Antrag - 16/SVV/0292

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

der Stadtverordnetenversammlung ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, mit der zukünftig Differenzen zum Regelungsinhalt von Satzungen und dessen Auslegung zwischen der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung vermieden werden können. Ein Zwischenbericht soll zum Ende des 3. Quartals erfolgen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Vergangenheit kam es wiederholt seitens der Verwaltung zu Gesetzesauslegungen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen, die nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung nicht im Sinne der von ihr beschlossenen Satzungen waren. So sah sich die Stadtverordnetenversammlung zuletzt sogar gezwungen ihre Rechtsauffassung mit ihrem Beschluss vom 2. März 2016 (Drucksache 16/SVV/0012) hinsichtlich des Bebauungsplan  San-P 13  und der von der Verwaltung insoweit beabsichtigten Befreiung zum Ausdruck zu bringen. Um solche Differenzen zukünftig zu vermeiden, möge der Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung ein geeignetes Verfahren vorschlagen, mit dem die Verwaltung und die Stadtverordnetenversammlung sich frühzeitig zum Regelungsinhalt der beschlossenen Satzungen und dessen Auslegung verständigen können.

 

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