Beschlussvorlage - 16/SVV/0270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße entschieden (siehe Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Grünfläche angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition             geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto

Pflege öffentlicher Grünfläche2095,80551 0000 / 5221100

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, den Kostenbeitrag für die soziale Infrastruktur gemäß der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Drucksache 12/SVV/0703) zu übernehmen.

Die anschließend anfallenden Betriebskosten für die Landeshauptstadt Potsdam sind durch den zuständigen Fachbereich in den folgenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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