Beschlussvorlage - 16/SVV/0273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung) 2016

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Bundesgesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2014, zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 20. November 2015, geregelt, dass ab dem 01.01.2015 Bioabfälle aus Haushaltungen getrennt zu sammeln sind, um eine vorrangige Verwertung dieser Abfälle zu fördern.

 

Zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben hat die Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2016 die Abfallentsorgung im Stadtgebiet neu organisiert und die flächendeckende Biotonne eingeführt. Auf dieser Basis erfolgte im Jahr 2015 die Vorlage einer komplett überarbeiteten Abfallentsorgungssatzung. Als Regelentleerung für die Biotonne war eine wöchentliche Abfuhr vorgesehen. Diese wurde der Stadtverordnetenversammlung im April 2015 vorgelegt und in den Ausschüssen diskutiert.

 

Am 02.12.2015 wurde die überarbeitete Abfallentsorgungssatzung von der Stadtverordneten-versammlung beschlossen.

 

Ebenfalls in der SVV am 02.12.2015 erfolgte der Beschluss der Abfallgebührensatzung 2016. Innerhalb dieses Beschlusses wurde die Verwaltung aufgefordert, Gebühren für eine 14-tägliche Entleerung der Biotonne auszuweisen.

 

Grundlage für die Einführung von Gebührensätzen für eine 14-tägliche Entleerung der Biotonne ist eine entsprechende Änderung der Abfallentsorgungssatzung. Die nunmehr vorgelegte Abfallentsorgungs-satzung berücksichtigt in § 22 Abs. 2 neben der wöchentlichen Entleerung der Biotonne zusätzlich eine 14-tägliche Entleerung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Neuorganisation der Abfallwirtschaft in der Landeshaupt-stadt Potsdam ergeben, werden in der Vorlage „Überarbeitete Abfallgebührensatzung 2016“ dargestellt.

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Anlagen

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