Beschlussvorlage - 01/SVV/0445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Labdeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

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Erläuterung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) vom 12. April 2000 wurde mit der Satzung vom 08. Dezember 2000 zum 31. Dezember 2000 außer Kraft gesetzt.

Gemäß § 6 KAG wurde auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Kalkulation und des in Ansatz zu bringenden Mengengerüstes eine neue Gebührenberechnung vorgenommen. Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung nur in Bezug auf die Höhe der Gebühren für das Jahr 2001 erforderlich.

Inhaltliche Veränderungen gegenüber der außer Kraft gesetzten Satzung wurden nicht vorgenommen.

Im Folgenden werden für einen 2-Personen-Haushalt und einen 4-Personen-Haushalt beispielhaft die jährlichen Mindestabfallgebühren für die Jahre 2000 und 2001 gegenübergestellt.

 

2-Personen-Haushalt - 80 l Gefäß, 4 wöchentliche Leerung

2000 - Grundgebühren          86,38 DM       2001 - 77,98 DM

         + Mengengebühr            26,52 DM                   27,92 DM

         = Jahresgebühr              112,90 DM                   105,90 DM

 

4-Personen-Haushalt - 80 l Gefäß, 4 wöchentliche Leerung

2000 - Grundgebühren          172,76 DM       2001 - 155,96 DM

         + Mengengebühr            26,52 DM                   27,92 DM

         = Jahresgebühr              199,28 DM                   183,88 DM

 

Bei einer Veränderung der Größe der Abfallbehälter und des Entleerungsrhythmus gibt es Abweichungen in Bezug auf die Mengengebühr , die Grundgebühr bleibt gleich, weswegen auf eine prozentuale Gegenüberstellung verzichtet wurde.

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