Anfrage - 16/SVV/0219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion wurde im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Stelle mit 10-Stunden pro Woche für den Beirat für Menschen mit Behinderung mitgeteilt, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen diesen Arbeitsplatz durch eine Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Gründe liegen vor, dass der Arbeitsplatz für eine rokraft für den Behindertenbeirat

nur durch die Reduzierung von Arbeitsstunden des Behindertenbeauftragten ermöglicht werden kann?

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Erläuterung

 

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