Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2016, Drucksache 15/SVV/0801 „ Initiative für ein Schulbauförderprogramm des Landes“, ist der Oberbürgermeister  beauftragt, sich beim Land dafür einzusetzen, dass ein Schulbauförderprogramm für das Land Brandenburg aufgelegt wird, um den gestiegenen Anforderungen bei der Schulnachfrage gerecht zu werden.

 

Anträge auf Landesförderung

Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Genehmigung des Schulentwicklungsplanes 2014 bis 2020 war die Landeshauptstadt Potsdam entsprechend kommunalaufsichtlicher Vorgaben zur Genehmigung des Haushaltes und des Wirtschaftsplanes aufgrund des außerordentlich hohen Investitionsbedarfes von 160 Mio. EUR und dessen finanziellen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt aufgerufen, der weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit Schreiben vom 21. Mai 2014 Zuwendungen gem. § 115 BbgSchulG für Schulbau- und Ausstattungsinvestitionen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragt, um der prognostizierten ergebniswirksamen Verschlechterung zu begegnen. Der Antrag wurde am 20. Oktober 2014 durch das MBJS abgelehnt.

 

Zur Finanzierung des sich aus der Schulentwicklungsplanung ergebenen erhöhten Bedarfes und aufgrund der kommunalaufsichtlichen Einschränkungen aus Anlass der weiteren Verschlechterung der angespannten Haushaltssituation stellt sich eine Mitfinanzierung des Landes zunehmend als Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung des Schulentwicklungsplanes dar. Die Landeshauptstadt Potsdam hat deshalb am 17. Dezember 2014 nochmals einen Antrag auf Zuwendung gemäß § 115 Brandenburgisches Schulgesetz gestellt.

 

Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 wurde auch der zweite Antrag der Landeshauptstadt Potsdam durch das MBJS abgelehnt.

 

In Beantwortung der beiden Anträge auf Schulbauförderung wies das MBJS darauf hin, dass es nach § 99 BbgSchulG nicht Aufgabe des Landes, sondern allein pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam sei, Schulanlagen, Gebäude, Lehrmittel und das sonstige Personal zu stellen. Ferner sei es auch alleinige Zuständigkeit der LHP die Haushaltsauswirkungen aufgrund des außerordentlichen Schülerwachstums zu bewerten und etwaige daraus resultierende Priorisierungen vorzunehmen.

Die Möglichkeit eines Lastenausgleichs für geplante Investitionen sehe weder das Brandenburgische Schulgesetz  noch der Schullastenausgleich gem. § 14 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vor. Lediglich für notleidende Gemeinden und Landkreise würden .. Zuweisungen für die Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen oder von Investitionsmaßnahmen mit besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung zur Verfügung ...stehen.

 

Kommunale Infrastrukturprogramm

Über künftige Förderungsmöglichkeiten informierte dann das MBJS am 30. November 2015 in einer sogenannten „Dezernentenrunde“ die Landkreise und kreisfreien Städte. In Umsetzung des Koalitionsvertrages sollen über ein Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP) im Bereich Bildung im Zeitraum von 2016 bis 2019 insgesamt 80 Mio. Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Davon sollen 56 Mio. Euro für die Förderung des gemeinsamen Unterrichts und 24 Mio. Euro für die Zusammenfassung von Grundschulen mit einer Gesamtschule oder Oberschule (Schulzentren) fließen.

 

Die Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016 2019 (KIP-Richtlinie) ist am 15. Dezember 2015 erschienen. Gemäß o.g. Richtlinie werden nur Maßnahmen im Rahmen von erforderlichen Ausbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich der Schule gefördert.

 

Bereits zur „Dezernentenrunde“ hat die LHP darauf verwiesen, dass die angedachte Förderung allerdings nicht der besonderen Situation der Landeshauptstadt gerecht würde und sich ein dringender Bedarf zur Korrektur der Landesförderung bzw. der Regelungen des interkommunalen Finanzausgleichs für Schulträgeraufgaben ableite. Zumindest sollte im Zuge der kommenden Schulgesetznovellierung darauf hingewirkt werden, dass künftig auch Investitionskosten im Rahmen des Schulkostenbeitrages umlagefähig sind (§ 116 BbgSchulG), um eine aufgabenadäquate Finanzlastverteilung zu gewährleisten.

 

Ferner haben in der Dezernentenrunde die Landkreise und kreisfreien Städte auf die gestiegenen Aufwendungen für die Einrichtung von Vorbereitungsklassen zur Beschulung von Flüchtlingskindern aufmerksam gemacht. Eine Landesfinanzierung teilte das MBJS mit sei auch hier nicht zu erwarten, da es sich um reguläre Schulträgeraufgaben handelt. Das MBJS sagte zu, Themen der Schulentwicklung und deren Finanzierung in einem Folgetermin mit den Gemeinden und Landkreisen noch im ersten Quartal 2016 erörtern zu wollen. Mit Schreiben vom 13.01.2016 wurde das MBJS um wie in der Dezernentenrunde zugesagt eine Verständigung zu den Finanzierungmöglichkeiten gebeten. Zur Zeit steht dieser Termin noch aus.

 

Hinsichtlich der KIP-Richtlinie fand am 01.03.2016 ein gemeinsames Informationsgespräch zwischen dem MBJS und dem Fachbereich Bildung und Sport statt.  Im Rahmen der Förderung des gemeinsamen Unterrichts ist angedacht, am Schulstandort Humboldtring die Barrierefreiheit herzustellen. Die Durchführung der Maßnahme ist r die Jahre 2017 2019 geplant.

 

r die investive Schulbaumaßnahme (Gesamtschule mit Primarstufe) am Standort Gagarinstraße  wurden in Bezug auf die Zusammenführung von Grund- und Gesamtschule („Schulzentren“) seitens des MBJS Fördermittel aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm (KIP) in Aussicht gestellt. Für die Beantragung der Fördermittel sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

 

- Errichtungsbeschluss für eine Gesamtschule mit Primarstufe

  (Einbringung für die SVV am 04. Mai 2016 geplant)

- Erstellung eines Schulkonzeptes

  (Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel ist mit Schreiben vom 15.03.2016

  beauftragt)

- Erstellung der Entwurfsunterlage Bau EW Bau

  (Kommunaler Immobilien Service ist beauftragt)

 

Gegenwärtig wird durch das MBJS die konkrete Verteilung der KIP-Fördermittel für die Bildungsinfrastruktur im Land Brandenburg geprüft. Ein Ergebnis liegt dem Fachbereich Bildung und Sport noch nicht vor.

 

Aus Sicht des Fachbereiches Bildung und Sport wird durch die Umsetzung des KIP nur ein sehr geringer Bedarf des Potsdamer Investitionsvolumens abgedeckt. In Hinblick auf die anstehenden Investitionen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist eine weitere finanzielle Beteiligung des Landes zwingend erforderlich. 

 

Seitens der Landeshauptstadt Potsdam ist ein nochmaliger Antrag an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unabhängig des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP) geplant.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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