Große Anfrage - 16/SVV/0176
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezahlung der Beschäftigten in städtischen Betrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Große Anfrage
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.05.2016
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06.07.2016
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Beschlussvorschlag
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Bindungen der städtischen Betriebe an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)
Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat vor Jahren die Möglichkeit geschaffen, innerhalb des KAV in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung zu wechseln.
- Bitte stellen Sie dar, welche städtischen Unternehmen
a) seit wann Mitglied im KAV sind,
b) wann von welcher in welche Mitgliedschaft gewechselt sind,
c) welcher Mitgliedschaftsgruppe im KAV angehören und
d) aus welchen Gründen nicht Mitglied im KAV sind.
- Welche Verpflichtungen zur Bezahlung der Beschäftigten ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft im KAV?
- In welchen städtischen Betrieben gelten der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bzw. welche Branchentarifverträge in welchem Umfang?
- In welchen städtischen Betrieben wird die Bezahlung in Anlehnung an den TVöD oder welche Branchentarifverträge vorgenommen? Auf Grundlage welcher Vereinbarungen oder Beschlüsse erfolgt dies?
- Haustarife in städtischen Betrieben
- Welche städtischen Betriebe bezahlen ihre Beschäftigten nach einem Haustarif?
- Wie hoch ist der Haustarif in diesen Betrieben für die einzelnen Berufsgruppen?
- Wie hoch ist der Haustarif für die einzelnen Berufsgruppen im Vergleich zum TVöD bei gleichen Tätigkeiten?
- Wie hat sich das Niveau des Haustarifes seit dessen Bestehen im Vergleich zum Niveau des TVöD entwickelt? (Bitte Zahlen absolut und prozentual angeben.)
- Wann ist eine Angleichung des Haustarifes an den TVöD vorgesehen?
- Ungleiche Bezahlung innerhalb der städtischen Betriebe
- Welche Beschäftigten, Betriebsteile, Tochter- und Enkelgesellschaften werden nicht nach dem Haustarif des Gesamtunternehmens (siehe B.) bezahlt?
- Bitte legen Sie jeweils dar,
a) warum der Haustarif für diese Beschäftigten, Betriebsteile, Tochter- und Enkelgesellschaften jeweils nicht gilt,
b) ab wann eine Bezahlung nach dem Haustarif erfolgt,
c) auf welcher rechtlichen Grundlage die Vergütung außerhalb des Haustarifes basiert,
d) wieviel Prozent des TVöD die Vergütung beträgt und
e) wieviel Prozent des Haustarifes die Vergütung beträgt.
- Wie hoch ist in welchen städtischen Betrieben jeweils der Anteil der Beschäftigten, die auf der Basis von Werkverträgen oder Leiharbeitsverträgen bezahlt werden?
- Wieviel Prozent des TVöD beträgt die Vergütung der gem. Frage 12 Beschäftigten jeweils mindestens, höchstens und durchschnittlich?
- Wieviel Prozent des Haustarifes beträgt die Vergütung der gem. Frage 12 Beschäftigten jeweils mindestens, höchstens und durchschnittlich?
- Geschäftsführergehälter
- In welchen städtischen Betrieben wurden seit 2010 die Geschäftsführergehälter prozentual stärker erhöht
a) als der Haustarif und
b) als der Durchschnittsverdienst?
- Azubi-Vergütung
- In welchen kommunalen Unternehmen werden Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt?
- In welchen kommunalen Unternehmen werden Auszubildende aus welchen Gründen nicht nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt?
- Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende in diesen Betrieben jeweils?
- Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende in diesen Betrieben prozentual zum TVAöD?
- Wann ist jeweils die Angleichung der Vergütung an das Niveau des öffentlichen Azubi-Tarifes vorgesehen?
- Umsetzung von Aufträgen der Stadtverordnetenversammlung
Der Oberbürgermeister soll gem. Beschluss 12/SVV/0479 als Gesellschaftervertreter des Klinikums „Ernst von Bergmann“ auf eine Angleichung der Azubi-Vergütung an das Niveau des TVAöD hinwirken.
- Wann hat der Oberbürgermeister den Geschäftsführer des städtischen Klinikums angewiesen, diesen Auftrag in den Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen umzusetzen?
- Wie hat der Oberbürgermeister ggf. die Umsetzung des Auftrages geprüft?
Erläuterung
Begründung:
Dass Kommunen Aufgaben der städtischen Daseinsvorsorge auf privatrechtlich organisierte kommunale Betriebe übertragen, ist nicht unumstritten. Schließlich gelten für GmbH andere Gesetze als für städtische Eigenbetriebe. Während jede Stadtverordnete beim Eigenbetrieb KIS alle Unterlagen einsehen und prüfen kann, sind die städtischen GmbH weitgehend Black Boxes, in die neben dem Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter nur eine Handvoll Aufsichtsratsmitglieder begrenzten Einblick haben. Die Flucht aus dem öffentlichen Kommunalrecht in das private Gesellschaftsrecht ist aber auch aus anderen Gründen problematisch. Schließlich sind privatwirtschaftliche Betriebe vorrangig dem Prinzip der Gewinnmaximierung verpflichtet. Eigentlich soll dies bei kommunalen Betrieben anders sein. Bedient sich die Gemeinde zur Sicherung der Daseinsvorsorge einer privatrechtlichen Organisationsform, soll nach der Organisationsprivatisierung die Daseinsvorsorge das vorrangige Ziel des kommunalen Unternehmens bilden.
Die städtischen Betriebe in Potsdam haben sich in den letzten 20 Jahren von Sanierungsfällen zu profitablen Unternehmen entwickelt.
Inzwischen steuern EWP und Klinikum zweistellige Millionenbeträge zur Schulsanierung bei. Die ProPotsdam finanziert die Abrissträume der Rathauskooperation z.B. für das Haus des Reisens und den Staudenhof. Man muss es rundheraus sagen: Dies alles ist nur möglich, weil die Mieten regelmäßig erhöht werden und weil bei der Bezahlung der Beschäftigten kräftig gespart wird. Gerade auf den letzten Aspekt konzentriert sich unsere Große Anfrage.
Wir wollen die Debatte in der Stadt zu folgenden Fragen neu anstoßen:
- Wie lange noch sollen in den kommunalen Betrieben gleiche Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden?
- Ist es mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Vereinigung von BRD und DDR nicht an der Zeit, auch in Potsdam alle städtischen Beschäftigten ohne Tricks und Ausnahmen nach dem öffentlichen Tarif zu bezahlen, den unser Oberbürgermeister seit Jahren mit aushandelt?
- Steht es der reichen Landeshauptstadt Potsdam gut zu Gesicht, einerseits durch Flucht ins Privatrecht und immer neue Firmenkonstrukte die Einkommen in den städtischen Betrieben zu drücken, aber über Millionenausgaben für die (vermeintlich) ästhetische Bereinigung der Potsdamer Mitte nachzudenken?
- Ist es das richtige Signal, dass die Geschäftsführer städtischer Unternehmen nicht selten das Mehrfache verdienen wie der Oberbürgermeister – und dass diese Gehälter immer wieder erhöht werden, obwohl die Beschäftigten immer noch weit unterhalb des öffentlichen Tarifes entlohnt werden?
Aber natürlich wollen wir auch erreichen, dass der Oberbürgermeister endlich öffentlich Rede und Antwort steht, in welchen Unternehmen welcher Handlungsbedarf besteht.
In den letzten Jahren führten Anträge unserer Fraktion mehrfach zu Absichtserklärungen der Stadtverordneten,
- die Bezahlung in den städtischen Betrieben stufenweise an das Lohn-Niveau des TVöD anzugleichen sowie
- eine einheitliche Bezahlung gleicher Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Betriebe zu erreichen.
Mit unserer Großen Anfrage wollen wir überprüfen, ob und inwieweit diese Ziele erreicht wurden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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