Beschlussvorlage - 02/SVV/0723
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergabe der Neubau-Kita im Bornstedter Feld zum Beginn der Kita Jahres 2003/2004 an die Jugend- und Sozialwerk gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.10.2002
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06.11.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.10.2002
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Träger
der dritten Kindertagesstätte im Bornstedter Feld, mit voraussichtlicher
Betriebsaufnahme zum Beginn des Kita-Jahres 2003/2004, soll der freie Träger
Jugend- und Sozialwerk gGmbH,
Mühlenfeld
12 in 16515 Oranienburg sein.
Bei
den Verhandlungen mit dem freien
Träger zur Betreibung der Kindertagesstätte behält sich die Verwaltung vor, zur
Besetzung der freien Stellen überhängiges pädagogisches Personal der
Landeshauptstadt Potsdam in dieser Kindertagesstätte zum Einsatz zu bringen.
Erläuterung
Der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist Investor der dritten
Kindertagesstätte im Bornstedter
Feld, die ihren Betrieb mit einer Kapazität von ca. 100 Plätzen zum
Beginn des Kita-Jahres 2003/2004 aufnehmen soll.
Dieser
Kita-Neubau dient der Deckung des Bedarfs im Entwicklungsgebiet.
Das
Gesamtkonzept zur Gewährleistung von Betreuungsstabilität und somit Qualität
der Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam sieht vor, auch diese
Kita an einen freien Träger zu geben.
Die
Jugend- und Sozialwerk gGmbH hat den Antrag gestellt, die Betreibung der neuen
Kindertagesstätte im Bornstedter Feld zu übernehmen.
Bereits
seit dem 01.03.2000 betreibt der Träger eine
Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum
Grundschulalter in der Kirschallee 171 am Schulstandort.
Dieser
Standort ist mit zur Zeit 202 Kindern im Alter von 4 Jahren bis Ende der Grundschulzeit zu
100 %
ausgelastet. Das trifft auch für den 2. Standort in der Gartenstadt zu,
der im Januar 2002 eröffnet wurde.
Die Anmeldungen für das Kita-Jahr 2002/03 gehen mit einem weiteren Bedarf von 63 Plätzen, insbesondere für
Hortkinder, über die vorhandene Kapazität hinaus. Eine Mitteilungsvorlage der
Verwaltung über den Bedarf an Kitaplätzen im Potsdamer Norden wurde der SVV am
08.05.02 mit Drucksache Nr.
02/SVV/0047 bereits vorgelegt.
Im
Zusammenwirken mit der Schule werden ab August 2002 Übergangslösungen für ein
Jahr geschaffen, die durch Doppelnutzung von Unterrichtsräumen möglich werden.
Zur
Gewährleistung der Weiterbetreuung
der Kinder durch ihre Erzieherinnen sowie zur Fortsetzung von
abgeschlossenen Betreuungsverträgen nach diesem Jahr wird von der Verwaltung
des Jugendamtes vorgeschlagen, die Betreibung des nahegelegenen Standortes dem
gleichen Träger, Jugend- und Sozialwerk, zu übertragen.
Dieser
Träger hat sich in dieser Region etabliert und leistet eine anerkannte
gemeinwesenorientierte Arbeit.
Eine
Rahmenkonzeption des Trägers liegt
bereits vor und kann im Jugendamt eingesehen werden.
Ein
Vertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte zwischen Jugendamt und Träger wird
zum gegebenen Zeitpunkt ausgehandelt und abgeschlossen.
Die
Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Jugend- und Sozialwerk gGmbH zuzustimmen
und die Trägerschaft für die nächste Neubau-Kita im Bornstedter Feld an diesen Träger zu übertragen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
dritte Kindertagesstätte im Bornstedter Feld wird mit Fertigstellung in den
Bedarfsplan der Stadt Potsdam aufgenommen.
Die Stadt
Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien
Träger auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz.
Anwendung
findet die Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagesstätten in der jeweils
gültigen Fassung.
Unter
Berücksichtigung der derzeit gültigen Regelungen, d.h., Vereinbarung eines
Kostensatzes entsprechend der Finanzierungsrichtlinie, entstehen Kosten in Höhe
von 412.644,00 EURO/Jahr.
Diese
Summe ergibt sich aus dem durchschnittlichen Kostensatz pro Kind/Tag von
derzeit 16,44 EURO für die geplante Kapazität von 100 Kinder. Dieser Bedarf
entsteht ab September 2003 und ist zu diesem Zeitpunkt anteilig in Höhe von
137.548,00 EURO, vorbehaltlich der Haushaltssatzung 2003, vorzusehen.