiterung nicht möglich. Es handelt sich um eine Fertigteilbrücke aus dem Jahr 1982, bei der bereits aus statischen Gründen eine Randträgersicherung erfolgte. Eine Verbreiterung und damit zusätzliche Belastung der Randbereiche ist statisch und konstruktiv nicht vertretbar. Somit kann nur durch einen Brückenneubau eine verbesserte Wegebeziehung für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden. Sinnfällige Alternativen bestehen nicht.

 

Der Fuß- und Radverkehr wird nördlich des Horstwegs über den Schlaatzweg und Schlaatzstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße geführt. Zusätzlich gibt es eine zweite Anbindung vom Schlaatz in Richtung Innenstadt über die Straße Am Nuthetal parallel der Tram und der Heinrich-Mann-Allee. Ein Ausbau des Uferwegs an der Nuthe wird als nicht notwendig eingeschätzt.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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