Beschlussvorlage - 02/SVV/0723

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Träger der dritten Kindertagesstätte im Bornstedter Feld, mit voraussichtlicher Betriebsaufnahme zum Beginn des Kita-Jahres 2003/2004, soll der freie Träger Jugend- und Sozialwerk gGmbH,

Mühlenfeld 12 in 16515 Oranienburg sein.

 

Bei den  Verhandlungen mit dem freien Träger zur Betreibung der Kindertagesstätte behält sich die Verwaltung vor, zur Besetzung der freien Stellen überhängiges pädagogisches Personal der Landeshauptstadt Potsdam in dieser Kindertagesstätte zum Einsatz zu bringen.

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Erläuterung

Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist Investor der dritten Kindertagesstätte im Bornstedter  Feld, die ihren Betrieb mit einer Kapazität von ca. 100 Plätzen zum Beginn des Kita-Jahres 2003/2004 aufnehmen soll.

 

Dieser Kita-Neubau dient der Deckung des Bedarfs im Entwicklungsgebiet.

 

Das Gesamtkonzept zur Gewährleistung von Betreuungsstabilität und somit Qualität der Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam sieht vor, auch diese Kita an einen freien Träger zu geben.

 

Die Jugend- und Sozialwerk gGmbH hat den Antrag gestellt, die Betreibung der neuen Kindertagesstätte im Bornstedter Feld zu übernehmen.

 

Bereits seit dem 01.03.2000  betreibt  der Träger eine Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum Grundschulalter in der Kirschallee 171 am Schulstandort.

Dieser Standort ist mit zur Zeit 202 Kindern im Alter von 4 Jahren  bis Ende der Grundschulzeit zu

100 % ausgelastet. Das trifft auch für den 2. Standort in der Gartenstadt zu, der  im Januar 2002 eröffnet wurde. Die Anmeldungen für das Kita-Jahr 2002/03 gehen mit einem weiteren  Bedarf von 63 Plätzen, insbesondere für Hortkinder, über die vorhandene Kapazität hinaus. Eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung über den Bedarf an Kitaplätzen im Potsdamer Norden wurde der SVV am 08.05.02  mit Drucksache Nr. 02/SVV/0047 bereits vorgelegt.

 

Im Zusammenwirken mit der Schule werden ab August 2002 Übergangslösungen für ein Jahr geschaffen, die durch Doppelnutzung von Unterrichtsräumen möglich werden.

Zur Gewährleistung der Weiterbetreuung  der Kinder durch ihre Erzieherinnen sowie zur Fortsetzung von abgeschlossenen Betreuungsverträgen nach diesem Jahr wird von der Verwaltung des Jugendamtes vorgeschlagen, die Betreibung des nahegelegenen Standortes dem gleichen Träger, Jugend- und Sozialwerk, zu übertragen.

 

Dieser Träger hat sich in dieser Region etabliert und leistet eine anerkannte gemeinwesenorientierte Arbeit.

 

Eine Rahmenkonzeption des Trägers  liegt bereits vor und kann im Jugendamt eingesehen werden.

 

Ein Vertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte zwischen Jugendamt und Träger wird zum gegebenen Zeitpunkt ausgehandelt und abgeschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Jugend- und Sozialwerk gGmbH zuzustimmen und die Trägerschaft für die nächste Neubau-Kita im Bornstedter Feld  an diesen Träger zu übertragen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die dritte Kindertagesstätte im Bornstedter Feld wird mit Fertigstellung in den Bedarfsplan der Stadt Potsdam aufgenommen.

Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz.

Anwendung findet die Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagesstätten in der jeweils gültigen Fassung.

 

Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Regelungen, d.h., Vereinbarung eines Kostensatzes entsprechend der Finanzierungsrichtlinie, entstehen Kosten in Höhe von 412.644,00 EURO/Jahr.

Diese Summe ergibt sich aus dem durchschnittlichen Kostensatz pro Kind/Tag von derzeit 16,44 EURO für die geplante Kapazität von 100 Kinder. Dieser Bedarf entsteht ab September 2003 und ist zu diesem Zeitpunkt anteilig in Höhe von 137.548,00 EURO, vorbehaltlich der Haushaltssatzung 2003, vorzusehen.

 

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