Beschlussvorlage - 16/SVV/0270
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße, Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2016
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01.06.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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10.05.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße entschieden (siehe Anlage 3).
- Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Grünfläche angenommen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Pflege öffentlicher Grünfläche2095,80551 0000 / 5221100
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, den Kostenbeitrag für die soziale Infrastruktur gemäß der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Drucksache 12/SVV/0703) zu übernehmen.
Die anschließend anfallenden Betriebskosten für die Landeshauptstadt Potsdam sind durch den zuständigen Fachbereich in den folgenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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129,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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137 kB
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4
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(wie Dokument)
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368,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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