Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Bericht gibt den Sachstand zum Beschluss 15/SVV/0875 per März 2016 wieder. Der Beschluss wird durch die Verwaltung laufend umgesetzt. Einige Sachstände können sich daher bereits weiterentwickelt haben.

 

 

  1. Schaffung von Unterkünften und Wohnraum

 

Bestehende Baurechte durch gezielte Bewerbung bei Bauwilligen aktivieren

 

Dies wird bereits umgesetzt, z.B. in den mehrmals im Jahr stattfindenden Wohnungsbau-Investorengesprächen am Tisch des Oberbürgermeisters (Maßnahme 1.D des wohnungspolitischen Konzepts), aber auch in weiteren Fachgesprächen mit möglichen Wohnungsbauinvestoren sowie individueller Beratung.

 

Wohnbauprojekte der ProPotsdam GmbH und privater Investoren beschleunigen, um den Bestand

zu erhöhen

 

Dies wird ebenfalls bereits bei der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt, mehrere größere Wohnungsbauprojekte werden hier in der obersten Priorität bearbeitet. Auch die Bearbeitung der Bauanträge wird im Rahmen der Möglichkeiten möglichst schnell abgewickelt. Zur weiteren Verbesserung dieser Prozesse soll der Ausbau der bauaufsichtlichen Antragskonferenz (Maßnahme 1.A des wohnungspolitischen Konzepts) erfolgen

Im Rahmen des Balanced-Scorecard-Prozesses der Pro Potsdam GmbH wurden die strategischen Ziele des Unternehmensverbundes neu ausgerichtet. Es ist beabsichtigt im Zeitraum 2016 bis 2027  insgesamt 2.000 Wohnungen neu zu errichten (Siehe Vorlage 16/SVV/0160 und DS 16/SVV/0178). Der jährliche Zielwert liegt damit bei der Errichtung von rund 200 Neubauwohnungen. Ab 2018 sollen davon mindestens 100 Wohnungen pro Jahr mit geförderten Mietpreis- und Belegungsbindungen bereitgestellt werden. 

 

Nach Prüfung im Einzelfall, die Möglichkeit städtebaulicher Verträge zur Bindung von Wohnraum für sozial Bedürftige bei Bauprojekten auf bzw. für Flächen, auf denen derzeit noch kein Baurecht besteht, nutzen

 

Dieses Thema ist Bestandteil der Fortschreibung der "Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung" (Maßnahme 1.B des wohnungspolitischen Konzepts). Diese Fortschreibung läuft und soll in 2016 abgeschlossen werden.

 

Das Bündnis für Wohnen aktivieren und einbeziehen

 

Der Begleitkreis zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes, in dem auch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mitwirken, hat auf seiner Sitzung am 26.01.2016 beschlossen, aus seinem Kreis heraus ein Bündnis für Wohnen zu gründen. Dazu haben sich zwei Arbeitsgruppen gebildet, von denen eine einen Entwurf einer Bündnisvereinbarung erstellt, während die zweite ein Arbeitsprogramm erarbeitet, das durch die im Begleitkreis vertretenen Akteure umgesetzt werden soll. Auf der nächsten Begleitkreissitzung am 07.04.2016 sollen der Bündnistext sowie das Arbeitsprogramm diskutiert und möglichst zur Unterschriftsreife gebracht werden. Die im wohnungspolitischen Konzept aufgeführten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen schließen die Bewältigung der Flüchtlingsarbeit im Bereich der Wohnraumversorgung insofern ein, als dieser einer der Personenkreise ist, der mit den dargestellten Instrumenten und Maßnahmen erreicht werden soll.

 

Der jährliche Wohnungsmarktbericht soll darüber hinaus um die aktuellen Fördermöglichkeiten / -programme ergänzt werden

 

Derzeit werden das Wohnungsmarktmonitoring und in diesem Zusammenhang die Wohnungsmarktberichterstattung neu konzipiert. Wie die Darstellung aktueller Fördermöglichkeiten und -progamme in die Marktberichterstattung aufgenommen werden kann, wird im Zusammenhang mit der Neukonzeption ertert werden. Nach Jahren sehr stabiler Förderbedingungen erfuhren die Programme zur Wohnraumförderung des Landes Brandenburg in jüngster Vergangenheit wiederholt Anpassungen. Allerdings ist das Risiko, dass jene Förderkonditionen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wohnungsmarktberichts gelten, bei dessen Erscheinen bzw. bis zum Erscheinen des nachfolgenden Berichts nicht mehr aktuell sind, größer geworden. Um dieses Risiko zu verringern, bietet sich an, zumindest parallel einen Verweis auf die Fundstelle im Internet für die jeweils aktuellen Förderprogramme, -richtlinien und -konditionen beizufügen.

Die bisherige Form der Wohnungsmarktberichterstattung, zuletzt 2013 als „Informationen zur sozialen Wohnraumversorgung“ erschienen, wird derzeit im Bereich Wohnen letztmalig in dieser Form und als zusammenfassender Bericht für die vergangenen Jahre erstellt. Er wird in der zweiten Jahreshälfte 2016 erscheinen.

 

umlichkeiten für Freizeitgestaltung in Gemeinschaftsunterkünften

 

Alle Gemeinschaftsunterkünfte verfügen über Räumlichkeiten in den Unterkünften, die auch für Freizeitgestaltung genutzt werden können. Sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, werden diese Möglichkeiten durch Angebote wie Spielgeräte oder Fahrradwerkstadt auf dem Gelände erweitert. Diese Möglichkeiten fließen in die Standortentscheidungen ein.

 

Nachhaltigkeit bei der Planung und Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte

 

Die Verwaltung hat bei den bestehenden Mietverträgen schon frühzeitig auf die Möglichkeit der Nachnutzung geachtet. So ist in den Standorten

-          Horstweg / An den Kopfweiden

-          Grotrianstraße

-          Dortustraße

die Nutzung der Gebäude für „soziale Zwecke“ in den jeweiligen Mietverträgen festgeschrieben. Weiterhin kann die Nachnutzung der durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) verwalteten Standorte

-          David-Gilly-Straße

-          Seeburger Chaussee / Groß Glienicke

-          Pirschheide

im Rahmen der vereinbarten Nutzungsdauer neu abgestimmt werden. Die Verwaltung prüft derzeit alle geplanten Unterkünfte auf Nachnutzungsmöglichkeiten. Ziel ist es, Gebäude langfristig für eine soziale Nutzung zu sichern. Das Ergebnis der Prüfung wird der AG Asyl vorgelegt. Die bestehenden Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung für soziale Zwecke fließen daher bereits aktuell in zu treffende Standortentscheidungen ein.

 

 

  1. Anpassung der Rahmenbedingungen

 

Integrationsbudget

 

In 2015 stand der Verwaltung ein „Integrationsbudget“ in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind für 2016 auf 300.000 Euro aufgestockt worden. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind jeweils 410.000 Euro für dieses Budget geplant. Grundsätzlich besteht auch für die Fachbereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit, Projektmittel aus dem Integrationsbudget in Anspruch zu nehmen.

 

Kita

 

Die Beigeordnetenkonferenz entschied am 05.08.2015, dass vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 pauschal 240 EUR/Kind/Monat für zusätzliche Aufwendungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen den freien Trägern erstattet werden.

 

Der Ansatz von 240,00 EUR zusätzlichen Finanzmitteln pro Flüchtlingskind/Monat wird pauschal auch im Jahr 2016 (12 Monate pro Kind) gewährt (Beschluss 16/SVV/0151). Die Entscheidung über die Fortführung wird je nach aktueller Situation jährlich neu getroffen. Es wird erwartet, dass das Thema „Flüchtlinge“ und insbesondere „Flüchtlingskinder in Kindertagesbetreuung“ auf Seiten des Landes auf der Tagesordnung bleibt und hier ggf. auch das Land zukünftig mehr Personal zur Verfügung stellt. Ohne die Landesregierung aus der Verantwortung zu lassen, sollen weiterführend praktische, schnell umsetzbare Lösungen gefunden werden. Der Schutz und die gezielte Begleitung der Kinder, der Eltern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen äerste Priorität.

 

Die Betreuung der Kinder von Flüchtlingsfamilien stellt die freien Träger weiter vor besondere Herausforderungen. Eltern und Kinder verschiedener Kulturen bringen neben den Sprachschwierigkeiten die unterschiedlichsten Erlebnisse mit, die es bei einer Aufnahme in eine Kindertagesstätte gemeinsam im Netzwerk zu begleiten gilt. Pädagoginnen und Pädagogen müssen bei einem im Bundesdurchschnitt immer noch „schlechten“ Personalschlüssel in die Lage versetzt werden, konzeptionell und im individuellen Einzelfall agieren zu können.

 

Die am 01.10.2015 konstituierte Arbeitsgruppe „Flüchtlingskinder in Kindertagesbetreuung“, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger und des Jugendamtes, zieht grundsätzlich eine positive Bilanz aus der Entscheidung für 2015, den nachweislich zusätzlichen Aufwand für die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesbetreuung durch eine Pauschale zu erstatten. In Auswertung der bisherigen Arbeit in den Einrichtungen, sowie mit Blick auf die zu erwartenden weiteren Kinder aus Flüchtlingsfamilien, wird dem Vorschlag der Arbeitsgruppe zur Fortführung dieser Regelung für das Jahr 2016 gefolgt.

 

Die Gewährung der vorgeschlagenen Pauschale in Analogie eines Förderbedarfes für körperlich behinderte Kinder ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Potsdam (§§ 27, 35 a SGB VIII oder den §§ 53, 54 SGB XII). Die Landeshauptstadt Potsdam bestimmt bei Gewährung dieser Pauschale, dass durch die Betreuung von Flüchtlingskindern Kosten über der Regelausstattung an Personal in der Kindertagesstätte entstehen und diese im Sinne des § 16 Abs. 1 KitaG anerkannt werden.  

Die Gewährung dieser Pauschale erfolgt mit der Zweckbindung, dass der jeweilige freie Träger diese Mittel zweckentsprechend für zusätzlichen Aufwand bei der Betreuung von Flüchtlingskindern einsetzt.

 

 

 

Versorgung von Flüchtlingskindern, insbesondere in einem Alter von 0 - 3 Jahren

 

Der nach § 1 KitaG vorliegende Rechtsanspruch definiert ein subjektiv-öffentliches Recht in allen bedarfserfüllenden Formen. Anspruchsinhaber ist das Kind. Es gibt keine Unterschiede bezogen auf Nationalitäten. Der tatsächliche und geduldete Aufenthalt ist ausreichend, um den Anspruch auf Kindertagesbetreuung zu begründen. Da die Betreuung der Kinder von Flüchtlingsfamilien für die Kommune und in erster Linie für die Pädagogen vor Ort in den Einrichtungen eine besondere Herausforderung darstellt, gilt es angemessen schnell und im individuellen Einzelfall hinsichtlich der Feststellung des Rechtsanspruchs und der individuellen Sicherstellung einer Betreuung zu agieren. Hier arbeiten der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die freien Träger eng zusammen.

 

Die bedarfsgerechte Sicherstellung der Betreuung von Flüchtlingskindern soll nicht nur in Kindertagesstätten, sondern auch in „dagogisch begleiteten Spielgruppen“ und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht möglich sein. Berücksichtigung findet dieses in der jährlichen Fortschreibung der Maßnahmen zur Anpassung des Platzangebotes an eine bedarfsgerechte Versorgung. Voraussetzungen sind kontinuierliche Analysen der Entwicklung und enge Kooperationen (Statistik, Agentur für Arbeit, Flüchtlingsunterkünfte, Regionale Kinder- und Jugendhilfe usw.)

 

In einer Kindertagesbetreuungseinrichtung sollen möglichst nicht mehr als 25 Prozent Kinder aus Flüchtlingsfamilien, gemessen an der Gesamtkapazität der Einrichtung, betreut werden.

 

Kinder- und Gewaltschutzkonzept 

 

Das Rahmenkonzept Kinderschutz der Landeshauptstadt Potsdam verfolgt das Ziel der Kinderfreundlichkeit der Stadt und beschreibt Prozesse und Strukturen, um Potsdamer Kinder und Jugendliche vor Gefahren für Ihr Wohl zu schützen. Auch in Bezug auf Flüchtlings- und Integrationsarbeit ist das Rahmenkonzept Kinderschutz grundlegendes Instrument.

Alle Träger, die derzeit Gemeinschaftsunterkünfte betreiben, haben mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Leistungsvereinbarungen gem. § 8a IV SGB VIII und gem. § 72a SGB VIII unterzeichnet.

Diese Leistungsvereinbarungen regeln den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Mit dem Fachbereich Soziales und Gesundheit wurde vereinbart, dass bei der Inbetriebnahme neuer Unterkünfte der Fachbereich Soziales und Gesundheit eine Anfrage beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie stellt, ob der Betreiber der neuen Unterkunft bereits die o. g. Leistungsvereinbarungen unterzeichnet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie an diesen Träger herantreten und die Leistungsvereinbarungen abschließen. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass der Träger jeder Gemeinschaftsunterkunft die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen als sog. Mindestqualitätsstandard aufweist.

 

Schulentwicklungsplanung

 

Gegenwärtig an den Potsdamer Schulen beschulte sowie mit der letzten Bevölkerungsprognose (Stichtag 31.12.2014) erfasste ausländische SchülerInnen werden in der laufenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung unmittelbar berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage der Entwicklung der Anzahl schulpflichtiger Ausländer der vergangenen Jahre und der Fortschreibung der Entwicklung des Jahres 2015 wurde durch den Fachbereich Bildung und Sport weiterhin ein erster Trend für die Folgejahre berechnet und in der Teilprojektgruppe Jugendliche, Frauen, unbegleitete Minderjährige sowie folgend in der Task Force Asyl diskutiert. Im Ergebnis wurde einvernehmlich festgestellt, dass als Voraussetzung für eine Fortschreibung der Fachplanungen (z. B. Schulentwicklungsplanung) eine Fortschreibung der Bevölkerungsprognose unter Berücksichtigung der Entwicklung des Jahres 2015 dringend erforderlich ist. Dies wurde dem zuständigen Fachbereich Verwaltungsmanagement mit der Bitte um entsprechende Verständigung zum diesbezüglichen Vorgehen mitgeteilt.

 

Die Beratung der oben genannten Problematik im Ausschuss für Bildung und Sport sowie in der AG Schulentwicklungsplanung ist noch nicht terminiert. Die AG Schulentwicklungsplanung wird sich erstmalig am 09.04.2016 damit befassen. Nach erfolgter Beratung ist die Berichterstattung im Rahmen der Sachstandsberichte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. November 2014, DS 14/SVV/0940 vorgesehen.

 

Vermeidung von „reinen Schwerpunktschulen“

 

Gemäß der offiziellen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/16 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg werden an 39 der 40 allgemeinbildenden Städtischen Schulen ausländische SchülerInnen beschult (891 SchülerInnen; 5,56 % der Gesamtschülerzahl).

 

Seitens der Verwaltung wird gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt weiterhin auf eine gleichmäßige Verteilung hingewirkt, um „Schwerpunktschulen“r Flüchtlingskinder zu vermeiden. Diesem Bemühen sind allerdings objektive Grenzen gesetzt (z. B. Wohngebiete mit erhöhtem Ausländeranteil, Aufnahmekapazitäten von Schulen. Einrichtung von Willkommensklassen an bestimmten Schulen).

 

Konzepte zur Unterstützung von Sprachkursen, zur Vermittlung kultureller Bildung und Teilhabe am kulturellen und sportlichen Leben in Potsdam

 

Eine Teilnahme an Sprachkursen, kultureller Bildung und am kulturellen und sportlichen Leben wird durch das Gesetzt zur Bildung und Teilhabe (BuT) gefördert. Diese Leistungen umfassen die Förderung von:

-          eintägigen Ausflügen (Kita und Schulen, tatsächlichen Kosten),

-          mehrtägigen Fahrten (tatsächliche Kosten),

-          persönlichen Schulbedarf (100 EUR im Jahr),

-          Schülerbeförderungen,

-          angemessene Lernförderung,

-          gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,

-          Teilhabe an sozialem und kulturellem Leben (monatlich bis zu 10 EUR).

Die Leistungen werden auf Antrag und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen gewährt und bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres ausgereicht. 

 

Die Landeshauptstadt fördert auch weiterhin 200 Stunden Deutschunterricht für neu zugewiesene Geflüchtete. Bisher sind 33 Kurse mit 631 Teilnehmenden gefördert worden.

 

Zur Unterstützung der Vereinsaktivitäten werden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Sportfördersatzung der Landeshauptstadt Potsdam angeboten. Dabei sind die Potsdamer Sportvereine sehr engagiert und haben schon eine Vielzahl von neuen Angeboten ins Leben gerufen oder bestehende Angebote für Flüchtlinge geöffnet.

Das Ziel ist es, durch Sport die  Integration der Zielgruppe in die Potsdamer Gesellschaft zu erreichen.

 

Geplant ist:

-          Bildung eines Netzwerkes unter Federführung des bereits bestehenden Stützpunktes für Integration durch Sport beim Stadtsportbund  in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Sport der Stadtverwaltung Potsdam

-          Ausbau der Informationsstrukturen (Internet, Öffentlichkeitsarbeit, formelle und informelle Informationsveranstaltungen, Netzwerktagungen)

-          Stärkung der bereits bestehenden und Neugewinnung von Potsdamer Integrationsstützpunkt-vereinen

-          Förderung von Einzelmaßnahmen in Trägerschaft von Sportvereinen

 

Die Zusammenarbeit des Stadtsportbundes Potsdam und des Bereiches Sport der Stadtverwaltung soll sich wie folgt entwickeln:

-          Der Stadtsportbund Potsdam und der Bereich Sport agieren gleichermaßen als Ansprechpartner für die Träger und Institutionen, welche die Flüchtenden und Migranten/innen betreuen, unterbringen oder in anderer Weise für diese verantwortlich sind.

-          Beide Partner stimmen sich eng im Zusammenhang mit finanziellen Förderungen integrativer Projekte / Maßnahmen oder anderen unterstützenden Maßnahmen ab (Bsp.: Sportstätten, -Material).

-          Beide Partner vermitteln in gemeinsamer Abstimmung Personen der Zielgruppe in Sportvereine (u. a. Stützpunktvereine).

-          Der Stadtsportbund Potsdam bewirbt auf seiner Internetseite die neu geschaffene Struktur (Ansprechpartner, Stützpunktvereine, bestehende Sportgruppen unterschiedlicher Träger).Der Bereich Sport der Stadtverwaltung regelt die Verteilung der Sportstätten. Den Trägern der integrativen Maßnahmen werden keine finanziellen Hürden auferlegt. Der Versicherungs-schutz muss nachgewiesen werden. Allerdings bedarf es der Betreuung der Sportgruppen durch einen Mitarbeiter des Trägers.

-          Mediale Begleitung der Integrationsstützpunktvereine / Öffentlichkeitsarbeit durch den SSB Potsdam

-          Werbung neuer Stützpunktvereine

-          Integrative Sportveranstaltungen durch Vereine (Sport- und Spielfeste, Turniere)

-          Integrationskonferenz im Sport aller potentiellen Netzwerkpartner (Informationsaustausch und Erweiterung des Netzwerkes)

-          Beratung und Unterstützung für Sportvereine bei Projektanträgen und -umsetzungen sowie in Konfliktsituationen etc.

 

Derzeit besteht im Land Brandenburg ein Netzwerk unter Federführung der Brandenburgischen Sportjugend unter dem Namen „Projekt Integration durch Sport“. Der Stadtsportbund Potsdam ist Netzwerkpartner der Brandenburgischen Sportjugend und somit Multiplikator und zentraler Anlaufpunkt für alle Potsdamer Stützpunktvereine für Integration durch Sport“. Zu den Potsdamer Stützpunktvereinen gehören:

-          TTV Einheit Potsdam e.V./ Tischtennis

-          SC Potsdam e.V./ u.a. Leichtathletik

-          UJKC Potsdam e.V./ Judo

-          Juventas Crew Alpha e.V./ Fußball

-          Rokkaz e.V./ Tanz

-          Fortuna Babelsberg e.V./ Fußball

-          USV Potsdam e.V./ Boxen

-          Motor Babelsberg e.V./ Judo

 

Einige Träger der Unterkünfte haben bereits den Kontakt mit dem Bereich Sport gesucht und schnelle, unkomplizierte Hilfe erhalten. Die Streetworker des Sozialpädagogischen Instituts Berlin (SPI) gehören ebenfalls zu den mitwirkenden Akteuren bezüglich des Einsatzes sportlicher Mittel zur Integration der Geflüchteten und MigrantenInnen.

Sportliche Angebote, die durch Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften oder Streetworker neu entstanden sind (Stand: 29.02.2016):

-          Sandscholle – die Flüchtenden der angrenzenden AWO-Unterkunft können in den freien Zeiten auf dem Platz trainieren

-          Turnhalle Schule am Nuthetal (10/30) – Streetworker der Stiftung SPI – samstags von 12:00 bis 20:00 Uhr, Fußball mit Flüchtenden und Migranten

-          Turnhalle Grundschule Bornim (11) – die AWO betreut eine Volleyballgruppe für Flüchtende

-          Preußenhalle in Groß Glienicke – 2 x wöchentlich von 14:00 bis 16:00 Uhr, Sport für Geflüchtete (geplant)

 

r integrative Projekte / Maßnahmen / Angebote mit unterschiedlicher Ausrichtung können Förderungen beantragt werden. Bezuschusst werden können:

-          Sport- und Spielgeräte

-          Honorare für freiwillig Engagierte bei integrativen Sportgruppen

-          Öffentlichkeitsarbeit / Interkulturelle Öffnung

-          Integrationsmaßnahmen

 

Die für die zuvor genannten sportlichen Inhalte und Aktivitäten wird ein finanzieller Aufwand an Fördermitteln in Höhe von ca. 20.000 30.000 EUR per anno geschätzt. Diese Kosten können in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich 3, Fachbereich Soziales und Gesundheit aus dem Integrationsbudget gefördert werden.

 

Stadt- und Landesbibliothek

 

Aufgrund der räumlichen Nähe zur VHS, der gemeinsamen Lernwerkstatt in den Bibliotheksräumen sowie Kontakten zu Flüchtlingsunterkünften, finden viele Geflüchtete den Weg in die Bibliothek. Sie ist ein niedrigschwelliger informeller Lernort, an dem der Stoff aus den Sprachkursen durch begleitende Medienangebote gefestigt wird. Darüber hinaus sind die Räume auch ein beliebter Aufenthaltsort, an dem WLAN sowie Rechner zur Verfügung stehen. Die Bibliotheksnutzung ist kostenlos.

Dementsprechend hat sich die Nachfrage nach Medien zum Deutschlernen vergrößert. Die Bereitstellung von ausreichender Literatur zum Ausleihen ist mit dem gegenwärtigen Medienetat nicht möglich. Um den Bedarf abzusichern, wurde ein Themenregal mit Präsenzliteratur eingerichtet, um für Lernende im Haus immer entsprechende Materialien vorhalten zu können.

 

Des Weiteren ist geplant, eine Themenmediathek "Ankommen in Deutschland" einzurichten. Neben den Medien zum Spracherwerb sollen andere wissensvermittelnde Medien nach Interessenkreisen präsentiert werden, wie z.B. Leben in Deutschland, Rechtsfragen, Erlebnisberichte, leicht verständliche Lektüre, Arbeit und Beruf, Gesundheit. Um die Willkommens- und Anerkennungskultur zu stärken, ist auch der Aufbau eines kleinen Bestandes an fremdsprachiger Literatur in Arabisch, Farsi u.ä. sinnvoll.

Außerdem plant die Stadt- und Landesbibliothek für Schulen mit Willkommensklassen im Rahmen des Schulbibliothekarischen Services entsprechend bestückte Medienkisten anbieten. In der Kinderbibliothek wird ein umfangreicher Bestand an vor allem zweisprachigen Bilderbüchern aufgebaut. Diese sind auch bei deutschlernenden Erwachsenen beliebt.

Die Verlage reagieren zudem mit einem umfangreichen Angebot an deutscher Kinder- und Jugendliteratur zum Thema Flucht und Integration. Da Bücher als Integrationsbeschleuniger" gelten, weil sie einen Einblick in fremde Welten bieten sowie einen emotionalen Zugang eröffnen können, wird hier in den nächsten Jahren ebenfalls ein Anschaffungsschwerpunkt liegen.

 

In Bezug auf Veranstaltungsangebote würde die Stadt- und Landesbibliothek gerne neue Formate anbieten, wie zweisprachige Leseförderprogramme. Hier sind aufgrund der knappen personellen Ressourcen derzeit klare Grenzen gesetzt. Bei den dargestellten Vorhaben handelt es sich um zusätzliche Angebote für eine neue Zielgruppe.

Aus diesem Grund ist eine Erhöhung des gegenwärtigen Medienetats um rund 15.000 Euro jährlich erforderlich, um die o.g. Maßnahmen umzusetzen.

 

Musikschule:

 

Die Musikschule hat aktuell bereits Flüchtlingskinder in den Unterricht aufgenommen, denen eine Ermäßigung bzw. ein Erlass der Gebühr gemäß § 6 (3) b) der Gebührensatzung der Musikschule gewährt wurde.

 

Nachbarschafts- und Begegnungshäuser

 

Grundsätzlich wird seitens der Träger der bisherigen Nachbarschafts- und Begegnungshäuser ein deutlicher Fördermehrbedarf erwartet.  Um neue Aufgabenstellungen und Projekte in der Integrationsarbeit entwickeln zu können, werden im Bereich der Personalkostenförderung Aufstockungen als notwendig erachtet.

Ein Mehrbedarf wird insbesondere auch auf neu zu entwickelnde Projekte / bzw. neue Begegnungshäuser bspw. im Bornstedter Feld und in Babelsberg (Heidehaus) zu erwarten sein. Eine konkrete Bezifferung ist gegenwärtig noch nicht möglich.

 

 

  1. Schaffung der Organisatorischen Voraussetzungen

 

Regelmäßige Abstimmung zwischen an der Integrationsarbeit mit Flüchtlingen haupt- und ehrenamtlich Beteiligten

 

Im Fachbereich Soziales und Gesundheit sind folgende Kommunikationsstrukturen etabliert:

 

-          Regelmäßig tagende Arbeitskreise unter Teilnahme der Sozialarbeitenden aus den Unterkünften und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung

-          „Steuerungskreis Asyl“: Quartalsweiser Informationsaustausch der Träger der Gemeinschafts-unterkünfte unter Einbeziehung der „Kleinen Liga“, der Beauftragten für Migration und Integration, der Beratungsstelle für Flüchtlinge in Wohnungen und der Bundesagentur für Arbeit

-          Regelmäßiger Informationsaustausch im Fachgesprächskreis Migration und Integration

-          Im Bereich Wohnen ist zu überprüfen, ob die Personalausstattung für die zusätzlichen Aufgaben mittelfristig angemessen ist. Als mögliche Entlastung ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit der ProPotsdam GmbH in Erwägung zu ziehen. Dem Fachbereich Soziales und Gesundheit ist es gelungen, seit Jahresanfang 2015 Wohnraum für insgesamt 496 Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen (Stand: 11.03.2016). Diese Zahl stellt angesichts der sehr angespannten Wohnungsmarktlage einen großen Erfolg dar, der auf der Grundlage der sehr engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der ProPotsdam GmbH, aber auch mit privaten und genossenschaftlichen Wohnungseigentümern erreicht werden konnte.

Weil früh deutlich wurde, dass der mit dem Auszug von Flüchtlingen in Wohnungen verbundene Arbeitsaufwand nicht auf Dauer mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen war, wurde 2015 eine neue Stelle zur Wohnraumvermittlung von Flüchtlingen eingerichtet. Der Stellenbedarf wurde dabei zunächst nach den in der ersten Jahreshälfte 2015 bekannt gewordenen Zuweisungszahlen bemessen. Im weiteren Jahresverlauf wurde jedoch deutlich, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Auszugsmanagement stark zunehmen würden, sodass im September 2015 weiterer Stellenbedarf ermittelt und angemeldet wurde.

Mit Beschluss der Vorlage 16 /SVV/0234 werden 2 weitere  Stellen (1 Stelle Wohnungswesen eine Stelle Wohnungssicherung) realisiert.

 

Der Fachbereich Bildung und Sport wird eine Organisationsuntersuchung (extern) zeitnah in Auftrag geben.

 

Die Untersuchung wird eine Prüfung der bestehenden Organisationsstrukturen im Bereich Bildung unter Betrachtung der neuen Aufgabenerfüllung in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit umfassen. Die Zusage und Unterstützung seitens der Organisations- und Personalentwicklung ist gegeben.

 

Fachbereich Feuerwehr

 

Die Integration von Flüchtlingen als ehrenamtliche Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren in der Landeshauptstadt Potsdam und in Hilfsorganisationen wird vom Fachbereich Feuerwehr aktiv vorangebracht. Hierbei gibt es verschiedene Integrationsmöglichkeiten, welche auch mit dem Status des Flüchtlings sinnvoll harmonieren müssen.

 

Flüchtlinge, die erst seit kurzer Zeit in der Landeshauptstadt Potsdam sind, in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und vom Status her noch nicht über ein längerfristiges Bleiberecht verfügen, werden hinsichtlich des Verhaltens im Brandfall in entsprechenden Sprachen in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der jeweiligen Einrichtung informiert und geschult. Auch praktische Übungen und Unterweisungen sind vom FB Feuerwehr vorgesehen.

 

Flüchtlinge mit der Absicht und mit begründeter Aussicht in Potsdam zu bleiben, sollen an eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr und in den Hilfsorganisationen herangeführt werden. Hierzu soll für diese ehrenamtliche Tätigkeit geworben werden. Mitglieder der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen, zum Teil mit Migrationshintergrund oder auch mit entsprechenden Sprachkenntnissen, sind bereits aktiv und der Erfolg stellt sich bereits im Einzelfall ein.

 

 

  1. Würdigung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements

 

rdigung ehrenamtlichen Engagements und  Aufwandsentschädigung

 

Ehrenamtliches Engagement in der Hilfe für Geflüchtete erfährt die gleiche Würdigung wie ehrenamtliches Engagement in anderen gesellschaftlichen Feldern. Zur Würdigung der im Ehrenamt aktiven Potsdamerinnen und Potsdam ist bereits 2009 das „Ehrenamtskonzept der Landeshauptstadt Potsdam“ (Vorlage 09/SVV/0532) beschlossen worden. Die im Ehrenamtskonzept aufgeführten Aktionen zur Würdigung des Engagements der Helferinnen und Helfer werden, wie beispielsweise die Verleihung des „Ehrenamtspreises“, umgesetzt.

Im genannten Ehrenamtskonzept der Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Ausreichung von Aufwandsentschädigungen geregelt. Aufwandsentschädigungen werden nur in Ausnahmefällen nachgewiesener Härtefälle geleistet, um möglichst einen Abbruch des Ehrenamtes aus persönlichen, wirtschaftlichen Gründen zu verhindern bzw. um Menschen, die notwendige und absehbare Kosten des Ehrenamtes nicht selbst tragen können, ein ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Übernahme von anteiligen Kosten auf Antrag.

 

Qualifizierungsangebote

 

Zum einen bietet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Qualifizierungs- und Beratungsangebote im Kinderschutz für Beschäftigte von Übergangswohnheimen an. Weiterhin strebt die ToSiP mit ihrer Koordinierungsstelle „Neue Nachbarschaften“ eine Organisation von bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten bzw. die Vermittlung und Vernetzung bereits bestehender Angebote an. Am 28.11.2015 fand ein Zukunftsdialog zum Thema ehrenamtliche Flüchtlingshilfe mit circa 80 Teilnehmenden statt. Dort wurden unter anderem Fortbildungsbedarfe erörtert und ehrenamtliche sowie professionelle Hilfestrukturen vernetzt.

Geplant ist zudem ein Vernetzungstreffen mit ehrenamtlichen Sprachmittlenden  im zweiten Quartal 2016, um mögliche Fortbildungsbedarfe zu diskutieren und entsprechende Angebote zu organisieren.

Im Rahmen der Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Einzelvormünder für unbegleitete Minderjährige hält der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie unterschiedliche Unterstützungs- und Schulungsangebote vor.

In den vergangenen Monaten fand u.a. eine Fortbildungsreihe im Rahmen eines gemeinsamen Projektes "ehrenamtliche Vormünder" mit der Fachhochschule Potsdam statt.

 

Vernetzung mit dem Integrationsbündnis Brandenburg

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist bereits aktuell mit dem „Integrationsndnis Brandenburg“ vernetzt. Die Landeshauptstadt ist Mitglied im Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“, welches wiederum Mitglied im Brandenburgischen Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ist. Das Aktionsbündnis kooperiert eng mit dem Integrationsbündnis Brandenburg. Eine Mitgliedschaft des Aktionsbündnisses gegen Gewalt Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Integrationsbündnis Brandenburg wird angestrebt.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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