Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Pestalozzistraße und die weiterführende Paul-Neumann-Straße sind wichtige Bestandteile im Straßennetz des Stadtteils Babelsberg. Sie stellen die kürzeste und direkte Verbindung zwischen Großbeerenstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße dar. Somit haben sie neben dem Ziel- und Quellverkehr der angrenzenden Wohnquartiere auch den anfallenden Durchgangsverkehr aufzunehmen und abzuleiten. Infolgedessen sind die Pestalozzistraße und die Paul-Neumann-Straße im Stadtentwicklungskonzept Verkehr als Sammelstraße eingestuft und klassifiziert worden. D.h., dass verkehrsplanerisch nicht vorgesehen ist, diese in eine Tempo-30-Zone zu integrieren.

 

Dementsprechend sind die Pestalozzistraße und die Paul-Neumann-Straße gegenüber den einmündenden Straßen aus dem Nebennetz der Wohnquartiere bevorrechtigt und folglich als Hauptstraße ausgewiesen.

 

Daraus ergibt sich straßenverkehrsrechtlich, dass die Pestalozzistraße nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden darf. Auch für eine mögliche streckenbezogene Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h existiert momentan keine Ermächtigungsgrundlage nach der geltenden StVO. Es gibt derzeit keine sicherheitsrelevanten Aspekte, welche bei der Polizei bzw. der Stadtverwaltung registriert wurden. Folglich ist die Beschränkung des fließenden Verkehrs in der Pestalozzistraße derzeit unzulässig.

 

Im Zuge der Erhöhung der Schulwegsicherheit wurde 1997 im Bereich der Pestalozzistraße/Paul-Neumann-Straße/Rosenstraße unter Einbeziehung der Schulleitung der Goetheschule eine Mittelinsel als Querungshilfe in Kombination mit einem Fußngerüberweg (FGÜ) eingerichtet. In den folgenden Jahren sind kleinteilige Änderungen und Anpassungen an der Verkehrsführung im Bereich des FGÜ insbesondere des ruhenden Verkehrs veranlasst worden. Der heutige Stand stellt die optimierte Umsetzung dar, welche sich aus Sicht der Verkehrssicherheit etabliert und bewährt hat.

 

In den letzten Jahren sind keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten weder bei der Nutzung des Fußngerüberweges noch zur erwähnten Unübersichtlichkeit des Kreuzungsbereiches Pestalozzistraße/Paul-Neumann-Straße/Rosenstraße registriert worden. Die sichere Querung der Straßer Fußnger insbesondere Schüler ist hinreichend gewährleistet.

 

Aufgrund des SVV-Antrages ist der Standort des Fußngerüberweges und die Lage der Mittelinsel im Hinblick auf die sichere Nutzung durch Schulkinder umfassend überprüft worden. Aus baulicher Sicht gibt es momentan keine Beanstandungen bzw. Verbesserungsmöglichkeiten. Die Kurvenradien für die Umfahrung der Mittelinsel entsprechen den Schleppkurven des Fahrzeugverkehrs.

Aufgrund der besonderen Knotenpunktgeometrie und der Linienführung der Straße ist es erforderlich, dass der ruhende Verkehr sich an die Verkehrsorganisation hält. Deshalb liegt für den Inspektionsaußendienst der Stadtverwaltung hier ein Schwerpunkt der Überwachungs-tigkeiten vor.

 

Die Abwicklung des Gesamtverkehrs ist an der Kreuzung Pestalozzistraße/Paul-Neumann-Straße/Rosenstraße derzeit problemlos möglich. Potentiale bzw. Möglichkeiten, diese bereits gute Situation weiter zu verbessern, sind nur durch einen Umbau des gesamten Knotenpunktes und eine neue Straßenraumaufteilung für die einzelnen Verkehrsarten glich.

Momentan wird diese bauliche Veränderung von der Verwaltung weder verfolgt noch geplant. Weiterhin sind auch keine finanziellen Mittel im städtischen Haushalt für eine derartige Umbaumaßnahme gegenwärtig eingeplant.

 

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