Antrag - 16/SVV/0284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das ursprüngliche Angebot des Vorhabenträgers des Bauprojektes Havelwelle anzunehmen, eine Uferbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme an diesem Teilstück des Uferweges in Potsdam-West mit zu realisieren, bei Übernahme der Folgeverantwortung für die errichtete Beleuchtung durch die LHP. Im Zuge der Abstimmungen ist über Ausgestaltung und Länge des beleuchteten Wegstücks mit dem Projektträger zu sprechen und die Ergebnisse dem SBV noch vor der Sommerpause vorzustellen. Die Unterhaltskosten sind in der Haushaltsplanung der LHP zu berücksichtigen bzw. mit dem Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung abzustimmen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im April 2014 haben die Stadtverordneten beschlossen, dass mit dem Bauherren der Havelwellebesprochen werden soll, ob im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Ufer hinter dem Kaufland Zeppelinstraße in Potsdam West eine Uferwegsbeleuchtung geschaffen werden kann (14/SVV/0230). Im September 2014 berichtete der Fachbereich Stadtplanung, dass der Vorhabenträger eine solche Beleuchtung gern bauen würde, aber die Pflege und Instandhaltung bei der Stadt sieht, wozu sich Potsdam lt. Mitteilungsvorlage auch bereit erklärte (14/SVV/0853). Auf die jetzt gestellte Frage nach dem Sachstand (16/SVV/0173) erklärte der Geschäftsbereich IV der LHP, dass man davon Abstand genommen habe, weil die LHP die Folgekosten doch nicht übernehmen kann oder will.

Das wollen wir nicht so stehen lassen, denn die Willensbildung und Abstimmung in der SVV dazu war erfolgt und abgeschlossen. Dem Argument der "Gleichbehandlung der Uferwege in der LHP" kann hier entgegnet werden, dass dieser Teil des Uferwegs ein viel genutzter Stadtweg ist, der auch insbesondere von Schulkindern genutzt wird, um die stark befahrene Zeppelinstraße zu umgehen. Das rechtfertigt aus unserer Sicht diese Sonderbehandlung; umso mehr, wenn sie unterstützt von einem Bauträger wird. Diese Möglichkeit der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur sollte sich die LHP nicht entgehen lassen. Die Verwaltung kann nicht unter Hinweis auf zukünftige Haushaltskosten die Umsetzung von Beschlüssen verweigern, da die Entscheidung über den Haushalt bei den Stadtverordneten liegt.

 

 

 

 

 

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