Beschlussvorlage - 16/SVV/0274

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2016

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Abfallentsorgung in der Stadt Potsdam wurde zum 01.01.2016 neu strukturiert. So wurde das Angebot, in Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben, um die flächendeckende Biotonne erweitert. Ebenso wurde für die Behälterbereitstellung (Bioabfall und Restabfall) ein kostenpflichtiger Vollservice eingeführt.

 

Den Stadtverordneten wurde dazu im Oktober 2015 die Abfallgebührensatzung 2016 vorgelegt. Mit Beschluss der Abfallgebührensatzung 2016 vom 02.12.2015 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für die Biotonne auch einen 14-täglichen Entleerungsrhythmus einzuführen. Weiterhin sollten die Erkenntnisse aus der Einführung der Biotonne evaluiert und die Gebühren auf Basis der Ergebnisse neu kalkuliert werden. Die beigefügte Vorlage setzt diesen Beschluss um.

 

Bereits im Frühjahr 2015 erfolgte in Vorbereitung der flächendeckenden Einführung der Biotonne die Abfrage bei den Grundstückseigentümern zu den aufzustellenden Biotonnen. In dem Zuge sollten die Abfallbehältergestellungen insgesamt überprüft und Änderungswünsche auch hinsichtlich der Restabfallbehältergestellungen angezeigt werden. Eigenkompostierer konnten sich auf Antrag von der Aufstellung einer Biotonne befreien lassen.

 

Mit Bekanntgabe der Gebührensätze im Dezember 2015 und nach Aufstellung der flächendeckenden Biotonnen zum 01.01.2016 wurden nochmals umfangreiche Änderungen durch die Grundstückseigentümer beantragt, sowohl in den Restabfallbehältergestellungen als auch bei der  Biotonne.

 

Die überarbeitete Abfallgebührenkalkulation 2016 berücksichtigt die vorliegenden Erkenntnisse aus den bisherigen Behälteränderungen und dem aufgestellten Behältervolumen. Für die gewünschte 14-tägliche Entleerung der Biotonnen wurden die Bedarfe abgeschätzt. Diese fließen somit in das insgesamt aufgestellte Biobehältervolumen ein.

 

Zwischenzeitlich wurde auch der Zuschlag im Ergebnis der europaweiten Ausschreibung zur Behandlung und Verwertung des Restabfalls und des Sperrmülls zur Beseitigung erteilt. Die neuen Behandlungskosten zum 01.05.2016 sind in der vorliegenden überarbeiteten Kalkulation berücksichtigt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2016 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten:

 

Stadtentsorgung Potsdam GmbH - Abfallsammlung und teilweise Verwertung

RECON GmbH, Schwedt - Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll (bis 30.04.2016)

REMONDIS GmbH; Staßfurt- Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll (ab 01.05.2016)

FWS GmbH, Bremen-   Sammlung und Verwertung von Alttextilien

 

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten zu Einwohnern, Einwohnergleichwerten und den einzelnen Behälterarten bzw. Vollservice-Leistungen.

 

Im Ergebnis des abschließenden IST-BAB Abfallentsorgung 2014 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 889.545,40 € ermittelt. Diese wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulationr das Jahr 2016 gebührenmindernd zum Ansatz gebracht.

 

Um dem weiteren Anpassungsbedarf der Abfallbehältergestellungen gerecht zu werden, wird auf eine Wechselgebühr im Jahr 2016 verzichtet. Diese soll jedoch im Jahr 2017 wieder zur Anwendung gelangen.

 

Im Vergleich zur bisher vorgelegten Abfallgebührenkalkulation 2016 konnten die Gebührensätze im Ergebnis der Evaluation gesenkt werden. Die Gebührenveränderungen sind in der Anlage „Gegenüberstellung der Gebührensätze 2014 bis 2016“r alle Gebührensätze dargestellt.

 

Da die, in der nun vorliegenden Abfallgebührenkalkulation, ausgewiesenen Gebührensätze die Gebührenschuldner „besser stellen“, ist es rechtlich möglich, die Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten zu lassen.

Dies soll mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Nach der Bekanntmachung  erhalten die Grundstückseigentümer für das Veranlagungsjahr 2016 einen Änderungsbescheid, der unter Berücksichtigung der nun beschlossenen Gebührensätze die Gebühren für die einzelnen Gebührenschuldner geändert festsetzt.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAGBbg) kostendeckend zu kalkulieren und Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

 

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Im Rahmen der mit der STEP vereinbarten Festpreise wurde ein Gewinnzuschlag in Höhe von 3% vereinbart. Dieser Gewinnanteil wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt. Diese Differenz in Höhe von 199.009,67 € muss aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden. Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen (40.000 €) sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm (38.115,52 €) und den Betrieb gewerblicher Art (BgA) DSD (41.144,93 €). Durch Rundungen in den einzelnen Gebührensätzen entsteht weiterhin eine Differenz in Höhe von 1.764,50 €.

 

Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung 32 i.H.v. 35.636,07 € sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

 

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung des zuvor erläuterten Sachverhaltes ermittelt worden. Ebenso ist die Überdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 889.585,40 € als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung von Rundungsabweichungen i.H.v. 116,05 € ein Betrag in  Höhe von 284.514,60 €, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist.

Reduzieren

Anlagen

Loading...