Antrag - 02/SVV/0702

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebühren für Gastlieger auf städtischen Bootsplätzen den in Brandenburg üblichen Konditionen anzupassen.

 

 

 

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Erläuterung

Zur Zeit werden von Gastliegern auf städtischen Bootsplätzen pauschal 5,- € Liegegebühr erhoben. Üblich ist in Brandenburg eine Liegegebühr, die sich an der Bootslänge orientiert

( die Gebühren bewegen sich zwischen 80 Cent und 1 € pro Meter Bootslänge).

 

 

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