Beschlussvorlage - 16/SVV/0282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "GeoForschungsZentrum Potsdam", 1. Änderung und Ergänzung ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (siehe Anlage 2)

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf " GeoForschungsZentrum Potsdam", 1. Änderung und Ergänzung entschieden (siehe Anlagen 3).

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "GeoForschungsZentrum Potsdam", 1. Änderung und Ergänzung sind nach § 3 Abs. 2 i.V.m. §12 BauGB öffentlich auszulegen. (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Dem Durchführungsvertrag zur 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6)

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "GeoForschungsZentrum Potsdam", 1. Änderung und Ergänzung, herbeizuführen.

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verwaltungskosten

r  die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich bis 2017 anfallen.

 

Realisierungskosten

Weitere Realisierungs- und mögliche Folgekosten sind nicht zu erwarten. Mit der Umsetzung der Planung ist bis 2024 zu rechnen.

 

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Anlagen

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