Beschlussvorlage - 16/SVV/0280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 "Am Weinberg" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (siehe Anlagen 1 und 2).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 22 "Am Weinberg", OT Groß Glienicke soll erweitert/geändert werden. Hierzu ist ein Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs erforderlich. Die Begründung hierzu ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verfahrenskosten

Mit der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf max. 5.000,00 belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2016 bis 2017 anfallen.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2017 zu rechnen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Planung sich teilweise auf städtische Grundstücksflächen erstreckt, und dass mit der Planung auch eine Veränderung der städtischen Ertragssituation erreicht werden kann.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

 

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Anlagen

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