Beschlussvorlage - 16/SVV/0302

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Grundlagen für die detaillierte Haushaltsaufstellung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 sind:

 

  • die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 ff. vorgegeben wurden und

 

  • das aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleitete gesamtstädtische Budget unter zusätzlicher Berücksichtigung von Handlungsschwerpunkten der wachsenden Stadt für das Haushaltsjahr 2017.

 

  1. r das Haushaltsjahr 2017 wird der Gesamtfehlbetrag des Ergebnishaushaltes auf eine maximale Höhe von 13 Mio. EUR begrenzt. Der Fehlbetrag wird über Ersatzdeckungsmittel (Rücklagen) ausgeglichen.

 

  1. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen innerhalb der Budgets gemäß Haushaltssatzung vorgenommen werden.

 

  1. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber  dem Planungsstand dieses Verfahrensbeschlusses (Eckwertebeschluss) ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

  1. Die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und  Umsetzung des Zukunftsprogramms (ZP) werden weiter intensiviert. Dies schließt eine Aufgabenkritik mit ein.

 

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das Wachstum der Landeshauptstadt hält weiter an. Inzwischen leben in Potsdam über 166.000 Einwohner. Nach den jüngsten Prognosen wird die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2035 auf über 198.000 Einwohner anwachsen. Damit ergibt sich eine noch weitaus stärkere Wachstumsdynamik als bislang angenommen.

 

Der Zuwachs an Einwohnerinnen und Einwohnern wird sich beispielsweise im Bedarf an Schulen, Hort- oder Kitaplätzen ebenso wie in höheren Anforderungen an die soziale wie auch technische Infrastruktur niederschlagen. Das bedeutet: Zur Sicherung der quantitativen und qualitativen Aufgabenerfüllung wird in der „wachsenden Stadt“nftig mit erheblichen Mehrbedarfen auch im Ergebnishaushalt (Sach- und Transferaufwendungen, Personal) zu rechnen sein, die über die bisherigen Annahmen in der mittelfristigen Ergebnisplanung deutlich hinausgehen. 

 

Nicht zu vergessen, sollen mit der bevorstehenden Funktionalreform (zum 01.01.2020) eine Vielzahl an Aufgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Dies wird, trotz der angekündigten vollständigen Finanzierung durch das Land, erfahrungsgemäß zu weiteren Mehrbedarfen (Personal- und Sachkosten) führen.

 

Das bedeutet, die Herausforderungen der wachsenden Stadt zu meistern, ist zentrale Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei steht das gesamte Verwaltungshandeln in einem Spannungsverhältnis zu einem begrenzten Haushaltsbudget.

 

Wegen der Anforderungen der „wachsenden Stadt“ aber auch aufgrund auslaufender investiver Förderungen aus dem Solidarpakt II hat sich Potsdam u.a. mit dem letzten Doppelhaushalt 2015/2016 auf den Weg eines investitionsorientierten Haushalts begeben, der darauf abzielt, Überschüsse zu erwirtschaften, um zukünftig aus eigener Kraft investieren zu können.

 

Doch nicht nur die wachsende Stadt beeinflusst die anstehende Haushaltsplanung. Die Landeshauptstadt Potsdam steht zudem vor der Aufgabe, die gestiegene und für die Zukunft schwer abzuschätzende Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu bewältigen sowie die damit verbundenen Integrationsaufgaben zu gestalten.

 

Das bedeutet: Verursacht durch zusätzliche wachstumsbedingte Aufgaben und weitere Anforderungen, die sich u. a. aus der Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden ergeben, sind die bisherigen Annahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Doppelhaushalts 2015/2016 mit einem geplanten Überschuss von 730.100 EUR für das Jahr 2017 so nicht mehr haltbar.

 

Der grundsätzliche Anspruch, die bisherige Mittelfristplanung einzuhalten, bleibt indessen bestehen. Es bedarf dieser grundlegenden Entscheidung, um gemäß § 63 Absatz 1 BbgKVerf mittelfristig die „dauernde Leistungsfähigkeit“ der Landeshauptstadt Potsdam (u. a. Erreichen des gesetzlichen Haushaltsausgleichs, z. B. zur Sicherung der Kredit- und Bürgschaftsfähigkeit) nicht zu gefährden.

 

 

 

Um die grundsätzlichen Zielstellungen der Finanz- und Haushaltspolitik zu sichern und um auch mittelfristig die Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, muss in 2017 der Fehlbetrag begrenzt werden, um so auch künftig nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet zu sein.

 

Das heißt, trotz einer Verbesserung bei den allgemeinen Finanzmitteln um 12,6 Mio. EUR ist ein Fehlbetrag absehbar, der in der Planung auf einen gerade noch vertretbaren Höchstbetrag von 13 Mio. EUR begrenzt werden soll.

 

Das bedeutet: Gegenüber der mittelfristigen Ergebnisplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 und vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist für das Haushaltsjahr 2017 maximal eine Erhöhung des Zuschussbedarfs aus allgemeinen Finanzmitteln (12,6 Mio. EUR) sowie aus Ersatzdeckungsmitteln (Rücklage; 13 Mio. EUR) um insgesamt höchstens 25,6 Mio. EUR vertretbar und vorgesehen.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss zu den Eckwerten des Haushalts für das Jahr 2017 strebt die Landeshauptstadt Potsdam an, diese Entwicklung so weit wie möglich auszusteuern. Der Verfahrensbeschluss sowie die damit verbundene Begrenzung des maximal zulässigen zusätzlichen Zuschussbedarfs auf 25,6 Mio. EUR gegenüber der mittelfristigen Ergebnisplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 sind dabei wichtige Elemente der Budgetierung und verankern zugleich die Grundzüge der dezentralen Ressourcenverantwortung in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Im Verfahrensbeschluss und mit der verbindlichen Zielbestimmung des maximalen Gesamtfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2017 von 13 Mio. EUR definiert die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Oberbürgermeisters den Rahmen und das Vorgehen für die Gestaltung des gesamtstädtischen Budgets als Grundlage für die detaillierte Haushaltsplanung.

 

Grundlage für die Haushaltsplanung für das Jahr 2017 der Landeshauptstadt sind die aktuell verfügbaren Informationen über die finanziellen Rahmenbedingungen, so bspw. insbesondere das sechste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 10.März 2016.

 

Soweit möglich werden entsprechende qualifizierte Prognosen getroffen. Durch diese Betrachtung wird quantifiziert, welche Finanzmasse zur Verteilung auf die Geschäftsbereiche zur Verfügung steht.

 

Trotz größtmöglicher Sorgfalt der Prognosen und Planungen sind die Rahmenbedingungen schwer kalkulierbar und es verbleiben zahlreiche Unwägbarkeiten, die im Folgenden beispielhaft erläutert werden.

 

Aus diesen Gründen wird r das Jahr 2017 ein Einzelhaushalt aufgestellt.

 

 

Unwägbarkeiten und Risiken für die Haushaltsplanung 2017 ff.

 

Vor allem das Thema „wachsende Stadt“ und die weitere Dynamik des Wachstums fordern die Landeshauptstadt in jeglicher Hinsicht. So gilt es, im  Bereich der Schulentwicklungsplanung weitere Standorte für zusätzliche Schulen zu lokalisieren und zu sichern. Dies führt sowohl zu weiteren Belastungen im investiven Bereich als auch zu entsprechenden jährlichen Folgekosten im Ergebnishaushalt. Ähnliches gilt für die Kindertagesbetreuung mit weiterhin stark steigenden Platzzahlen. So ist allein für das Jahr 2017 die Finanzierung von zusätzlich über 500 neuen Plätzen erforderlich.

 

Nahezu unbekannt sind die Auswirkungen der bevorstehenden Änderungen der Bundesgesetzgebung auf bspw. die Aufwendungen in Bezug auf ein neues Teilhabegesetz, SGB II (KdU), die Neuausrichtungen der Pflege oder Reform der Eingliederungshilfe. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die Aufwendungen im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ ansteigen werden. 

 

Ein weiteres nur schwer kalkulierbares Risiko stellen die Flüchtlingszuweisungen des Landes bzw. Bundes dar. Denn weder das Land Brandenburg noch der Bund haben diesbezüglich belastbare Prognosen für das laufende Jahr 2016 noch für das Jahr 2017 veröffentlicht. Die Landeshauptstadt Potsdam plant aus diesem Grund derzeitig für das Jahr 2016 und 2017 mit den Zuweisungszahlen aus dem Jahr von 2015. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die tatsächliche Entwicklung und entsprechenden Vorgaben des Landes Brandenburg und des Bundes in diesem Bereich auswirken werden. Zudem werden die Aufgaben im Bereich der Integration von Flüchtlingen stark anwachsen.

 

Die Pflege und der Erhalt der städtischen Infrastruktur (z. B. Unterhaltung und Pflege von Grün- und Verkehrsflächen) sind bereits im Bestand nur schwer zu finanzieren. Durch die wachstumsbedingten Aufgaben sowie den weiteren notwendigen Ausbau steigt der Finanzbedarf in diesem Bereich noch einmal stark an.

 

Zur Realisierung der genannten Herausforderungen wird weiteres Personal erforderlich sein, hierzu wurden für den Fachbereich Soziales und Gesundheit bereits im Jahr 2016 eine Stellenerweiterung beschlossen. All die genannten Sachverhalte zusammengenommen stellen Unwägbarkeiten und Risiken für den gesamtstädtischen Haushalt dar, die jedoch derzeit noch nicht abschließend konkret beziffert werden können.

 

 

Genehmigungspflichten und Erhalt der Kreditfähigkeit

 

Der parallel zum Haushalt der LHP aufzustellende Wirtschaftsplan KIS 2017 ff. wird auf Grund der steigenden Bedarfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur kreditfinanzierte Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von mindestens 80 Mio. EUR enthalten. Diese bedürfen der kommunalrechtlichen Genehmigung. Eine Genehmigung kann jedoch nur erwartet werden, wenn neben der Unabweisbarkeit der Maßnahmen auch die gesicherte Refinanzierung über den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam nachgewiesen werden kann und hierdurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam nicht beeinträchtigt ist („dauernde Leistungsfähigkeit“). Auf Grund weiterer Herausforderungen wird es seitens der Landeshauptstadt Potsdam großer Anstrengungen bedürfen, um mittelfristig den Haushaltsausgleich wieder darzustellen. Sollte dies jedoch nicht oder nicht in Gänze gelingen, ist anzunehmen, dass die Kommunalaufsicht mindestens Teile der beantragten Kreditgenehmigungen in Frage stellt und Genehmigungen nicht in Gänze oder mit entsprechenden Auflagen erteilt.

 

Weiterhin besteht das Risiko, dass sich hierdurch das Genehmigungsverfahren erheblich erschweren und verzögern kann, was sich wiederum auch zeitlich auf die vorgesehenen Investitionsvorhaben auswirken würde.

 

 

Beispielhaft werden nachfolgend für jeden Geschäftsbereich zentrale bzw. einzelne Produkte und Handlungsfelder benannt, bei denen sich deutliche Unwägbarkeiten und Risiken zum jetzigen Zeitpunkt abzeichnen.

 

 

 

 

Geschäftsbereich 1/KIS

 

Entwicklung der allgemeinen Finanzierungsmittel

 

Die derzeit anhaltend gute konjunkturelle Lage sowie erste positive Auswirkungen der wachsenden Stadt bestimmen maßgeblich die kontinuierliche und deutliche Erhöhung der Steuerkraft der Landeshauptstadt Potsdam. Die Steuererträge stiegen in einem Vergleichszeitraum der letzten fünf Jahre um über 25% von rund 119 Mio. EUR auf in diesem Jahr erwartete Erträge von rund 150 Mio. EUR. Insbesondere die positiven Auswirkungen der wachsenden Stadt, aber auch insgesamt die Strahlwirkung der Landeshauptstadt Potsdam führten zunehmend dazu, dass Potsdam bei den tatsächlichen Steuererträgen regelmäßig noch über den Prognosen des Landes sowie des Deutschen Städtetages lag. Insofern wurde von der Verstetigung einer solchen positiven Steuerkraftentwicklung ausgegangen und folgerichtig bereits ab dem Haushalt 2015/2016 progressiv mit Steuererträgen, die über den Prognosen des Landes liegen, geplant.

 

In der aktuellen Planung wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich diese positive Entwicklung auch in 2017 fortsetzen wird. Deutlich wird dieses insbesondere bei der Erwartung hinsichtlich der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Trotz der bereits über den Prognosen des Landes liegenden mittelfristigen Finanzplanung wird nunmehr für das Jahr 2017 mit einer nochmals verbesserten Ertragserwartung gerechnet. Das bedeutet, dass im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2017 Mehrerträge aus Steuern von rund 7,2 Mio. EUR angenommen werden.

 

Auch bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen nach dem brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) profitiert die Landeshauptstadt Potsdam von der robusten konjunkturellen Entwicklung der Bundesrepublik. Zugleich verzeichnen die Kommunen des Landes Brandenburg insgesamt eine positive Entwicklung ihrer Steuereinnahmen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung unterliegt jedoch vor allem hinsichtlich des internationalen Umfelds   einer Vielzahl von Unwägbarkeiten und Risiken.

 

Diese positive Entwicklung findet ihren Niederschlag in den gegenüber der Haushaltsplanung 2015/2016 deutlich gestiegenen allgemeinen Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2016. Mit Bescheid vom 21.03.2016 über die endgültig festgesetzten Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2016 und den Informationen des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg liegt zugleich eine Planungsgrundlage für das Jahr 2017 vor. Danach und unter Berücksichtigung der positiven Steuerschätzung aus dem November 2015 werden die allgemeinen Schlüsselzuweisungen in der Höhe des Jahres 2016 für das Jahr 2017 fortgeschrieben und zusätzlich ein Aufschlag von 1,5 Mio. EUR angesetzt, der die weiterhin steigenden Steuereinnahmen des Landes Brandenburg berücksichtigt. Dies bedeutet eine Verbesserung um 5,4 Mio. EUR gegeber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung.    

 

Gegen eine noch optimistischere Planung spricht der Hinweis der Landesregierung auf die aktuell deutlich schwierigeren Rahmenbedingungen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die insgesamt positive Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam im kommunalen Finanzausgleich negativ auswirkt. Steigen die eigenen Steuereinnahmen führt dies im System des Finanzausgleichs zu sinkenden allgemeinen Schlüsselzuweisungen.

 

Diese progressive Planung der Allgemeinen Finanzierungsmittel mit einer Verbesserung in Höhe von insgesamt 12,6 Mio. EUR birgt ein erhöhtes Risiko einer zu positiven Annahme. Neben Unsicherheiten hinsichtlich künftiger konjunktureller Entwicklungen verbleibt gerade bei der Gewerbesteuer wegen ihres unsteten Aufkommensverlaufes ein Restrisiko, welches nicht quantifizierbar ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik: Gesamtzuschussentwicklung 2007 2019 der Geschäftsbereiche

 

 

 

 

Grafik: Entwicklung der Allgemeinen Finanzierungsmittel

 

 

 

Sanierung des Verwaltungscampus

 

Da Fördermittel derzeit nicht verfügbar sind, kann die Sanierung des Verwaltungscampus ausschließlich über Eigenmittel des KIS und der Landeshauptstadt Potsdam erfolgen. Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam werden jedoch in künftigen Jahren nur verfügbar sein, wenn die Stadt planmäßig einen finanzwirksamen Überschuss erwirtschaften kann. Sollte dies nicht oder nicht im erforderlichen Maße möglich sein, können die geplanten Investitionen nicht oder nicht im gewünschten Umfang umgesetzt werden, was auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von zusätzlichen Büroarbeitsplätzen hat, die mit den vorgesehenen Stellenplanerweiterungen verbunden sind. Zudem besteht das Risiko, dass die Kommunalaufsicht die Sanierung und vor allem Erweiterung des Verwaltungscampus nicht als unabweisbar und unaufschiebbar hält.

 

Geschäftsbereich 2

 

Schulträgeraufgaben / SEP

 

In Anbetracht der Bevölkerungs- und damit Schülerzahlenentwicklung steht die Landeshauptstadt Potsdam vor der Herausforderung, die Aufgaben aus der Schulträgerschaft wesentlich auf die steigende Nachfrage an Schulplätzen auszurichten. Dies hatte bereits zur Folge, dass das bestehende Schulstandortnetz und die Schulinfrastruktur um die Mehrbedarfe im Primar- und Sekundarbereich mit dem Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 160 Mio. EUR  für den Zeitraum 2014 2019 angepasst wurden. Dieses Investitionsvolumen spiegelt sich im Ergebnishaushalt letztlich mit jährlich ca. 16 Mio. EUR zusätzlichem Zuschussbedarf wieder.

 

Aufgrund  von erhöhten Bevölkerungs- und Flüchtlingszahlen stellen sich nunmehr weitere Kapazitätserfordernisse und damit weitere Handlungsschwerpunkte in den Planungsräumen 201, 402 in Verbindung mit 403, 501 und 601 heraus. Diese Bedarfe (voraussichtlich 2 Grundschulen plus Kapazitätserweiterungen im weiterführenden Bereich) sind in die bestehende Schulentwicklungsplanung unter Beachtung der städtebaulichen Entwicklung zu integrieren. Es handelt sich um einen Investitionsbedarf im deutlich zweistelligen Millionenbereich, der sich zukünftig ebenso im Ergebnishaushalt abbilden wird.

 

Auf Grund der Unsicherheit bei der Entwicklung der Flüchtlingszahlen und daraus resultierend der Anzahl ausländischer Schulpflichtiger, besteht in den kommenden Jahren die Herausforderung, dies in der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen sowie die Integration in die jeweilige Regelschule zu gewährleisten.

 

Tabelle: Übersicht Entwicklung Schulträgeraufgaben

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

3.067.301,94

5.960.500,00

6.193.600,00

6.227.800,00

Aufwand in EUR

30.370.416,66

34.579.300,00

36.503.500,00

38.933.500,00

Zuschuss in EUR

-27.303.114,72

-28.618.800,00

-30.309.900,00

-32.705.700,00

Referenzgröße Schülerzahl

18.866

19.353

20.035

20.696

Zuschuss pro Schüler in EUR

-1.447,21

-1.478,78

-1.512,85

-1.580,29

 

 

Luftschiffhafen

 

Das Bundesministerium für Inneres hat im Jahr 2015 eine Neuregelung zur Verteilung der Trainingsstättenförderung (TSF) angekündigt. Zukünftig sollen die Spitzensportfachverbände direkt über die jeweilige Verteilung der Trainingsstättenförderung auf die Trainingsstätten entscheiden. Durch mögliche Umverteilungen bzw. eine deutschlandweit veränderte Prioritätensetzung bzgl. der Förderung besteht für den Standort Potsdam ein Risiko einer Reduzierung der Trainigsstättenförderung. Die Neuregelung hierzu soll nach den olympischen Spielen 2016 fixiert werden und ab 2017 für den neuen Olympiazyklus gelten.

 

Im Zuge der infrastrukturellen Entwicklung und Modernisierung des Sportparks am Luftschiffhafen stiegen die im Ergebnishaushalt anfallenden Aufwendungen in den vergangenen Jahren stark an. Signifikante Kostensteigerungen werden zukünftig durch den weiteren Sanierungsbedarf hervorgerufen. Zur weiteren Umsetzung des Masterplanes Luftschiffhafen sind noch ausstehende bauliche Maßnahmen (u.a. Sanierung Hauptstadion, Sanierung Abschnitt Mittelallee, Leitungsarbeiten etc.) notwendig, die ebenfalls entsprechende Folgekosten für den Ergebnishaushalt bedeuten.

 

Tabelle: Übersicht über das Budget Luftschiffhafen (215)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

2.648.151,24

2.790.800*

3.005.200

3.014.400

Aufwand in EUR

9.793.763,77

9.398.900

9.413.800

9.748.300

Zuschuss in EUR

-7.145.612,53

-6.608.100

-6.408.600

-6.733.900

*nicht enthalten ist eine einmalige Bezuschussung (Bund/Land) für eine Dachsanierung auf dem LSH-Gelände i.H.v. 2.275.000 EUR

 

 

Geschäftsbereich 3

 

Asyl

 

Die Mittelfristplanung sah für das Jahr 2017 noch 720 Flüchtlinge vor (siehe Tabelle). Weder Bund noch Land legen sich zum jetzigen Zeitpunkt weder für das Jahr 2016 noch für die Planung 2017 auf neue und konkrete Zuweisungszahlen fest, so dass für die Planung des Haushaltes 2017 in der Landeshauptstadt Potsdam derzeit von 1.500 Flüchtlingen ausgegangen wird. (Annahme, dass in 2016 und 2017 die gleiche Flüchtlingsanzahl wie in 2015 in Potsdam aufzunehmen ist.) r diese müssen Leistungen ausbezahlt, Unterkünfte zur Verfügung gestellt und Integrationsarbeit geleistet werden. Hinzu kommt der Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge, deren Anzahl zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht kalkulierbar ist. (Es wird davon ausgegangen, dass pro Bedarfsgemeinschaft durchschnittlichen 2,5 Personen auf dem Wege des Familiennachzuges nachziehen könnten.) Neben der Frage der Zuweisungszahlen werden zunehmend Maßnahmen der Integration in den Vordergrund treten, deren Leistungsspektrum sich als sehr komplex darstellt.

 

Eine entsprechende und vor allem umfassende Erstattungsverordnung nach dem Brandenburger Landesaufnahmegesetz ist noch nicht in Kraft und wird derzeit kontrovers diskutiert, aber deren mögliche Wirkung bereits in den Planungen berücksichtigt.

 

 

 

 

Tabelle: Übersicht Asyl (nur 31300 und 31550)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

3.616.277,29

8.755.500,00

14.477.500,00

11.287.00,00

Aufwand in EUR

2.356.426,42

13.912.900,00

20.896.500,00

18.424.900,00

Zuschuss in EUR

1.259.850,87

-5.157.400,00

-6.419.000,00

-7.137.900,00

Referenzgröße Flüchtlingszahl

396

550

720

720

 

 

Kindertagesbetreuung

 

Potsdam ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt mit einer der besten Versorgungsquoten insbesondere im Kita- und Krippenbereich. Unwägbar sind hier in der Planung die Wirkung der stufenweisen Umsetzung eines neuen Personalschlüssels, die Umsetzung der Tarifabschlüsse, die Auswirkungen des Projektes Kita-Zoom bzw. die einer neuen Kitafinanzierungsrichtlinie und nicht zuletzt die quantitative Bereitstellung notwendiger Plätze zur Erfüllung des unbedingten Rechtsanspruches ab dem Alter von einem Jahr. Die Prognosen in Potsdam lebender Kinder und der damit verbundenen Platzzahlen wird regelmäßig von der Wirklichkeit übertroffen. So leben in 2016 bereits 1.140 mehr Kinder in Potsdam als noch im Jahr 2014 in der Mittelfristplanung für 2016 angenommen und der Haushaltsplanung zu Grunde gelegt wurden. Damit stiegen auch kontinuierlich (siehe Tabelle) die Bedarfe an weiteren Kita-Plätzen und damit verbunden der Zuschuss im Ergebnishaushalt. Derzeit wird mit einer zusätzlichen Zuschusserhöhung im siebenstelligen Bereich für das Jahr 2017 gerechnet. Es gilt, gemeinsam mit den freien Trägern die Belegung aller mit Betriebserlaubnis versehenen Plätze zu erreichen. 

 

Tabelle: Übersicht Kita+Tagespflege (36502 und 36100)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

23.464.843,19

23.717.400,00

23.932.300,00

25.177.400,00

Aufwand in EUR

75.891.141,18

78.350.700,00

79.723.200,00

81.474.600,00

Zuschuss in EUR

-52.426.297,99

-54.633.300,00

-55.790.900,00

-56.297.200,00

Referenzgröße

14.890

zu finanzierende Plätze

15.089

zu finanzierende Plätze

15.190

zu finanzierende Plätze

15.308

zu finanzierende Plätze

 

 

Eingliederungshilfe

 

Bundesweit ist der Trend zu verzeichnen, dass die Aufwendungen der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe ansteigen. Aus diesem Grund wird derzeit auf der Bundesebene der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung diskutiert. Damit verbunden ist auch eine Neudefinition des Begriffs „Behinderung“, welcher zu erheblichen Verschiebungen von Leistungsumfängen führen kann, vorgesehen. Dies wiederum hätte zur Folge, dass ca. 15 20 Prozent aller derzeitigen Leistungsfälle künftig als komplexer Leistungsfall zu werten wären und für diesen Anteil an komplexen Fällen definiert der Bundesgesetzgeber dann erstmalig einen Fallzahlschlüssel bei den Fallmanagern von 1:50 (derzeit 1:100).

 

Zudem werden zum 01.01.2017 die Einkommens- und Vermögensfreibeträge von Leistungsberechtigten angehoben. Dies wird höhere Aufwendungen zur Folge haben. Letztlich unklar ist die Erstattung des Bundes für eben jene Leistungen. Hierzu ist weder die (anteilige) Höhe noch der Weg der Erstattung geklärt. Derzeit wird im Vorgriff auf das Teilhabegesetz ein erhöhter Anteil des Bundes bei der Erstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Rechtskreis SGB II gezahlt. Für die Planung des städtischen Haushaltes 2017 wird der derzeit von insgesamt 37 % der Erstattung der KdU ausgegangen.

 

Tabelle: Übersicht Eingliederungshilfe (31130 bis 31137)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

21.133.301,35

19.987.000,00

20.512.000,00

21.027.000,00

Aufwand in EUR

23.309.570,31

22.652.400,00

23.217.100,00

23.306.100,00

Zuschuss in EUR

-2.176.268,96

-2.665.400,00

-2.705.100,00

-2.279.100,00

 

 

 

 

SGB II

 

Im Rahmen der Arbeitsmarktintegration des SGB II fallen seitens der Landeshauptstadt Potsdam Kosten der Unterkunft und die Kosten für die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) an.

 

Die Unwägbarkeit bei der Planung ergibt sich aus der Ungewissheit, inwieweit die Konjunktur anhält und wie viele anerkannte Flüchtlinge bzw. deren nachziehende Familienangehörige tatsächlich in Arbeit vermittelt werden können. Eine besondere Bedeutung kommt diesem Produkt deshalb zu, da in der Erstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft neben den Prozentpunkten für das BuT vor allem auch Erstattungen für Leistungen der Eingliederungshilfe im Vorgriff auf eine neues Teilhabegesetz inbegriffen sind. Die Landeshauptstadt geht auch nach 2017 von insgesamt 37 % Erstattung aus.

 

Derzeit wird auf Bundesebene über eine erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU Leistungen der Kommune diskutiert, wie diese sich konkret in den Folgejahren ab 2018 ausgestaltet, ist momentan nicht abschätzbar.

 

Tabelle: Übersicht SGB II (31200)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

13.575.048,62

15.192.600,00

15.268.100,00

15.640.600,00

Aufwand in EUR

42.394.204,75

42.479.300,00

43.019.900,00

43.862.200,00

Zuschuss in EUR

-28.819.156,13

-27.286.700,00

-27.751.800,00

-28.221.600,00

Referenzgrößen

8.670 Bedarfs-gemeinschaften (BG) im Schnitt

342 EUR pro BG und Monat

8.600 BG im Schnitt

350 EUR pro BG und Monat

8.600 BG im Schnitt

355 EUR pro BG und Monat

8.600 BG im Schnitt

360 EUR pro BG und Monat

 

 

Hilfe zur Pflege

 

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist von einer Zunahme der Bevölkerungsgruppe 65 Jahre und älter auszugehen. Mehr als 25 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik treten viele Bürgerinnen und Bürger in den Ruhestand, deren Großteil ihrer Erwerbsbiografie noch vor 1989 lag. Die dabei erworbenen Rentenansprüche werden auf Grund dieser Einkommensbiografie oftmals gering sein. Dies führt in der Summe zu höheren Ansprüchen auf Sozialleistungen (auch nach §§ 61 ff SGB XII).

 

Hinzu kommt, dass derzeit die möglichen tatsächlichen und rechtlichen Folgen aus dem Zweiten und dem Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II; Drittes Pflegestärkungsgesetz- PSG III), die zum 01.01.2017 in Kraft treten sollen, nicht abschätzbar sind. Es ist davon auszugehen, dass durch die Einführungen von Pflegegraden die Leistungsansprüche deutlich erweitert werden. Insbesondere Personen, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen der jetzigen Pflegestufe 1 hatten, werden ab 01.01.2017 voraussichtlich einen Anspruch des ersten Pflegegrades erhalten. Die Erstattungssituation ist ebenso unklar.

 

Tabelle: Übersicht Hilfe zur Pflege (31120 und 31127)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

3.676.241,73

3.186.000,00

3.287.000,00

3.388.000,00

Aufwand in EUR

4.796.104,88

4.351.600,00

4.572.400,00

4.632.200,00

Zuschuss in EUR

-1.119.863,15

-1.165.600,00

-1.285.400

-1.244.200,00

 

 

Hilfen zur Erziehung

 

Die Betrachtung der Hilfebedarfe im Kontext einer wachsenden Stadt zeigt, dass auch hier ein Anstieg der zu gewährenden Leistungen zu verzeichnen ist. Eine Erstattung des Landes erfolgt hier (mit Ausnahme der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden) nicht.

 

Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung ist ebenso von Flüchtlingssituation bestimmt. Hier geht es um die Unterbringung, Betreuung und Integration von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (umA). Nach einem 3-monatigen Clearingverfahren, werden hier im Bedarfsfall Anschlusshilfen vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gewährt. Sowohl im Clearingverfahren als auch bei den Anschlusshilfen fallen Tagessätze in dreistelliger Höhe pro Hilfeempfänger an. Auch wenn eine volle Konnexität vom Land, also volle Kostendeckung zugesagt wurde, so wird der Erstattungszeitpunkt insbesondere im Fall der Erstattungspflicht anderer Gebietskörperschaften u.U. nicht im Jahr des Aufwandes liegen. Darüber hinaus ist eine entsprechende Erstattungsverordnung des Landes auch hier noch nicht in Kraft.

 

Tabelle: Übersicht Hilfe zur Erziehung (3632 bis 3634004)

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

1.435.325,30

1.101.100,00

1.069.300,00

1.069.300,00

Aufwand in EUR

15.976.851,77

15.373.300,00

15.373.300,00

15.373.300,00

Zuschuss in EUR

-14.541.526,47

-14.272.200,00

-14.304.000,00

-14.304.000,00

Referenzgröße

 

Heimerziehung: Schnitt 185

Pflegekinder:

Schnitt 68

Heimerziehung: Schnitt 185

Pflegekinder:

Schnitt 68

Heimerziehung: Schnitt 185

Pflegekinder:

Schnitt 68

 

 

Geschäftsbereich 4

 

Sicherung der  technischen  Infrastruktur - Unterhaltung im Straßenbau/ Verkehrsmanagement;  Grünflächen, Uferwege

 

Potsdam ist ein wesentlicher und wachsender Verkehrsknotenpunkt. Damit gehören die Planung, Entwicklung, Instandhaltung und Unterhaltung  der öffentlichen Verkehrsanlagen und -flächen, die Pflege von öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätzen sowie eine bedarfsgerechte Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Kern kommunalen Handelns. Dabei müssen 600 km Straße und 315 ha Grünflächen, bei Preissteigerung von jährlich um 2% und gleichzeitigem jährlicher Flächenzuwachs unterhalten bzw. gepflegt werden.

 

Da Potsdams Bevölkerung kontinuierlich wächst und dabei auch die öffentlichen Grün- und Verkehrsfchen zunehmen und stärker in Anspruch genommen werden, ergibt sich ein stetig erhöhender Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf, dem bei einer angespannten Haushaltslage nur eingeschränkt nachgekommen werden kann. Gleichzeitig müssen in diesem Falle auch geplante Projekte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aufgeschoben werden. Der Abbau des Instandhaltungsrückstaus bei Straßen und Ingenieurbauwerken wird sich verzögern und es kann dadurch zu erhöhten Folgekosten kommen.

 

Des Weiteren kann ein erhter Bedarf bei angespannter Haushaltslage dazu führen, dass es Einschränkung in der Grünflächenpflege inklusive des Straßenbegleitgrünes, bei Wasserspielen, dem Betrieb von Springbrunnen, dem Gewässerunterhalt oder der Niederschlagswasserbeseitigung geben kann.

 

Tabelle: Übersicht Gesamtbudget GB 4

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

Ertrag in EUR

90.247.100,23

89.136.600,00

89.587.200,00

89.951.100,00

Aufwand in EUR

132.374.176,84

135.595.700,00

136.648.700,00

137.128.400,00

Zuschuss in EUR

-42.127.076,61

-46.459.100,00

-47.061.500,00

-47.177.300,00

Referenzgröße

Bevölkerungsprog-nose 163.885 EW

(Basisjahr 2013)

Bevölkerungsprog-nose 166.145 EW

(Basisjahr 2014)

Bevölkerungsprog-nose 168.651EW

(Basisjahr 2014)

Bevölkerungsprog-nose 171.099 EW

(Basisjahr 2014)

 

 

Fachbereich 93

 

Personal

 

In der mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2017 sind 107.853.400,00 EUR als Personalaufwand vorgesehen. Mit Beschluss der SVV (DS 15/SVV/0605) vom September 2015 wurden aufgrund der wachsenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen 19,35 zusätzliche Stellen r 2016 eingerichtet und weitgehend besetzt. Zusätzlich wurden im April 2016 (DS 16/SVV/0234) weitere 77,875 Stellen überwiegend beruhend auf der Entwicklung der Flüchtlingszahlen beschlossen.

 

Die zusätzlichen Personalstellen aus den beiden Beschlüssen erweitern die Stellenpläne der von der Thematik am stärksten betroffenen Fachbereiche 32, 35 und 38, stellen aber zunächst keine Kompensation der Zunahme der wachstumsbedingten Aufgaben der Verwaltung dar.

 

Die Herausforderungen der „wachsenden Stadt“ erfordern ebenfalls eine Berücksichtigung bei der Stellenplanung. Mit dem Beschluss „Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020 (DS 14/SVV/0063) wurden sowohl die Notwendigkeit der Personalaufwandsbegrenzung als auch die Herausforderungen der wachsenden Stadt angemessen berücksichtigt. Beschlossen wurde, dass der für 2015 festgesetzte Wert von 11,83 Beschäftigten (je 1.000 Einwohner) in den darauffolgenden Jahren jeweils weiter abgesenkt wird (um 0,05 pro Jahr), aber zugleich die Erweiterung des Stellenplans aus Wachstumsgründen in erforderlichem Maße möglich sein soll.

 

Hinzu kommt die Tarifrunde 2016, bei der die Tarifvertragsparteien derzeit den Abschluss eines neuen Tarifvertrages verhandeln, da die Gewerkschaften fristgemäß zum 29.02.2016 den alten Vertrag gekündigt haben. Neben den bekannten Forderungen nach Erhöhung der Entgelte stehen die Tarifvertragsparteien unmittelbar vor dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung für den kommunalen Bereich des TVöD. Es ist davon auszugehen, dass sich allein der Abschluss einer neuen Entgeltordnung in siebenstelliger Höhe auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam auswirken könnte.

 

Die vorgenannten Sachverhalte (insbesondere Stellenplanerweiterungen, neue Entgeltordnung und Tariferhöhungen) werden dazu führen, dass im Vergleich zur Mittelfristplanung mit einer Erhöhung im siebenstelligen Bereich für die Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2017 zu rechnen ist.

 

 

Fazit

 

Trotz deutlich steigender Erträge und Zuweisungen sowie der Inanspruchnahme der städtischen Rücklage in Höhe von bis maximal 13 Mio. EUR, können die sich für das Haushaltsjahr 2017 aus den genannten Unwägbarkeiten und Risiken ergebenden zusätzlichen Aufwendungen nicht in Gänze ausgesteuert werden.

 

Um dennoch einen Haushalt 2017 aufzustellen, bei dem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam zumindest in der Mittelfristplanung wieder als gesichert dargestellt werden kann, ist es notwendig, sich mit einer strikten Haushaltsdisziplin und Konsolidierungspolitik, der Fortschreibung und Erweiterung des Zukunftsprogrammes sowie einer aktiven Aufgabenkritik auseinander zu setzen.

 

Die verstärkte Anwendung des Instruments der Aufgabenkritik beinhaltet gleichermaßen eine Zweck- und Vollzugskritik. Einerseits soll geklärt werden, ob ausgewählte Aufgaben oder Gruppen von Aufgaben grundsätzlich von der LHP wahrzunehmen sind oder auch entfallen können (z. B. Abschaffung des Begrüßungsgeldes für Studierende). Andererseits ist zu prüfen, in welcher Art und Weise Aufgaben, die die Landeshauptstadt Potsdam durchführt, weiterhin erfüllt werden sollen bzw. optimiert werden können (Steigerung der Effizienz). Die Aufgabenkritik bezieht sowohl freiwillige als auch pflichtige Aufgaben mit ein.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der schwer zu kalkulierenden Rahmenbedingungen sowie der Unwägbarkeiten im Rahmen der derzeitigen Haushaltsaufstellung, die bspw. aus der Entwicklung der Flüchtlingszahlen oder der wachsenden Stadt resultieren, wird erstmals seit dem Haushaltsjahr 2012 wieder ein Einzelhaushalt für das Haushaltsjahr 2017 aufgestellt.

 

Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 730.100 EUR darf höchstens um 13.730.100 EUR unterschritten werden. Gegenüber der mittelfristigen Ergebnisplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 und vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist für das Haushaltsjahr 2017 maximal eine Erhöhung des Zuschussbedarfs aus allgemeinen Finanzmitteln (12,6 Mio. EUR) sowie aus Ersatzdeckungsmitteln (Rücklage; 13 Mio. EUR) um insgesamt höchstens 25,6 Mio. EUR vertretbar und vorgesehen.

 

Die mittelfristige Ergebnisplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird fortgeschrieben. Ebenso wird das Haushaltsjahr 2020 auf der Basis vom Haushaltsjahr 2019 fortgeschrieben.

 

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