Antrag - 16/SVV/0287
Grunddaten
- Betreff:
-
BuT-Paket - Bürokratiehürden abbauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2016
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01.06.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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Entscheidung
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24.05.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich im Städte- und Gemeindebund sowie gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die derzeit bestehenden bürokratischen Hürden bei der Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgebaut werden.
Ziel der vorzunehmenden Änderungen soll vor allem die Einrichtung nur einer Anlaufstelle zur Antragsbearbeitung und -bewilligung für die Antragstellenden auf kommunaler Ebene sein, um die Schulen, Kitas und Horte sowie Vereine zu entlasten.
Dies sollte in der Potsdamer Stadtverwaltung schon jetzt geprüft und Überlegungen für die Einrichtung einer solchen Anlaufstelle vorgenommen werden.
Darüber hinaus sind weitere Möglichkeiten zu erschließen, wie die Zugänglichkeit der Antragsberechtigten zu den Anträgen erleichtert und Unterstützung bei dem Ausfüllen der Anträge gegeben werden kann
Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 14. September 2016 über den Ausgang der Gespräche und das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Wie der Presse zu entnehmen war (MAZ vom 11.4.2016), wird das Bildungs- und Teilhabepaket von zahlreichen betroffenen Familien in Potsdam noch nicht genutzt, da sie mit der Antragstellung überfordert sind. Da sich derzeit leider die Forderung zahlreicher Politiker, Gewerkschaften und weiterer Initiativen für eine Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder in naher Zukunft im bundespolitischen Raum nicht umsetzen lässt, müssen Vereinfachungen zur Erlangung von Unterstützungsleistungen in Kraft gesetzt werden, um die hohe Hemmschwelle einer Antragstellung bei den Betroffenen herabsetzen zu helfen.