Beschlussvorlage - 01/SVV/0445
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 53.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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06.06.2001
|
Erläuterung
Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der
Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) vom 12. April 2000 wurde mit
der Satzung vom 08. Dezember 2000 zum 31. Dezember 2000 außer Kraft gesetzt.
Gemäß § 6
KAG wurde auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Kalkulation und des in
Ansatz zu bringenden Mengengerüstes eine neue Gebührenberechnung vorgenommen.
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze machte eine
Überarbeitung der Abfallgebührensatzung nur in Bezug auf die Höhe der Gebühren
für das Jahr 2001 erforderlich.
Inhaltliche
Veränderungen gegenüber der außer Kraft gesetzten Satzung wurden nicht
vorgenommen.
Im
Folgenden werden für einen 2-Personen-Haushalt und einen 4-Personen-Haushalt
beispielhaft die jährlichen Mindestabfallgebühren für die Jahre 2000 und 2001
gegenübergestellt.
2-Personen-Haushalt
- 80 l Gefäß, 4 wöchentliche Leerung
2000 -
Grundgebühren 86,38
DM 2001
- 77,98 DM
+ Mengengebühr 26,52
DM 27,92
DM
= Jahresgebühr 112,90
DM 105,90
DM
4-Personen-Haushalt
- 80 l Gefäß, 4 wöchentliche Leerung
2000 -
Grundgebühren 172,76
DM 2001
- 155,96 DM
+ Mengengebühr 26,52
DM 27,92
DM
= Jahresgebühr 199,28
DM 183,88
DM
Bei einer
Veränderung der Größe der Abfallbehälter und des Entleerungsrhythmus gibt es
Abweichungen in Bezug auf die Mengengebühr , die Grundgebühr bleibt gleich,
weswegen auf eine prozentuale Gegenüberstellung verzichtet wurde.