Beschlussvorlage - 16/SVV/0211

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auf Grundlage des Beschlusses 15/SVV/0871 werden im Stellenplan fünf bis zum 31.12.2018 befristete Stellen á 0,75 VZE (+3,75 VZE) zur Realisierung des Projekts „Zentrale Spendensammelstelle“ zusätzlich ab 01.05.2016 eingerichtet.

 

Die Vertragsgestaltung der Projektteilnehmenden erfolgt entsprechend des TVÖD in den Eingruppierungen E 3 bzw. E2Ü.

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

  1. Hintergrund

 

In der aktuellen Flüchtlingssituation und in Anbetracht der Entwicklungen in den Herkunftsländern ist davon auszugehen, dass die Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, voraussichtlich über einen längeren Zeitraum hier bleiben werden und nicht nur kurzfristigen Schutz suchen. Im ersten Schritt ist die Aufgabe der Stadt eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge sowie die dafür notwendige Wohnungsakquise und ausstattung. In Potsdam gibt es aktuell 15 Flüchtlingswohnheime und 113 Nutzungswohnungen.

 

Eine sehr große Unterstützung für die Flüchtlinge ist vor allem in der Anfangszeit, aber auch später, wenn Sie in Wohnungen untergebracht werden, die Ausstattung mit Kleidung, Decken, Handtüchern, Betten, Bettwäsche, Kinderspielsachen, Kinderwagen und Haushaltswaren mit Hilfe von Spenden. Bisher wurden die Spenden der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger dezentral in den einzelnen Einrichtungen bzw. über Träger organisiert, was jedoch auf Dauer aufgrund räumlicher Auslastungen und fehlender Lagermöglichkeiten nicht möglich ist.

 

Grundlage für die Einrichtung einer zentralen Spendensammelstelle ist der Beschluss vom 09.09.2015 (Vorlage: 15/SVV/0613), die Mitteilung vom 30.09.2015 (Vorlage 15/SVV/0727) und der Beschluss vom 02.12.2016 (Vorlage: 15/SVV/0871).

 

Im Beschluss 15/SVV/0613 vom 09.09.2015 wurde der Oberbürgermeister mit der Prüfung beauftragt, ob eine zentrale Sammelspende für Sachspenden für Flüchtlinge und Asylbewerber eingerichtet und, ob der Betrieb personell und finanziell abgesichert werden kann.

 

Im Beschluss 15/SVV/0871 vom 02.12.2015 wurde der Oberbürgermeister zudem beauftragt, die Einrichtung von fünf Stellen (zwei Stellen aus dem Programm mit Bundesförderung „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und drei Stellen aus dem Programm „rderung von Arbeitsverhältnissen“ nach § 16 e SGB II) für die Einrichtung und Betreibung der zentralen Sammelstelle für Sachspenden für Geflüchtete in der Haeckelstraße unverzüglich im Stellenplan der Landeshauptstadt Potsdam sicherzustellen.

 

 

  1. Nutzen der Landeshauptstadt Potsdam

 

Folgende 4 Punkte verdeutlichen den Nutzen einer zentralen Spendensammelstelle für die Landeshauptstadt Potsdam:

 

  • Soziale Teilhabe für Langzeitarbeitslose

 

r die potenziellen Teilnehmenden und damit Projektbeschäftigten bedeutet eine Integration in das Projekt: eine Erhöhung des sozialen Teilhabeempfindens, den Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Schaffung sozialer Kontakte im Arbeitszusammenhang und die Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt. Viele der möglichen Teilnehmenden werden trotz intensiver Bemühungen in absehbarer Zeit keine Chance am ersten Arbeitsmarkt erhalten. Arbeitsmarktbezogene Qualifizierung und die Integration in Arbeit sind mit einer Steigerung des Humankapitals der Teilnehmenden verbunden.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit diesem Ansatz die Möglichkeit, Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren und  einen Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen zu leisten.

 

  • Entlastung in den Flüchtlingsheimen

 

Die Einrichtung einer Spendensammelstelle in jeder einzelnen Flüchtlingsunterkunft ist aus personellen Gründen und fehlenden Platzkapazitäten nicht möglich, sodass die Spendenannahme und die bedarfsgerechte Spendenverteilung über die zentrale Sammelstelle an die Flüchtlingsunterkünfte eine enorme kosten-, zeit- und raumsparende Lösung ist.

 

  • Zentrale Anlaufstelle zur Spendenabgabe für Potsdamer Bürgerinnen und Bürger

 

Aufgrund der aktuellen zahlreichen Spendenaufrufe mit den unterschiedlichsten Spendenbedarfen, den verschiedensten Spendenannahmezeiten und orte jeder einzelnen Flüchtlingsunterkunft bzw. der Träger, die diese betreuen, entsteht für den Spender eine enorme Informationsflut. Für den Bürger ist es eine Erleichterung, wenn es eine zentrale Spendenannahmestelle mit täglichen Öffnungszeiten gibt. Zudem ist darüber hinaus eine einheitliche und klare Kommunikation bezüglich der Spendenbedarfe möglich. Weiterhin muss kein Spender mehr aufgrund fehlender Lagermöglichkeiten abgewiesen werden.

 

  • Bedarfsgerechte Versorgung der Flüchtlinge und bedürftiger Potsdamerinnen und Potsdamer

 

Durch die Einrichtung einer zentralen Sammelstelle für Sachspenden kann ein Bestand an Hilfsgütern aufgebaut werden, mit dem Flüchtlinge und Bedürftige kurzfristig mit zusätzlichen Utensilien bedarfsgerecht ausgestattet werden können.

 

  • Entlastung des Haushaltes in pflichtigen Produkten

 

Durch die Einbindung von Langzeitarbeitslosen und/oder Flüchtlingen entsteht eine noch nicht im Einzelnen quantifizierbare entlastende Wirkung auf die Zahlungen in Bezug auf das SGB II (31200).

 

 

  1. Sachstand zum Projekt

 

Die Haeckelstraße 74 in 14471 Potsdam wurde in der Vergangenheit als Möbelbörse und Gebrauchtwarenmarkt geführt. Am 01.12.2015 wurde der Mietvertrag mit dem Eigentümer geschlossen und am 07.12.2015 an die Stadtverwaltung Potsdam übergeben. Seit dem 15.12.2015 ist die Spendensammelstelle zur Entgegennahme der Spenden immer dienstags von 06:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In der Zwischenzeit ist die Halle mit Regalsystemen ausgestattet, sodass die bisher entgegengenommenen Spenden einsortiert werden. Die Einsortierung und die Abdeckung der Öffnungszeiten werden momentan übergangsweise durch Beschäftigte der Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung, eine Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche vorgenommen. Eine Verteilung der Spenden erfolgt momentan bedarfsabhängig. Zuständige der Flüchtlingsheime melden Bedarfe und holen diese selbständig ab.

 

  1. Nachhaltigkeit

Um den Ansatz der zentralen Spendensammelstelle nachhaltig zu gestaltet, ist es vorgesehen, die Laufzeit bis zum 31.12.2018 zu nutzen, um ein Konzept für ein tragfähiges Sozialunternehmen als Sozialkaufhaus zu entwickeln.

Mit Hilfe eines solchen wäre es möglich, perspektivisch Einnahmen zu generieren und dabei dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsprechen. Kontakte zu bestehenden und tragfähigen Einrichtungen sowie der STEP als Kooperationspartner bestehen bereits. Diese werden im Laufe der Projektlaufzeit konkretisiert.

 

 

  1. Stellenplanänderung:

 

Folgende Stellen sind daher zur Sicherung des Projektverlaufes im Stellenplan einzurichten:

 

2 Stellen á 0,75 VZE Bürounterstützung (E3)

Die Stelleninhaber widmen sich der Spendenannahme zu den Öffnungszeiten, der Prüfung auf Verwertbarkeit, der Sortierung und Unterbringung der Spenden im Lager, sowie der Kommissionierung und der Vorbereitung des Versandes, sowie ggf. ein Telefondienst.

 

3 Stellen á 0,75 VZE Helfer/in Transport und Sortierung (E2Ü)

Die Stelleninhaber werden vorrangig die Spendenbedarfe an die Flüchtlingsheime und Nutzungswohnungen verteilen.  Weiterhin werden diese ggf. Spenden von Bürgern abholen. Zur Auslastung der Arbeitszeiten werden diese bei Leerlaufzeiten die Spendensortierung mit unterstützen.

 

Insgesamt, sind abweichend vom Beschluss 15/SVV/0871 alle fünf Stellen im Rahmen des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarktbeim Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam beantragt. Ursprünglich waren nur zwei Stellen im Rahmen dieses Bundesprogramms geplant. Die übrigen drei Stellen sollte über das Instrument  Förderung von Arbeitsverhältnissencofinanziert werden. Der Verzicht auf die Nutzung des Instrumentes Förderung von Arbeitsverhältnissenund die Kompensation der geplanten drei Stellen über die Bundesförderung, ermöglicht einen kontinuierlichen gleichbleibenden Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 1.320pro Monat. Die Förderung von drei Stellen entsprechend des § 16 e SGB II, wäre mit einem degressiven Zuschuss versehen und gleichbedeutend mit einem höheren Eigenanteil der Stadt Potsdam gewesen. Zum 01.03.2016 erfolgt die Bewilligung der Zuwendung für die Zeit vom 01.03.2016 bis 31.12.2018. Diese erfolgt jedoch nur unter Vorbehalt eines positiven Beschlusses der Stadtverordneten als auch der Stellenbesetzung innerhalb von drei Monaten. Sollten die Stellen der Förderung bis zum 30.05.2016 nicht besetzt sein, tritt eine auflösende Bedingung in Kraft.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen und Realisierung

 

Da es sich aufgrund der Förderung und der entsprechenden Zielgruppe um Helfertätigkeiten handelt, erfolgt die Vertragsgestaltung nach dem TVöD und die Eingruppierung für zwei Stellen Bürounterstützung  in die E3 (=1,5VZE) und für 3 Stellen in die E2 Ü (=2,25VZE). Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden.

 

Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam finanziert die Stadtverwaltung Potsdam den Ausgleich zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt.

Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam sichert der Stadtverwaltung Potsdam nf Stellen im Rahmen des Programms „soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ unter Vorbehalt eines positiven Beschlusses der Stadtverordneten zu.  Mit dem Beschluss (Vorlage: 15/SVV/0871) wurde den nf Stellen = 3,75VZE bereits zugestimmt.

 

Die Förderung des Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam beträgt je Arbeitsplatz bei 30 Wochenstunden 1.320€ pro Monat.

 

In Zahlen stellt sich der Aufwand entsprechend der Planung wie folgt dar:

 

 

2016

2017

2018

gesamt

PK 1,5 VZE (E3) "Soziale Teilhabe"

32.700,00 €

49.800,00 €

50.550,00 €

133.050,00 €

PK 2,25 VZE (E2Ü) "Soziale Teilhabe"

46.400,00 €

70.700,00 €

70.650,00 €

187.750,00 €

Summe

79.100,00 €

120.500,00 €

121.200,00 €

320.800,00 €

Erträge (Programm soz. Teilhabe…)

39.600,00 €

59.400,00 €

59.400,00 €

158.400,00 €

Kofinanzierung/Deckungslücke

39.500,00 €

61.100,00 €

61.800,00 €

162.400,00 €

 

Berücksichtigt wurden hierbei 1.320 € Erstattung pro Monat und Stelle, eine nur maximal achtmonatige Besetzung in 2016 und die Personaldurchschnittswerte jeweils für 1,0 VZE:

 

In EUR

2016

2017

2018

E3

32.700

33.200

33.700

E2Ü

30.900

31.400

31.800

 

 

Der Zuschussbedarf kann über die Laufzeit des Projektes über die erfolgte bzw. noch zu erfolgende  Planung des Produktes 3420000 gedeckt werden.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

 

2016

2017

2018

gesamt

PK 1,5 VZE (E3) "Soziale Teilhabe"

32.700,00 €

49.800,00 €

50.550,00 €

133.050,00 €

PK 2,25 VZE (E2Ü) "Soziale Teilhabe"

46.400,00 €

70.700,00 €

70.650,00 €

187.750,00 €

Summe

79.100,00 €

120.500,00 €

121.200,00 €

320.800,00 €

Erträge (Programm soz. Teilhabe…)

39.600,00 €

59.400,00 €

59.400,00 €

158.400,00 €

Kofinanzierung/Deckungslücke

39.500,00 €

61.100,00 €

61.800,00 €

162.400,00 €

 

Berücksichtigt wurden hierbei 1.320 € Erstattung pro Monat und Stelle, eine nur maximal achtmonatige Besetzung in 2016 und die Personaldurchschnittswerte jeweils für 1,0 VZE:

 

In EUR

2016

2017

2018

E3

32.700

33.200

33.700

E2Ü

30.900

31.400

31.800

 

Der Zuschussbedarf kann über die Laufzeit des Projektes über die erfolgte bzw. noch zu erfolgende  Planung des Produktes 3420000 gedeckt werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...