Antrag - 16/SVV/0162
Grunddaten
- Betreff:
-
Streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen in der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2016
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04.05.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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21.04.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Potsdamer Straßenabschnitten vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen kann. Dies geschieht im Vorgriff auf die zu erwartende Reglung. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist darüber im Oktober 2016 zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
U.a. im Zuge der gemeinsamen Sitzung des Kreisschulbeirates und Kreiselternrates wurde durch Elternvertreter die Möglichkeit zur Ausweitung von Tempo-30-Zonen thematisiert. Zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt Potsdam - vor allem für Kinder und ältere Personen - wäre die Einführung von weiteren streckenbezogenen Tempo 30 Abschnitten sehr hilfreich. Die Bundesregierung arbeitet im Moment an einer Verordnung zur Veränderung der Straßenverkehrsordnung. Ein Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und ältere Personen zählen, soll die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auch an innerörtlichen klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) darstellen. Mit der Verordnung beabsichtigt man, die bisherigen hohen Anordnungshürden abzusenken. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, Tempo 30 auf Straßen insbesondere vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen auch ohne einen konkreten Nachweis eines besonderen Gefahrenschwerpunktes einzurichten. Der Prüfauftrag soll die Grundlage für die Weiterentwicklung eigener Verkehrssicherheitsmaßnahmen (s. auch DS 14/SVV/0136 und die Mitteilungsvorlage 15/SVV/0175) sowie die Grundlage einer möglichen Änderung der Straßenverkehrsordnung bilden.