Beschlussvorlage - 16/SVV/0303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.Die Pierre-de-Coubertin-Oberschule (39) nimmt zum Schuljahr 2018/2019 keine siebten Klassen mehr auf und wird perspektivisch als Oberschule geschlossen.

 

2.Zum Schuljahr 2018/2019 wird am Standort Gagarinstraße 5-7 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen und einer integrierten zweizügigen Primarstufe mit Hort errichtet. Bis zur Fertigstellung ist in Abstimmung mit der Grundschule Am Pappelhain sowie den Kitas, die für diese Schule den Hortbetrieb sichern eine Übergangslösung zu realisieren.

 

3.Der Begleitbeschluss zum Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 14/SVV/0123, Berufsvorbereitendes Profil der Pierre-de-Coubertin-Schule erhalten, ist dahingehend zu berücksichtigen.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Zeitgleich ist der sich daraus ergebende Hortbedarf zu decken.

 

Entsprechend Beschluss zum Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 13/SVV/0800, sollte

 

  1. am Standort Gagarinstraße zum Schuljahr 2017/2018 eine zweizügige Grundschule mit Hort errichtet und bis zur Fertigstellung in Abstimmung mit der Grundschule Am Pappelhain sowie den Horten eine Übergangslösung realisiert werden.
  2. die Pierre-de-Coubertin-Oberschule (39) zum Schuljahr 2018/2019 keine siebten Klassen mehr aufnehmen und perspektivisch als Oberschule geschlossen werden.
  3. am Standort der Pierre-de-Coubertin Oberschule zum Schuljahr 2018/2019 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen errichtet werden.

 

Schulform

 

Entsprechend Ergebnis des VOF-Workshops zum Schulstandort Stern wurde diskutiert, ob an dem Standort eine Grund- und eine Gesamtschule oder eine Gesamtschule mit integrierter Primarstufe geplant werden soll. Entsprechend Brandenburgischem Schulgesetz sind beide Optionen möglich.

 

Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung hat in der Sitzung am 31. März 2015 nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich für eine Gesamtschule mit integrierter Primarstufe am Standort votiert.

 

Primarbereich

 

Die Erforderlichkeit dieser zweizügigen Grundschule mit Hort ergibt sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 in Verbindung mit den aktuellen Bevölkerungszahlen.

 

Auf den Seiten 119 ff und 161 ff des Schulentwicklungsplanes wird auf die Notwendigkeit der Schaffung von Schulplätzen in dem Planungsraum 501 hingewiesen.

 

Mit der Errichtung einer zweizügigen Primarstufe am Standort Gagarinstr. wird dem nachgekommen. Bis zur Fertigstellung wird in Abstimmung mit der Grundschule Am Pappelhain sowie den Horten eine Übergangslösung realisiert. Ferner wird für die Grundschule/Primarstufe ein Schuleinzugsbereich festgelegt und die Schulbezirkssatzung entsprechend angepasst.

 

Der Hortbau wird unter Beachtung der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung durch den KIS nach den „Grundsätzen des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten“ der betriebserlaubniserteilenden Landesbehörde errichtet.

 

Das Auswahlverfahren für den Betrieb des zukünftigen Hortes wurde im März 2016 abgeschlossen. Der ausgewählte Träger wird voraussichtlich durch die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2016 bestätigt werden.

 

Sekundarbereich

 

Die Erforderlichkeit einer Gesamtschule mit 5/3 Zügen ergibt sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 13/SVV/0800.

 

Auf den Seiten 164 ff und 172 ff des Schulentwicklungsplanes wird auf die Notwendigkeit der Schaffung von Schulplätzen in den Sekundarstufen I und II hingewiesen. Mit der Errichtung einer Gesamtschule am Standort Gagarinstr. 5-7 wird dem nachgekommen.

 

Ferner wurde mit dem Begleitbeschluss zum Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 14/SVV/0123, durch die Stadtverordnetenversammlung am 05, März 2014 beschlossen, dass die Überführung des Standorts in eine Gesamtschule unter Gewährleistung größtmöglicher Kontinuität erfolgen soll. Das berufsorientierte Profil der Oberschule und die vielfältigen Angebote und Kooperationen mit externen Partnern sollen erhalten, fortgeführt und unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen in einer Gesamtschule erweitert werden. Mit dem Staatlichen Schulamt sind Gespräche zu führen mit der Zielstellung, bei der Umwandlung des Standortes alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um größtmögliche Kontinuität auch für die am Standort beschäftigten Lehrkräfte zu gewährleisten und diese in die neu entstehende Gesamtschule zu übernehmen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die per Stand 2016 kalkulierten Gesamtbaukosten inklusive Ausstattung betragen 32.479.000 € (Schule, Turnhalle). Zusätzlich entstehen Gesamtbaukosten für die Errichtung des Hortgebäudes i.H.v. 2.180.000 €. Damit beträgt die Gesamtsumme der Investitionen zur Errichtung der Grundschule in fester Bauweise ca. 34.659.000 Mio. €.

 

Objekt

Maßnahme

Summe

2016

2017

2018

2019

Gesamtschule mit Primar-stufe und Hort am Standort Gagarinstr.

Schulneubau

24.668.000

3.063.840

7.135.800

9.200.400

5.267.960

Schulturnhalle

7.811.000

1.015.430

1.562.200

2.577.630

2.655.740

Hortgebäude

2.180.000

283.400

1.090.000

806.600

 

 

Die Folgekostenentwicklung (Mieten, Betriebskosten, Personalaufwand) wird in der Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage“ dargestellt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass durch die steigenden Bevölkerungszahlen und die Erhöhung der Zuweisungszahlen an Flüchtlingen mit steigenden Aufwendungen zu rechnen ist.

 

Wegen der Unabweisbarkeit der Errichtung zusätzlicher Schulkapazitäten wird davon ausgegangen, dass eine kommunalrechtliche Genehmigung für eine vollständige oder teilweise Finanzierung über vom KIS aufgenommene Kreditmittel erwirkt werden kann; das Genehmigungsverfahren bleibt vorbehalten. Die Investitionsmaßnahme ist in dem Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2016 ff. und die Refinanzierung in dem Ergebnishaushalt der LHP ab 2016 in entsprechender Weise aufzunehmen. Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung dargestellte geringere Belastung bis 2019 (siehe Pflichtanlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen“) basiert auf einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahme. Da die Mittel somit in den Folgejahren benötigt werden, kann insgesamt nicht von einer Entlastung gesprochen werden. Darüber hinaus ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ersichtlich, dass an anderer Stelle zusätzliche (bspw. Grundschule am Humboldtring) Mittel bis 2019 benötigt werden. Folglich kann gesamtstädtisch nicht von einer Entlastung gesprochen werden. Die erwarteten Aufwendungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der SVV über den Haushalt der jeweiligen Jahre.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat die zu erwartende Kostenerstattung von Mietaufwendungen des Trägers (Vermietung durch KIS an den Träger) sowie die laufenden Kosten des Betriebes inklusive Ausstattung in den jährlichen Haushalten (Mittelfristige Finanzplanung) durch die gesamten Hortplätze berücksichtigt.

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Anlagen

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