Beschlussvorlage - 16/SVV/0133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Ab Schuljahr 2016/2017 wird die Grundschule am Humboldtring (37) von zwei auf vier Züge mit Hort erweitert.

 

  1. Zur Absicherung des Raumbedarfs wird für die Dauer von ca. 6 Jahren auf der benachbarten Grünfläche am Humboldtring eine Containeranlage errichtet.

 

  1. Die geschätzten Kosten von ca. 5,2 Mio. sind im Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2016 zu veranschlagen.

 

  1. Um einen sofortigen Projektbeginn zu ermöglichen, erfolgt eine vorläufige Deckung dieser Investition bis zur Genehmigung des Wirtschaftsplans 2016 aus den im Wirtschaftsplan 2015 beschlossenen, genehmigten und noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für die Schulbauvorhaben Grundschule Bornstedter Feld II und Oberschule 39.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 105 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz hat der Schulträger über die Änderung und Auflösung sowie die Fortführung von Schulen unter Beachtung der Schulentwicklungsplanung zu beschließen.

 

Als Änderung sind der Ausbau und Abbau einer Schule, der Wechsel des Schulträgers sowie die Änderung der Schulform oder der angebotenen Bildungsgänge zu behandeln.

 

Im derzeit gültigen Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 13/SVV/0800, wurde für die Grundschule am Humboldtring eine Zweizügigkeit festgelegt. Nunmehr wird vorgeschlagen, die Zügigkeit entsprechend den gewachsenen Schulversorgungsbedarfen auf eine Vierzügigkeit für voraussichtlich 6 Jahre zu  erhöhen. Entsprechend muss die Hortkapazität erweitert werden.

 

Die Erforderlichkeit ergibt sich aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und Flüchtlingszahlen, woraus sich ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen im Sozialraum IV (Babelsberg, Zentrum Ost) ableitet.

 

Bisherige Schulbedarfe im Laufe des Schuljahres 2015/16

Im 3. Sachstandsbericht der Projektgruppe Schulentwicklungsplanung vom 10. Juni 2015 wurde dargestellt, dass bereits das Einschulungsverfahren im Sozialraum IV zum Schuljahr 2015/2016 eine Unterversorgung von einem Schulzug zeigte, welcher auf die vorrangige Aufnahme nach wichtigem Grund (z.B. Geschwisterkinder) vor Kindern aus dem Einzugsgebiet zurückzuführen war. In der Folge reichten die Schulplätze für Kinder aus dem Einzugsbereich der Babelsberger Schulen nicht mehr aus. In Abstimmung mit dem Landesschulamt wurde an der Goethe-Grundschule einmalig für das Schuljahr 2015/2016 eine dritte 1. Klasse eingerichtet.

 

Entwicklung der Schulbedarfe nach aktueller Bevölkerungsprognose

Im Ergebnis der neuen Bevölkerungsprognose 2015 -veröffentlicht im Oktober 2015 zeigte sich, dass  es sich nicht um einen einmaligen Bedarf handelte. Das deutlich höhere und langfristige Bevölkerungswachstum bis 2020 um 9 %, bis 2030 um ca. 18 % bzw. bis 2035 um ca. 21 % gegenüber bisher prognostizierten Annahmen -  zeigte, dass letztlich ein künftiges Defizit an Grundschulplätzen von bis zu zwei Zügen entstünde.

 

Zunächst wurden um eine bessere Verteilung der Schüler auf die bestehenden Kapazitäten zu erreichen - in Abstimmung mit den Schulleiterinnen des Planungsraumes und der zuständigen Schulrätin, Schuleinzugsbereiche verändert. Die Änderung der Schulbezirkssatzung wurde am 02. Dezember 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Ferner ist für die langfristige Schulversorgung die Errichtung einer zusätzlichen zweizügigen Grundschule in Babelsberg vorzusehen. Dazu wurde eine Standortsuche für eine künftig neu zu errichtende Grundschule in Babelsberg initiiert. Die Standortentscheidung ist derzeit in Vorbereitung.

 

Im März 2016 soll es dazu eine Betrachtung der Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Standorte in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung geben. Ziel ist einen Standort zu bestimmen, um die nötigen Vorkehrungen zur Herstellung des Planungsrechts, zur Verfügbarkeit des Grundstücks, ggf. Machbarkeitsstudien etc. und damit die für die spätere Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nötigen Konkretisierungen zu erhalten.

 

Interimslösung ab 2016/2017

Da ein Mehrbedarf bereits zum Schuljahr 2016/2017 besteht, soll - wie oben beschrieben - die Grundschule am Humboldtring von zwei auf vier Züge erweitert werden. Dazu sollen Module auf einer angrenzenden Grünfläche am Humboldtring aufgestellt werden. Mit der Schulleitung der Grundschule am Humboldtring (37) und der Leitung des Hortes gab es dazu bereits Verständigungen. Im Ergebnis  hat der Fachbereich Bildung und Sport in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie dem KIS entsprechende Raumbedarfe für eine Übergangslösung von bis zu 6 Jahren übermittelt.

 

Bis zur Aufstellung der Module erfolgt durch schulorganisatorische Maßnahmen die Beschulung in der Grundschule am Humboldtring.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Erweiterung der Schulzügigkeit sowie der Hortkapazitäten erfolgt im Rahmen einer Eigenrealisierung durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS). Auf Grundlage des üblichen Miet-/Vermietungsmodells entsprechend der Eigenbetriebssatzung wird der KIS die Anlage errichten und im Auftrag der LHP bewirtschaften.

 

Die Gesamtkosten zur Errichtung der baulichen Anlage einschließlich der Ausstattungen wurden in Höhe von 5,2 Mio. EUR kalkuliert und werden im Wirtschaftsplan 2016 neu veranschlagt. Danach stellt sich die Erweiterung als Investitionsmaßnahme ab dem Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2016 ff dar.

 

Wegen der Unabweisbarkeit der Errichtung zusätzlicher Schul- und Hortkapazitäten wird davon ausgegangen, dass eine kommunalrechtliche Genehmigung für eine vollständige oder teilweise Finanzierung über Kreditmittel erwirkt werden kann; das Genehmigungsverfahren bleibt vorbehalten.

 

Für die Planung des Ergebnishaushaltes ist nach noch vorzunehmender Kalkulation der Miet- und Betriebskosten durch den KIS im Unterprodukt Grundschule am Humboldtring(2110013) ab 2017 ff die Refinanzierung vorzusehen.

 

Analog ist für die Planung des Ergebnishaushaltes nach noch vorzunehmender Kalkulation der Miet- und Betriebskosten durch den KIS im Unterprodukt „Betreuung von Kindern freie Träger“ (3650200) ab 2017 ff die Refinanzierung der Horträume vorzusehen. Der FB 35 plant in den betreffenden Haushaltsjahren über die zu betreuenden (weiteren) Kinder über den jährlichen Kostenansatz diese Mietzuschüsse an den Träger der Einrichtung ein.

Die Folgekostenentwicklung (Mieten, Betriebskosten, Sachkosten, Personalaufwand) wird in der Anlage Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlagedargestellt.

 

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Anlagen

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