Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß der „Leitlinie für Grundstücksverkäufe zur Veräußerung von kommunalen Grundstücken durch die Landeshauptstadt Potsdam“ (DS-Nr. 11/SVV/0889 vom 07.03.2012) wird dem Hauptausschuss eine Übersicht der im laufenden Haushaltsjahr 2016 beabsichtigten Grundstücksverkäufe der Landeshauptstadt Potsdam vorgelegt (Anlage 1). Grundstücksgeschäfte, bei denen bereits in den vorangegangenen Jahren die Bearbeitung begonnen wurde, beziehungsweise die bereits Bestandteil der Verkaufsliste 2015 (DS-Nr. 15/SVV/0270 vom 15.04.2015) waren, aber erst im Jahr 2016 zum Abschluss kommen, sind in Anlage 2 aufgeführt.

Die Wertgrenzen für die einzelnen Grundstücke wurden auf der Grundlage der vorhandenen Buchwerte, bereits vorhandener Verkehrswerte oder durch Schätzungen ermittelt. Im Rahmen der späteren Verkaufsverfahren können sich aufgrund der Vermarktungsergebnisse und der dann vorliegenden aktuellen Verkehrswertgutachten Veränderungen der Wertgrenzen ergeben, die bei der späteren Beschlussfassung gegebenenfalls zur abweichenden Gremienbeteiligung führen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass aufgrund aktueller Erfordernisse im Laufe des Jahres weitere Veräußerungsvorgänge zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sofern sich dies wider Erwarten aus dem Bearbeitungsprozess ergibt oder aus anderen Gründen notwendig werden sollte.

Zu den einzelnen Grundstücken werden seitens der Verwaltung Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgegeben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Einzahlungen aus den Grundstücksveräerungen kommen dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zugute. Sie dienen der Finanzierung der Investitionstätigkeit (Einzahlungen aus Veräerung; Zeile 20 des Finanzhaushaltes, Seite 18 der „Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2015/2016 Teil 1). Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 1.000.000,00 EUR.

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